Beitragserhöhung für Staatsfunk stoppen und Datenschutz respektieren!

Am 13. Mai wurde im Thüringer Landtag über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum »Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag« abgestimmt. Die AfD stimmte geschlossen gegen den Gesetzentwurf. Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erläutert die Position der AfD wie folgt:

„Zusätzlich zur Streichung der Beitragspflicht für Nebenwohnungen führt der Vertrag nun einen regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich ein. Das heißt, dass die Rundfunkanstalten die Möglichkeit erhalten, turnusmäßig Einwohnerdaten von den etwa 5100 deutschen Meldeämtern anzufordern. Es werden dabei Daten aller volljährigen Personen erhoben. Die Beitragspflicht orientiert sich allerdings gar nicht am Status volljähriger Einwohnerschaft, sondern an der Inhaberschaft einer Wohnung. Das bedeutet, dass die Erhebung eines sehr großen Teils der Meldedaten von vornherein überflüssig ist. Von Datenminimierung kann insoweit also keine Rede sein. Datenminimierung ist allerdings ein Erfordernis der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die bekanntlich geltendes Recht in Deutschland ist. Die einschlägigen Regelungen des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrages dürften also nicht mit dem von der DSGVO gesetzten datenschutzrechtlichen Rahmen vereinbar sein.

Während sich abertausende Unternehmen unter Strafandrohung an die Regeln der DSGVO halten, aufwendige Verfahren zum Datenschutz einrichten oder Datenschutzbeauftragte installieren müssen, kommt es beim Regierungsfunk offenbar nicht drauf an, wenn die Brüsseler Regeln von unseren Regierungen beiseitegeschoben werden. Umso mehr danke ich unserem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Lutz Hasse, dass er vor wenigen Tagen noch einmal schriftlich zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag Stellung genommen und in Übereinstimmung mit den anderen amtlichen Datenschützern in Bund und Ländern ausdrücklich erhebliche Bedenken gegen die geplante Einführung des Meldetatenabgleichs erhoben hat. Die AfD-Fraktion teilt diese gravierenden Bedenken.

Ausdrücklich begrüßt die AfD hingegen die Streichung der verfassungswidrigen Beitragspflicht für Nebenwohnungen als zumindest kleinen Schritt in die richtige Richtung. Infolge des Verfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 sind allerdings bereits heute die Zwangsbeiträge für Nebenwohnungen nicht mehr zu leisten.“

„In Zeiten von Corona-Rezession, steigender Arbeitslosigkeit und tausendfacher Kurzarbeit fordert die AfD-Fraktion die Thüringer Minderheitsregierung eindringlich dazu auf, die neuerliche Beitragserhöhung zu stoppen und die milliardenschweren Rundfunkanstalten nicht weiter mit üppigen Mitteln zu mästen. Die AfD wird auch zukünftig dafür eintreten, dass das Zwangsbeitragssystem abgeschafft wird!“

Dazu habe ich bei der Landtagsfraktion rückgefragt: Warum verlangt die AfD im Landtag nicht die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags?

Antwort der AfD-Pressestelle:

„Zu Ihrer Frage: In der Debatte vom Mittwoch ging es nicht um den Rundfunkstaatsvertrag an sich, sondern allein um die Änderung bezüglich der Beiträge. Deshalb ist das Thema „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“ durch das Land Thüringen in diesem Fall nicht Bestandteil der Plenardebatte, allerdings wurde diese Forderung in der Rede von Jens Cotta im Plenum im Kontext der Debatte zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag thematisiert.

Durch Fachleute der AfD wird derzeit ein Konzept für eine vollkommen neue Form eines öffentlich-rechtlichen Bürgerrundfunks für das 21. Jahrhundert erarbeitet, das in absehbarer Zeit der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Weil der gegenwärtige, mit einem Jahresbudget von über neun Milliarden Euro ausgestattete öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Zwangsbeiträge finanziert und in einer Weise von der Politik dominiert wird, die einer Demokratie unwürdig erscheint, setzt sich die AfD seit ihrer Gründung dafür ein, die Rundfunkanstalten grundlegend zu reformieren. Daher ist der Rundfunkbeitrag abzuschaffen, damit in Zukunft jeder Bürger selbst und frei entscheiden kann, ob er das öffentlich-rechtliche Angebot empfangen und bezahlen will.

Der neue Bürgerrundfunk soll ein schlankes Medium sein, welches sich auf objektive Berichterstattung sowie kulturelle und bildende Inhalte fokussiert. Das Angebot wird überwiegend  verschlüsselt/passwortgeschützt, sodass nur noch freiwillige Zahler Zugang haben. Um den Einfluss der Politik – egal welcher Ausrichtung – zu reduzieren, sollen insbesondere die gesellschaftlichen Vertreter in den Kontrollgremien durch freie und demokratische Wahlen vom Bürger bestimmt werden.“

Verhalten bei der Abstimmung: Linke, CDU, SPD und Grüne stimmten für die Staatsvertragsänderung, die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. Die CDU ist wie vor 1990 eine fragwürdige Blockpartei der SED.

 

 

Grüße an den V-Schutz. Nun müßt ihr wegen dem Meldedatenabgleich aber mal ran an die Datensammler! Kann ja nicht sein, daß nur die AfD die Grundrechte schützt? Oder doch?