Die Thüringen-AfD im Mai 25

Die Thrürigen-AfD ist das, worüber sich der woke Shitbürger am meisten aufregt. Deshalb ein Einblick in deren Arbeit.

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Einführung kommunaler Verpackungssteuern in Thüringen unterbunden werden soll.

Der Entwurf reagiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2025, das kommunale Verpackungssteuern unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt hatte.

Befürchtet wird nunmehr einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen in Thüringer Städten und Gemeinden, der insbesondere kleine und mittelständische Betriebe in Gastronomie, Einzelhandel und Lieferdiensten belasten würde.

Der Gesetzentwurf ergänzt § 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes um einen neuen Absatz 3. Demnach soll es Gemeinden und Landkreisen untersagt sein, Verbrauchsteuern auf Einwegverpackungen und -geschirr zu erheben, insbesondere wenn diese im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen und Getränken zum Sofortverzehr stehen.

Vivien Rottstedt, kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Wir wollen verhindern, dass Gastronomen und Händler durch ein bürokratisches Sammelsurium an kommunalen Sondersteuern in ihrer Existenz bedroht werden. Verpackungssteuern sind kein wirksames Müllvermeidungsinstrument, sondern eine zusätzliche Belastung für Unternehmer und Verbraucher. Effektive Abfallvermeidung beginnt bei Aufklärung, nicht bei Steuerbescheiden.“

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Rund 2 Millionen OP-Masken und über 30.000 FFP2- und FFP3-Masken, die im Jahr 2020 beschafft wurden, erreichen laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Wiebke Muhsal spätestens im Mai diesen Jahres ihr Verfallsdatum.

Wiebke Muhsal, Sprecherin der AfD-Fraktion für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts, erklärt:  

»Es ist davon auszugehen, dass diese Masken früher oder später entsorgt werden müssen. Die Hamsterkäufe der Regierung zu Beginn der Coronamaßnahmenzeit waren unnötig und verschwenden Steuergeld. Auch und gerade weil die Aufarbeitung der Corona-Politik in Thüringen begonnen hat, ist es wichtig auf diese Missstände hinzuweisen.«

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute einen Entschließungsantrag eingebracht, der eine vollumfängliche, vom Ausbildungsbeginn an wirksame Kostenfreiheit für die Meisterausbildung und alle weiteren Fortbildungsabschlüsse auf DQR-Niveau 6 und 7 fordert (siehe Anhang). Der Antrag der Regierungsfraktionen (Drs. 8/1019) bleibt nach Ansicht der AfD-Fraktion deutlich hinter dem eigenen Koalitionsversprechen zurück.

Die AfD fordert neben der tatsächlichen Kostenfreiheit auch die Anhebung der Meistergründungsprämie auf 20.000 Euro. Damit sollen Gründungen, Betriebsübernahmen und die Ausbildung im eigenen Betrieb gezielt gefördert werden.

Dazu erklärt der handwerkspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Hoffmann: »Die sogenannte ‚kostenfreie Meisterausbildung‘ ist bisher eine Mogelpackung. Wer ernsthaft Gleichwertigkeit zur Hochschulbildung will, muss alle Lehrgangs- und Prüfungskosten übernehmen – und zwar für alle höheren Berufsabschlüsse, nicht nur für das Handwerk. Alles andere ist Stückwerk.«

Kritisch sieht die AfD insbesondere den Hinweis im Antrag der Regierungskoalition, man müsse Pauschallösungen auch dann akzeptieren, wenn im Einzelfall nicht alle Kosten gedeckt seien. »Das ist ein Freifahrtschein für Wortbruch«, so Hoffmann weiter.

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Ohne Ausschussberatung, ohne Anhörung, ohne ernsthafte Debatte hat der Landtag den Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk verabschiedet. Der Vertrag enthält keine Beitragssenkung, keine echte Kontrolle und keine verbindliche Neutralitätsgarantie. 

Dazu erklärt Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Dieses Verfahren ist ein Hohn für den Parlamentarismus. Der Staatsvertrag wird durchgedrückt, ohne dass kritische Stimmen gehört wurden. Das Vertrauen der Bürger in den ÖRR ist laut Thüringen-Monitor am Tiefpunkt – doch statt echter Reform stabilisieren CDU, SPD und BSW ein System, das längst überholt ist. Die AfD fordert eine vollständige Neuausrichtung: Weg mit dem Zwangsbeitrag, Konzentration auf Kernaufgaben, Finanzierung aus Landeshaushalten – kontrolliert durch das Parlament, nicht durch Parteigremien.«

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Die AfD-Fraktion hat einen umfassenden Antrag zur Rettung der Automobil- und Zulieferindustrie und zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Thüringen eingebracht. Der Antrag benennt die politisch gewollt herbeigeführten Ursachen des industriellen Niedergangs. Zu diesen gehören insbesondere das EU-Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 und die einseitige Förderung der Elektromobilität.

Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jörg Prophet:

»Die Werkschließungen in Gera, Brotterode und Mühlhausen und die drohenden Arbeitsplatzverluste in Schmölln und Judenbach und vielen weiteren Orten sind nicht vom Himmel gefallen – sie sind die Folge einer ideologisch aufgeladenen Verbotspolitik gegen den Verbrennungsmotor.«

Der von CDU, SPD und BSW eingebrachte Alternativantrag wird von der AfD-Fraktion entschieden abgelehnt. Er enthält weder Verantwortungs- noch Problembewusstsein und vermeidet jede kritische Auseinandersetzung mit den politischen Fehlentscheidungen. Statt Industriepolitik liefert die Brombeere Selbstbeweihräucherung in Antragsform. »Das Schweigen hat System – denn ausgerechnet die CDU, die auf allen politischen Ebenen mitregiert, müsste sich selbst anklagen. Die Menschen in den Betrieben werden sehr genau erkennen, wer ihre Interessen wirklich vertritt – und wer nur Phrasen drischt«, so Prophet.

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Am Freitag, dem 16. Mai 2025, fand im Thüringer Landtag die zweite und abschließende Aussprache zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag statt. Der Staatsvertrag sieht tiefgreifende Eingriffe in digitale Plattformen und Betriebssysteme vor. Unter dem Vorwand des Jugendschutzes werden technische Maßnahmen wie verpflichtende Filter, Altersverifikation und Inhaltsbewertung eingeführt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erhält dabei weitreichende Befugnisse zur Bewertung von Apps, Inhalten und Software. Der Vertrag wurde ohne vorherige Ausschussberatung oder Anhörung durchgewunken. In der ersten Lesung am Mittwoch sprach allein der AfD-Abgeordnete Jens Cotta. Auch in der heutigen Debatte verzichteten andere Fraktionen auf Stellungnahmen zur Sache.

Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, nimmt dazu wie folgt Stellung:

»Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist kein Fortschritt für den Jugendschutz – er ist ein Rückfall in autoritäres Denken. Es geht hier nicht darum, Kinder zu schützen, sondern darum, einen technischen Rahmen für die digitale Kontrolle ganzer Plattformen zu schaffen. Statt Eltern zu stärken, werden Gerätehersteller und App-Anbieter gezwungen, staatlich vorgegebene Filterstrukturen zu implementieren – mit allen Risiken für freie Information, Meinungsäußerung und Innovation. Die Kritik an diesem Staatsvertrag ist breit und fundiert: Sie reicht von eco und Bitkom über Netzpolitik.org, Heise.de, Legal Tribune Online bis hin zu Wissenschaftlern und Juristen. Diese Stimmen hätten in einer Anhörung gehört werden müssen – doch genau diese Auseinandersetzung hat die Mehrheit im Landtag bewusst verhindert. Es wird höchste Zeit, dass wir als Gesetzgeber wieder den Bürger und seine Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen – und nicht an einem zentralistischen Überwachungsstaat mitarbeiten, der im Namen des Kinderschutzes Zensur vorbereitet.«

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten eingebracht. Deren Zwangsmitgliedschaft in den sogenannten »verfassten Studierendenschaften« ist unnötig und ungerechtfertigt. Diese nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben nur dürftig dar und halten sich kaum an haushälterische Vorgaben des Landesrechnungshofes. Nicht die Gesamtheit der Studenten wird vertreten, sondern die Interessen einer kleinen Klientel politischer Aktivisten.

Dr. Jens Dietrich, Sprecher für Wissenschafts- und Hochschulpolitik der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag stellt fest: »Der Rechnungshof hat bereits 2012 festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft in den „verfassten Studierendenschaften“ nicht mehr fortgesetzt werden sollte. Sie bilden einen Sumpf politischer Vorfeldorganisationen, der die Studenten weder vertritt noch durch die verlässliche Erledigung wichtiger Aufgaben unterstützt.«

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Der Thüringer Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines jährlichen Feiertags am 8. Mai als sogenannten »Tag der Befreiung« beraten. Eine Überweisung in den zuständigen Ausschuss wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, BSW und AfD abgelehnt. Damit ist der Antrag bereits in der ersten Lesung politisch gescheitert. Außerhalb der Fraktion DIE LINKE fand der Antrag keinerlei Zustimmung.

Der Gesetzentwurf wollte den 8. Mai dauerhaft als gesetzlichen Feiertag in das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz aufnehmen. Bereits zuvor war ein Vorstoß der Linksfraktion zur einmaligen Einführung eines Feiertags am 8. Mai 2025 im Landtag gescheitert.

Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag entschieden ab. Der 8. Mai 1945 markiert zwar zweifellos das Ende des Nationalsozialismus, zugleich aber auch den Beginn von Unrecht, Unterdrückung und jahrzehntelanger Fremdherrschaft in Mitteldeutschland und Osteuropa. Für Millionen Deutsche war der 8. Mai nicht nur Befreiung, sondern auch Beginn von Vertreibung, Willkür und Diktatur. 

Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:

»Wer den 8. Mai pauschal zum Feiertag erklärt, ignoriert die historischen Realitäten der Nachkriegszeit für die Menschen in der damaligen SBZ und späteren DDR. Für die Ostdeutschen ist erst der Tag der Wiedervereinigung unter Überwindung der SED-Diktatur ein Tag der Befreiung und ein echter Grund zum Feiern. Den wiederholten Versuch der Geschichtsumdeutung durch die SED, die heute in Form der Linkspartei unter neuem Namen wieder versucht, ideologische Deutungshoheit zu erlangen, lehnen wir entschieden ab.«

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Thüringens Bauminister Steffen Schütz (BSW) will den Staatsvertrag mit Sachsen über den Bau des gemeinsamen Gefängnisses in Zwickau nachverhandeln. Seit der Idee einer gemeinsamen JVA der beiden Freistaaten Thüringen und Sachsen ist dieses Projekt in seiner Umsetzung jedoch eine Aneinanderreihung von Pleiten, Pech und Pannen.

Der Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Justizvollzug, Marek Erfurth, kommentiert dazu:

»Dieses Fass braucht dringend einen Boden! Bauminister Schütz wäre gut beraten, alle Möglichkeiten eines Ausstiegs aus dem Staatsvertrag auszuloten und gegebenenfalls zügig umzusetzen. Es kostet den Thüringer Steuerzahler monatlich unnötig Geld auf ein in Erstellung befindliches Gutachten zu warten, das den baulichen Ist-Zustand, die Folgekosten des Rohbaus und die mögliche Inbetriebnahme klären soll.

Wir setzen bei der Unterbringung von Strafgefangenen auf eigene Haftanstalten. Zur Sanierung und Erweiterung steht hier u.a. die JVA Hohenleuben zur Verfügung.«

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Innenminister Maier hat heute einen Referentenentwurf für die Anpassung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes vorgelegt. Das Kabinett hat den Entwurf bestätigt.

Ringo Mühlmann, der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, ordnet den vorgelegten Entwurf wie folgt ein:

»Auch wenn sich Maier gegen einen Überwachungsstaat ausspricht, nehme ich ihm das nicht mehr ab. Die vorgeschlagenen Änderungen des PAG sind so weitreichend, dass damit ein erhebliches Missbrauchspotential einhergeht. Maier hat in den vergangenen Jahren mit dem Missbrauch der ministeriellen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ deutlich gezeigt, dass ihn das staatliche Neutralitätsgebot nicht interessiert und er einem Missbrauch staatlicher Stellen zur Durchsetzung der eigenen parteipolitischen Vorstellungen offen gegenübersteht. Ob das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz tatsächlich auch künftig uneingeschränkt Bestand hat, muss sich erst noch erweisen.

Ich werde daher den Entwurf genau prüfen und meiner Fraktion im Landtag, auch wenn das Polizeiaufgabengesetz tatsächlich Änderungsbedarf hat, gegebenenfalls auch eine Ablehnung empfehlen. Dieser Innenminister darf nicht in die Lage versetzt werden, noch weitergehende polizeiliche Befugnisse als bisher in die Hand zu bekommen. Der Erhalt unserer Demokratie fordert in diesem speziellen Fall eine Ablehnung förmlich ein!«

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Zum gestrigen Beschluss des Europäischen Parlamentes, den Schutzstatus des Wolfes von »streng geschützt« auf »geschützt« zu ändern, sagt die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Die Überführung des Wolfes in den Anhang V der FFH-Richtlinie war angesichts der Auswirkungen auf die Weidetierhaltung überfällig. Die Ausbreitung des Raubtieres Wolf ist zweifelsohne ein Erfolg des Naturschutzes, die Konflikte mit der Nutztierhaltung waren jedoch absehbar und hätten von Anfang an durch ein geeignetes Management zumindest verringert werden können; mit der nunmehr erfolgten Herabsetzung des Schutzstatus sind diese Maßnahmen möglich. Bundes- und Landesregierung müssen dies nun zeitnah über das Jagdrecht umsetzen und flankierend das Monitoring unter Einbindung der Jägerschaft verbessern. Dabei geht es nicht darum, den Wolf aus Deutschland wieder zu vertreiben, sondern darum, seinen Bestand zu regulieren.«

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Die Ermittlungsmethoden der polizeilichen »Interne Ermittlungen« (IE) in Thüringen stehen zunehmend in der Kritik. Laut MDR-Bericht kamen in mehreren Fällen einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Abhöraktionen und der Einsatz bezahlter Vertrauenspersonen zum Einsatz – teils auf unklarer Verdachtslage. Besonders umstritten ist eine Razzia bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), bei der Beamten vorgeworfen wird, vertrauliche Informationen an politische Kreise weitergegeben zu haben. Die GdP spricht von einem massiven Eingriff in ihre Arbeit.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ringo Mühlmann, äußert sich wie folgt dazu: »Wie es auch bundesweit zu beobachten ist, greift die Polizei unter dem Einfluss ideologisch motivierter Minister zunehmend zu unverhältnismäßigen Maßnahmen, um SPD-Parteipolitik durchzusetzen. Damit folgt die Polizei dem Verfassungsschutz. Das Ziel dieser Minister, im Land und im Bund, ist offenbar nicht mehr die neutrale Durchsetzung des Rechtsstaats, sondern die Bekämpfung jeglicher berechtigter und im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässiger Kritik an diesem Missbrauch.«