Das Sozialsystem des 18. Jh.
Wer sich in Wirtschaftsgeschichte nicht auskennt, denkt, daß es vor Reichskanzler v. Bismarck keine Sozialversicherung gab. Das ist jedoch falsch.
Es gab Zünfte, Gesellenvereine, Gilden, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Gutsbezirke und Gebietskörperschaften, alle mit der Verpflichtung Alte, Kranke, Witwen und Waisen zu versorgen, freilich mit den damals bescheidenen Mitteln und Kenntnissen.
Die AI dazu:
Im 18. Jahrhundert gab es kein zentrales „Sozialsystem“ im modernen staatlichen Sinne; die soziale Fürsorge basierte hauptsächlich auf lokaler Armenfürsorge durch Kirche und Obrigkeit. Die Unterstützung war minimal und diente primär der Sicherung des Existenzminimums, nicht der umfassenden Absicherung.
Die ersten Gesellenbruderschaften entstanden an den gotischen Bauhütten des Mittelalters. Diese Bauhütten hatten das Monopol auf das klerikale Bauwesen und waren nicht mit der Maurer- und Steinhauerzunft verbunden, sondern eine eigenständige Organisation mit eigenen Statuten und eigener Gerichtsbarkeit. Ein Teil ihres Rituals war die „Bruderschaft“, auf welche sich die Straßburger Steinmetzordnung von 1459 immer wieder beruft. So heißt es etwa in der Einleitung derselben:
„So han wür Meister und Gesellen unsers gantzen gemeinen Hantwercks alle, die dann in Kapitteles wise by einander gewesen sint zu Spyr, zu Stroßburg und Regensburg im namen und anstatt unser und aller Meister und Gesellen unsers gantzen gemeinen Hantwercks obgemeldet, Solich alt Harkumen ernüwert und geluttert, und Uns diser Ordnung und Bruderschaft gietlich und freyntlich vereynt, und die einhelleklich uffgesetzet, auch gelobt und versprochen für uns und alle unsere Nachkümmen getrüwlich zu halte, also hirnach geschrieben stett.“
In einem unfallträchtigen Handwerk war der Gedanke der Vorsorge immer lebendig. Schnell entwickelten sich Sozialsysteme auch im Bergbau.
Inzwischen sehen wir, daß es der Zentralstaat nicht mehr kann, weil er vom Versicherungssystem auf ein Zerstörungssystem umgestellt hat. Wäre die Organisation in kleinen überschaubaren Einheiten mit umfassender sozialer Kontrolle nicht vorteilhaft?
Sozialleistungen auf Basis der Gemeinde, des Betriebs oder der Moschee? Ein Rauschgifthändler, der in Revierkämpfen verwundet wird, muß zusehen, welche Gemeinschaft sein Zusammenflicken bezahlt. Sozialbetrug wird schwierig, wenn die Nachbarn einem auf der Pelle sitzen. Ein Amt, das bis zu 30 Werst entfernt ist, kann nicht wirklich die Übersicht behalten.
