Das Klassenfoto wird es wohl nicht mehr geben

Ehrlich, ich sehe mir die Klassenfotos meiner Grundschulklasse und meiner EOS-Klasse immer noch gerne an. Gerade vor Klassentreffen. Aber das ist wohl auch die Marotte eines Ewiggestrigen.  Die Lügenpresse berichtete, daß in Sachsen-Anhalt nicht einmal mehr Fotos bei der Einschulung gemacht werden dürfen. Jedenfalls nicht im Schulgelände.

Noch vor 15 Jahren trat der Kindergarten bei der Rentnerweihnachtsfeier auf und es war selbstverständlich, daß davon Fotos gemacht wurden, die dann im Gemeindeboten abgedruckt wurden. Auch das ist inzwischen Geschichte. Der Datenschutz.

Wer schützt die Kinder davor, daß der Lehrer sie anglotzt und sich die Gesichter merkt? Darf es noch ein Klassenbuch geben, wo die Namen der Kinder drinstehen? Das könnte ja gestohlen werden. Ist es irgendwann so weit, daß die Kinder eine Burka tragen müssen, wo nicht einmal die Nasenspitze rausguckt? Dann könnte man zumindest wieder Klassenfotos machen.

Auslöser ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Kommission von 2012. Grundsätzlich gilt, daß die Verarbeitung personenbezogener Daten nur aufgrund eines Erlaubnistatbestands zulässig ist. Diese sind nach Artikel 6:

  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben;
  • die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich;
  • die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich;
  • die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen;
  • die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt;
  • die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich.

Ein Klassenfoto wurde weder für die Erfüllung eines Vertrags, noch wegen lebenswichtiger, berechtigter oder öffentlicher Interessen gemacht. Es wurde aus sozialen Gründen gemacht. Die Schule war ein soziales Institut, wo man einen Teil seines eigenen Willens, seiner Individualität, an der Schultür abgeben mußte. Man sollte sich in eine Gemeinschaft – die Klasse – einordnen, um Mindeststandards des Verhaltens und der Kommunikation wie Schreiben oder Lesen zu lernen.

Von sozialen Gründen ist in Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung aber nicht die Rede. Vielleicht, weil die Brüsseler Kommissare asozial sind?