Ich habe Anspruch auf etwa 3.000 € Rückzahlung
Jetzt gibt es eine Initiative, die für die Rückzahlung der GEZ kämpft. Ich habe mal ausgerechnet, wieviel das bei mir ausmacht. Die GEZ wurde am 1. Januar 2013 auf Drängeln von Dr. M. eingeführt. Seitdem sind 151 Monate vergangen.
Der Beitrag beträgt 18,36 pro Monat. 18,36 x 151 = 2.772 €. Nun werden Steuererstattungen ja verzinst. Seit 2022 beträgt der Erstattungszins 1,8 %. Es kommen noch 278 € Zinsen dazu.
Die Berechnung ist etwas ungenau. Der Beitrag hat sich im Zwangszeitraum erhöht, der Zinssatz wiederum betrug vor 2022 4 %. Außerdem habe ich im Zwangszeitraum etwa 20 bis 30 Sendungen gesehen, für deren Vergütung man sich mit den Zwangssendern noch einigen müßte.
Das Skandalinterview aus dem Hauptststdtstudio habe ich natürlich nicht angestellt. Es gibt dazu bereits hunderte Seiten Sekundärliteratur und hunderte Joutube-Videos.
Die Rückzahlung darf natürlich nicht mit Steuergeld erfolgen. Da hilft heutzutage ein modernes Sondervermögen mit Rückzahlung anläßlich des Jüngsten Gerichts.
Foto: Prabel
Rundfunkgebühren haben die Sozen in den 1920ern eingeführt, das hatten wir doch neulich erst!
Die Umwandlung in eine faktische Wohnraumsteuer (ähnlich der brit. Poll Tax) wurde von Schröders Spezi Prof. Kirchhoff konzipiert und dann umgesetzt. Während die Rundfunkgebühr an den Besitz eines Gerätes geknüpft war, ist die neue Abgabe an „die Möglichkeit“ zum Empfang gebunden und hat damit zweifellos etwas genuin Freislerisches („Wille zur Tat strafbar“) an sich.
Daß der sterbende Staat auf eine solche zwar einstweilen zweckgebundene aber doch eintreibfähige Abgabe verzichtet ist für Restdeutsche nahezu ausgeschlossen.
Es gibt Sendungen, für die die Rundfunkanstalten ihre Zuschauer bezahlen müßten.
Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Richter sind alle für unsere Demokratie Abgabe. Wenn ihr Herz für die ARD brennt, dann wird der Verstand schon Worte finden, die zeigen, dass wir alle gleich viel zahlen müssen um staatsfernes Fernsehen zu generieren.
Hier nur mal zu den gegenwaertigen rechtlichen Moeglichkeiten:
1) Volksentscheid (Erklaerung auf der Seite unten – ein Bundesland genuegt!):
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html
2) generell (alt, meist Verzoegerungstaktiken):
https://www.focus.de/finanzen/steuern/protest-gegen-die-rundfunkgebuehr-haftandrohung-in-thueringen-so-treiben-gez-gegner-die-gebuehrenstelle-in-den-wahnsinn_id_6572707.html
Ich bin für eine milde Variante: Keine Rückzahlung, Beschlagnahmung, Verbot pipapo. Nur fristgerechte Kündigung der Verträge durch einzelne Länden. Die Anstalten werden NICHT einstürzen und die Mehrheit der Abonnenten sogar behalten wg Gewohnheit / technisch / personellem Apparat / Archiven (Kochsendungen zB). Wetten?