Bodo Ramelow sitzt auf den Geldsäcken vom Bund

Der Bund hat neue Gesetze beschlossen, die die Kommunen viel Geld kosten. Zum Beispiel die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses von 6 auf 18 Jahre. Als Ausgleich erhalten die Bundesländer den Mehraufwand erstattet, zur Weiterleitung des Geldes an die Städte und Gemeinden. Aber nicht überall klappt das.

Was sollen die Bundesländer eigentlich als Mittler zwischen dem Bund und den Gemeinden? Warum kann der Bund nicht direkt an die Gemeinden überweisen? Das ist der Konstruktion des Grundgesetzes zu „verdanken“. Im Grundgesetz kommen die Gemeinden nur beiläufig vor, der Bund hat keine direkten Finanzbeziehungen zu den Kommunen. Die Kommunen sind von den Ländern abhängig. Eine einzige Stelle im Grundgesetz erwähnt die Gemeinden, allerdings ohne ihnen mehr als die Gewerbesteuer als eigene Finanzquelle zuzubilligen:

§ 28 (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

Dazu muß man wissen, daß jede zweite Gemeinde in Deutschland so gut wie keine Gewerbesteuer einnimmt.

157 Millionen € werden 2018 vom Bund an den Freistaat Thüringen zur Weiterreichung an die Gemeinden überwiesen, die die neuen Bundesgesetze umsetzen müssen.

Der Freistaat steckt sich dieses Geld größtenteils in die Tasche, ohne es weiterzuleiten. Das beklagt Landrat Hans-Helmut Münchberg (Weimarer Land) im letzten Amtsblatt.  Vor der letzten Landtagswahl hatten die Roten noch versprochen, den Gemeinden eine bessere Finanzausstattung zu gewähren. Aber nun hat Bodo Ramelow seinen Dienstwagen und erinnert sich an nichts mehr.

2016 und 2017 erhielten die thüringer Gemeinden einen Finanzausgleich von jeweils 1,902 Mrd. € vom Freistaat.

Die Zahlung für 2018 müßte also eigentlich 1,902 Mrd. € + 157 Mio € = 2,059 Mrd. € betragen, wenn das Bundesgeld weitergereicht würde.

Statt dessen sind im Landeshaushalt 2018 1,961 Mrd. € vorgesehen, 2019 nur noch 1,956 Mrd. €.

Die Landesregierung steckt sich 2018 also 98 Millionen € in die Tasche und 2019 103 Millionen. Mit der Begründung, den Gemeinden gehe es finanziell ja jedes Jahr besser. Warum zahlt der Bund dann 157 Millionen für die Gemeinden, wenn es letzteren so gut geht?

Was Rotrotgrün mit dem Geld macht? Goldstücke versorgen oder Windmühlen bauen oder gegen Rechts kämpfen oder die eigenen Taschen füllen? Es ist eigentlich egal.

Den Gemeinden das Geld wegnehmen ist nicht in Ordnung und muß von den Bürgern bestraft werden. Im Herbst 2019 sind Landtagswahlen, im Juni 2016 werden einige Bürgermeister neu gewählt und im Frühjahr 2019 sind Kommunal- und Europawahlen. Mein Blog hat die Gemeindefinanzierung immer kritisch begleitet und wird das auch weiter tun. Die Gemeinden brauchen die breite Unterstützung der ganzen Gesellschaft, um durch Druck in den Parlamenten und vielleicht auch durch neue Mehrheiten wieder Solidität in die Gemeindefinanzen zu bringen. Denn die Gemeinden erbringen im sozialen Bereich, im Gesundheitswesen, im Nahverkehr, bei der Müllabfuhr, bei der baulichen Unterhaltung von Schulen, bei Kindergärten, der Unterhaltung von Straßen und Brücken, beim Hochwasserschutz und in vielen anderen Bereichen wichtige Leistungen.

Um dem Übel langfristig zu steuern ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, die den Kommunen zu Lasten der Länder eigene Steuerquellen zubilligt. In der alten Reichsordnung vor 1919 waren die Gemeinden wesentlich besser gestellt. Die gemeindefeindlichen „Reformen“, die in der Weimarer Republik von unverbesserlichen Zentralisten durchgepeitscht wurden, müssen revidiert werden.