Das Urteil gegen Sven Lau und das Grundgesetz

Der Sunnit Sven Lau ist in Deutschland zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden, weil er Anweisungen des Koran zum Heiligen Krieg ausgeführt hat. Daraus kann man Schlüsse ziehen.

Der Islam gehört also doch nicht zu Deutschland. Vor Gericht war zu entscheiden, ob der Koran oder das Strafgesetzbuch gilt. In der Stunde der Not hat sich das Gericht für das europäische, ursprünglich aus dem Christentum, dem römischen Recht und der Aufklärung gewachsene Rechtssystem entschieden. Die pauschale Bemerkung, daß der Islam zu Deutschland gehört, wie sie ein ehemaliger Bundespräsident geäußert hatte, ist von der Justiz mit fixem Schwung vom Tisch gewischt worden.

Der Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit steht noch auf dem Papier des Grundgesetzes. Wenn der Islam frei ausgeübt werden dürfte, müßte der Dschihad ganz legal sein. Ist er aber derzeit nicht, wie das Urteil illustriert. Das Urteil gegen Sven Lau kann in zwei Richtungen interpretiert werden:

  1. Die Religionsfreiheit gibt es vor Gericht nicht mehr.
  2. Der Islam ist rechtlich keine Religion, sondern ein konkurrierendes Rechtssystem

Zu 1: Als die Verfassungsväter die Religionsfreiheit ins Grundgesetz geschrieben hatten, spielte der Islam in Deutschland keine Rolle. Die Gründerväter gingen von Religionen aus, die mit dem tradierten Rechtssystem im Grundsatz kompatibel waren. Der Islam wurde nach seinem Auftauchen in Deutschland für unser Grundgesetz zu einer Herausforderung, weil er einige wichtige Grundrechte negiert, zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Meinungs- und Religionsfreiheit. Der Islam als Religion ist wegen seines Anspruchs geltendes Recht zu sein überall auf der Welt der wandelnde Verfassungskonflikt. Wenn man die Religionsfreiheit angesichts des Islams beíbehält, muß man andere Verfassungsgüter opfern, derzeit ist auch der Tierschutz im Gerede (der Autor war aus gutem Grund immer dagegen, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben). Wenn man den Islam als Religion deuten würde, so hätten die Richter mit dem Urteil gegen Lau die Religionsfreiheit beerdigt.

Zu 2: Die Richter haben den Islam offensichtlich als konkurrierendes Rechtssystem und nicht als Religion im tradierten Verständnis interpretiert. Alles andere wäre auch eine Beleidigung der Moslems. Sie legen ja großen Wert auf die Einheit von Religion und Recht. Nach islamischen Vorstellungen kann sich Recht nur aus den Äußerungen des Propheten herleiten und nicht aus den zugegebenermaßen verworrenen Gedanken der Kanzlerin oder anderer gewählter Politiker.

Das Urteil gegen Lau war sicher nicht das letzte Scharmützel zwischen der derzeitigen Rechtsordnung und den Rechtsvorstellungen des Propheten. Wir dürfen auf zukünftige Entscheidungen gespannt sein. Lau hatte sich offensichtlich darauf verlassen, daß der Islam als Religion anerkannt wird. Eine trügerische Annahme, wie die Entscheidung zeigt.

Einen interessanten Haken hat dieser Eintrag natürlich auch: Ein Grundrecht unserer Verfassung, nämlich den Schutz von Ehe und Familie, nehmen die Sunniten noch ernst. Im Gegensatz zur vergenderten Groko-Regierung. Da steht auch Herr Lau eher auf dem Boden des Grundgesetzes, als unsere Kanzlerin. Er hat ja auch fünf Kinder und weiß im Gegensatz zu Merkel was Familie überhaupt ist.