Rechtsprechung zwischen Glaubensbrüdern

Über die Scharia ist von augenverdrehenden Minderheitenrechtlern sowie Moralisten aller Nationen oft geklagt worden. Als mittelalterliche Justiz mit der Tendenz zu drastischen Strafen. Es muß ja nicht immer die Höchststrafe sein: Vom Hochhaus geworfen werden, oder gesteinigt, oder ausgepeitscht. In einigen nahöstlichen Staaten nennt sich das Verfahren „arabische Justiz“ und dient weniger der Aufrechterhaltung der tradierten Moral, sondern mehr der Regelung zivilrechtlicher Ansprüche zwischen Großfamilien. Zwei Kamele gegen ein abbes Ohr oder ein ausgeschlagenes Auge. Auge um Auge und Zahn um Zahn, wie es im Alten Testament heißt.

Marxloh oder Düren, irgendwo im Kalifat NRW. Zwei Familien streiten sich um einen Parkplatz oder um die Ehre einer Tochter oder um einen Verkaufsplatz für den Rauschgifthandel. Mehrere Dutzend bewaffnete Clankrieger gehen unter selbstlosem Einsatz aufeinander los. Polizei wird alarmiert und von der Überzahl der Levantiner vermöbelt. Plötzlich halten die Familien zusammen, keiner kann sich bei der Vernehmung an irgendetwas erinnern. Der Anlaß für den Ausbruch der Feinseligkeiten bleibt schleierhaft. Die doofen deutschen Krankenkassen bezahlen für das Kurieren der Blessuren. Eine Situation, wie sie für uns noch neu ist, im Nahen Osten ist das für die Polizei und für die Justiz das täglich Brot.

Da hilft auch eine robustere Vorgehensweise der Staatsorgane wenig. Die Familien sind im Osten traditionell mächtiger als der Staat. Inzwischen gibt es in fast allen nahöstlichen Ländern eine staatliche Polizei und eine staatliche Justiz. Sie wird von den Großfamilien jedoch genau so wenig anerkannt, als bei uns in Europa. Den Ausgleich zwischen den Familien schafft die religiöse Autorität. Das ist teuer und kann dauern.

Jede Familie gibt dem islamischen Rechtsgelehrten (es ist eben ein Theologe, denn der Koran und die Hadithen sind das Recht) Geld und wer obsiegt bekommt den Einsatz zurück, die unterlegene Partei bezahlt.  Gefangene der staatlichen Justiz werden trotz erfolgtem Absitzen einer Strafe erst freigelassen, wenn sich die Familien geeinigt haben. Der Rechtsgelehrte sendet einen Brief an die staatliche Justiz, daß die Familien sich geeinigt haben. Ansonsten wäre der Delinquent nach dem Verlassen des Zuchthauses so gut wie tot.

Unsere Grünen demmeln, daß der Familiennachzug der Asylanten möglichst zügig funktioniert. Damit Großfamilien entstehen und damit unkontrollierbare Machtzentren. Der Bremer Miri-Clan scheint unseren Klimarettern zu gefallen. Oder sind denen die verheerenden Konsequenzen des Nachzugs immer noch nicht klar?

Selbst wenn man die arabische Justiz zur Regelung der Clankriege in Köln oder Kreuzberg etablieren würde: Nicht alles läßt sich damit lösen. Wer reicht zum Beispiel die rettende Hand wenn ein Zigeunerkönigreich oder eine chinesische Triade mit den Mächtigen aus dem Libanon oder aus dem wilden Kurdistan aneinanderrasselt?

Die Scharia füllt im Nahen Osten das Autoritätsdefizit des Staates. Das kann sie in Europa wegen multireligiöser Zusammensetzung der Bevölkerung nicht leisten. Länder wie NRW oder Berlin zeigen uns, daß im wahrsten Sinne des Worts rechtsfreie Räume entstehen, die es in den Herkunftsländern der Asylanten so nicht gibt.