Die Verrohung der Justiz

In Korbach wurde eine Frau von drei Männern eine Treppe heruntergetreten und zog sich Schürfwunden zu. Die Geschädigte meldete sich nicht bei der Polizei, weil sie wohl eingesehen hat, daß das im sogenannten „Rechtsstaat“ von Frau Dr. Merkel völlig sinnlos ist. Denn zwei Tage vorher wurde eine andrere Frau auf einem Markt in Hamburg-Billstedt von einem Assi so kraftvoll in den Rücken getreten, daß sie sich in der Luft überschlug, mit dem Hinterkopf auf dem Boden landete und sich das Handgelenk brach.

Der Täter (wie kann man in so einem klaren Fall von einem „mutmaßlichen“ Täter schreiben, wie der „Stern“) konnte von Passanten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Der „Tatverdächtige“ selbst sei erkennungsdienstlich behandelt worden, sei inzwischen aufgrund fehlender Gründe für einen Haftbefehl aber wieder auf freiem Fuß, berichteten die Qualitätszeitungen. Wahrscheinlich kommen die Passanten ins Gefängnis, die den Rohling festgehalten haben. Wegen Freiheitsberaubung.

Ein typisches Exempel lieferte Hamburgs verdrehte und mitleidslose Justiz anläßlich des Überfalls auf einen 19-Jährigen in einem Bus. Zwei Burschen Philipp R. und Salim E. schlugen ihn vor den Augen der entsetzten Fahrgäste fast tot und flohen dann. Am 22.11.2010 berichtete das Hamburger Abendblatt über das Urteil: Die Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen, das Opfer, das unter anderem vier Zähne verloren hatte, zog aus Angst vor den Tätern aufs Land um. Nach Schleswig-Holstein. Die Leute werden unter den verbundenen Augen von Justizia aus Hamburg regelrecht herausgeprügelt. Eine Revision konnte sich das Opfer aus finanziellen Gründen nicht leisten. Das Gericht riet davon auch ab.

Das ist Hamburg: Im Mai 2015 mußten zwei Totschläger wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im März 2016 floh ein Straftäter aus dem offenen Vollzug, der wegen mehrfacher Auflagenverstöße angeordnet wurde. Anfang Mai 2016 mußte ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Täter aufgrund eines fehlenden Therapieplatzes aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Es geht in Hamburg zu wie im Tollhaus. Und nicht nur in Hamburg.

Die Welt berichtete jüngst:

Am 5. September soll ein unbekannter junger Mann zwei Fahrgäste in einem Bus der Linie 143 am Harburger Ring ins Gesicht geschlagen und schwer verletzt haben. Gegen 4.45 Uhr beschwerte sich ein 30-jähriger Fahrgast über das laute Verhalten des mutmaßlichen Täters, der dem Fahrgast daraufhin ins Gesicht schlug. Als ein weiterer Fahrgast schlichten wollte, schlug der junge Mann diesem mit der Faust ins Gesicht. Einer der Männer erlitt eine Augenhöhlenfraktur, der andere ein Hämatom am Auge.

Hoffentlich wird der Täter nie gefaßt, denn was vor Gericht passieren würde, wäre eine endgültige Demütigung für die Opfer des Schlägers.

Viele Gerichte in den Linksstaaten sind Handlanger von Kriminellen geworden. Die Richter, soweit sie noch das Recht im Auge haben, leben selbst in Angst und Schrecken vor den vielen brutalen Ausländern und ihren mächtigen Großfamilien. Die Justiz würde vermutlich besser funktionieren, wenn die Angeklagten die Richter und Staatsanwälte nicht sehen können, wenn die Justizorgane also völlig anonym bleiben, damit Racheakte der Clans unmöglich sind.

Der Polizei kann man keinen Vorwurf machen. Es ist das deutsche Rechtssystem, das nicht funktionsfähig ist. Hamburg wird beispielsweise von einer Koalition aus SPD und Grünen regiert. Till Steffen von der Verbots-, Bionade- und Pädophilenpartei „Die Grünen“ ist Justizsenator. Da kann man sich lebhaft vorstellen, wie die paranoide Parallelwelt der weisungsabhängigen Staatsanwaltschaft aussieht.

Die Berufsrichter werden in Hamburg nach Artikel 63 der Hamburgischen Verfassung auf Vorschlag des Richterwahlausschusses vom Senat ernannt. Dieser Richterwahlausschuß besteht aus drei Senatoren, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richtern und zwei Rechtsanwälten. Er beschließt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

In der Praxis sieht das so aus: Die sechs „bürgerlichen“ Mitglieder entsenden die Bürgerschaftsfraktionen: drei die SPD, eins die CDU, eins die GRÜNEN und eins die Linken. Zwei Mitglieder schlug die Anwaltskammer, ein Mitglied der DGB und ein weiteres die Unternehmensverbände vor.

Unter dem Strich haben von insgesamt vierzehn Mitgliedern acht ein Parteibuch von SPD, GRÜNEN und Linken, ein DGB-Mitglied kommt noch dazu. Das bedeutet, daß nur linke Richter gewählt werden. Und linke Richter neigen bekanntlich dazu die vermeintlichen Persönlichkeitsrechte von Kriminellen hochzuhalten, während die Opfer frech verhöhnt werden.

Die Hamburger sind also selber Schuld, wenn sie von Kriminellen verprügelt und halb tot getreten werden. Sie haben mit einer Mehrheit von 66 % die Linksparteien gewählt.  Dafür bekommen sie gelegentlich die handfeste Quittung.

Vielen Wählern ist überhaupt nicht bewußt, welche Auswirkungen eine Wahl hat. Daß man damit auch indirekt die Richter wählt, und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft sowieso, ist ihnen nicht klar. Darüber muß man mehr aufklären. Viele Wähler wünschen sich nämlich linke Politik mit ständigen Wohltaten für Rentner und Ausländer, aber trotzdem wollen sie eine Justiz nach Recht und Gesetz. Beides zugleich kann man jedoch nicht bekommen.

Über die Praxis der linken Justiz gab es schon in den achtziger Jahren eine amüsante Anekdote:
Ein hoher SED-Funktionär, der betrunken zwei Leute angefahren hat, fragt den Richter verängstigt nach seiner zu erwartenden Strafe. „Du kommst natürlich frei, Genosse! Der Mann, der durch die Scheibe deines Autos flog, wird wegen Einbruchs verurteilt. Und der andere, der 15 Meter durch die Luft flog, wegen Unfallflucht.“