In Kiel wütet die Justiz wie in der Türkei
Wolfgang Schäuble hat die Türkei wegen ihres Rechtssystems mit der DDR verglichen. Herr Minister, warum in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so nah! Die Justiz der Türkei ist nämlich eher mit der in Schleswig-Holstein vergleichbar.
Was war passiert? In der Türkei hatte ein undurchsichtig finanzierter „Freiberufler“ im Rahmen eines für die Türkenregierung unliebsamen Workshops für Yoga zur Deeskalation geworben und war verhaftet worden. In Schleswig-Holstein wurde eine Hausdurchsuchung gegen einen Parlamentarier einer für die Regierung unliebsamen Partei (AfD) wegen eines SA-Antifa-Vergleichs angeordnet.
Yoga-Kurse werden in der Türkei tausendfach angeboten. Das Netz ist voll von Werbung dafür. Vergleiche zwischen der Antifa und der SA hat es in den letzten Jahren im Internet sicher eine Million mal gegeben. Kaum ein ernstzunehmender Autor, der nicht bereits den Beweis geführt hätte, daß es keinen Unterschied gibt. Seit Hamburg gibt es selbst bei der Lügenpresse kaum noch Zweifel daran. Wo ist nun in beiden Fällen der Skandal? Wo ist die kühne unerhörte Tat?
Eine Zwangsmaßnahme wie eine Verhaftung oder eine Hausdurchsuchung sollte zur Ermittlung und zur Verfolgung der vorgeworfenen Tat auch wirklich erforderlich sein. Der Eingriff muss im Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen und eine gewisse Chance haben zum Ziel der Aufklärung zu führen. Durch eine Verhaftung soll zuweilen auch die Verwischung von Spuren und die Beseitigung von Beweisen vermieden werden.
Uns scheint, daß sowohl in der Türkei, wie auch in Schleswig-Holstein mit schweren staatsanwaltlichen Kanonen auf dünne Spatzen geschossen wird. Die Verhältnismäßigkeit ist auf der Stecke geblieben. Die Generalklausel des Übermaßverbots wird von politisch gegängelten Staatsanwaltschaften je nach Weisung von Oben eingehalten (wenn es gegen Großfamilien geht) bzw. mißachtet (wenn es die AfD betrifft). Die Küsten-CDU – einst war die CDU übrigens eine Rechtsstaatspartei – ist mit ihrer frischgebackenen Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack bereits nach wenigen Wochen auf die seichte Sandbank der Gesinnungsjustiz aufgelaufen.
Erdogan hat gerade verkündet, daß er die türkische Justiz für unabhängiger hält, als die deutsche. Für den unvoreingenommenen Beobachter ist hinsichtlich des Übereifers jedoch kein Unterschied zwischen Erdo und Sütterlin-Waack erkennbar. Es gilt immer noch: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Es ist schon „er-schütterlich waacker“ mitanzusehen, dass der Volksgerichtshof zu einer neuen Blütezeit aufkeimt und eine Art juristischer Nachkommenschaft Roland Freislers demokraturgedüngt prächtig gedeiht. Es fällt daher nicht ganz so leicht, dem yogafeindlichen Erdogan, dem türkischen Windbeutel demokratischer Gepflogenheiten, völlig zu widersprechen.
Allerdings, wie kann denn auch ein AfD-Parlamentarier die Frechheit besitzen, die friedliebende und leicht vermummt agierende Antifa im Kampf gegen Rechts mit der brutalen SA zu vergleichen? Schließlich stand die Abkürzung SA für Sturmabteilung, nicht für Muttis gelangweilte, linksgrünversiffte laue Wohlstands-Fürzchen.
Doch es gibt Hoffnung. Die wachsame „Staatssanwaltschaft“ kennt solch miese Typen mittlerweile und würde sie sogar auf dem „Maas“ aufspüren. Diese staatsfeindlichen AfD-Zeitgenossen haben manchmal sogar einen Kanister Benzin in der Garage und lügen kackendreist, das Zeug wäre doch nur für den ollen Benzin- Rasenmäher. Als wenn unsere geistig unvernebelten Staatsanwälte völlig verblödet wären und solche Märchen glauben würden. Dagegen ist zur Wahrung der angeschlagenen Rechtsstaatlichkeit unbedingt mit allen Mitteln anzugehen und jede Hausdurchsuchung ein „absolutes Mass“.
Verschenkt diese behämmerten Fischköppe an die Dänen, dann können die sich mir dem Pack amüsieren.
dass in dem juristischen Saustall des Bundes aufgeraeumt wird.
1) es gibt nicht einen staatlichen Richter in dem vereinigten Wirtschaftsgebiet.
2) alle sogenannten Richter arbeiten ohne Dienstherren, also freiwillig
3) alle sogenannten Urteile sind Entwuerfe, also entfalten keine Fristen und auch keine Zahlungspflichten.
4) alle Freizeitrichter stehen in der privaten Haftung
5) Regressforderungen in 6 stelligen Bereich verstehen jene Freizeit Juristen am besten!
Es ist absolut eine Tollhausposse, was diese mit Steuergeldern hoch bezahlte Berufsgruppe abliefert. Offenkundig haben jene vergessen, in welcher Funktion und fuer wen jene zu DIENEN haben.