Der NATO-Ausschluß Deutschlands
Das Nordatlantische Bündnis wurde auf Grund gemeinsamer Werte gegründet. Dazu gehörten Eigentums- und andere Freiheitsrechte, die es beispielsweise in Moskau oder Peking nicht gab und teilweise immer noch nicht gibt,
Inzwischen sind einige europäische Länder und die EU, noch nicht in allen, aber in einigen Belangen hinter Rußland und China zurückgefallen. Ist Deutschland für die freie Welt noch allianzwürdig? Wären Zensurforderungen gegenüber X oder ein AfD-Verbotsantrag Prüfsteine?
Der NATO-Vertrag sieht nach Auskunft der AI ausdrücklich keine Bestimmungen für den Ausschluss eines Mitglieds vor; ein Land kann nur freiwillig austreten (nach Artikel 13), aber nicht gegen seinen Willen ausgeschlossen werden, obwohl völkerrechtliche Regeln bei extremen Vertragsbrüchen theoretisch eine Suspendierung oder Beendigung ermöglichen könnten. Politische Spannungen werden durch Druck gelöst, da es für bestehende Mitglieder keine festen Sanktionsmechanismen gibt.
Druck könnte beispielsweise über Wirtschafts- und Handelssanktionen, Einreiseverbote in die USA und Beschlagnahme von Vermögen ausgeübt werden, ohne mit den Worten von Ronald Reagan die Türme der Tyrannen zu Staub zerfallen zu lassen.
Theoretisch könnten die anderen Mitglieder der NATO aufgrund des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge bei gravierenden Vertragsverletzungen (z.B. Nichteinhaltung der Werte) eine Suspendierung oder Beendigung im Verhältnis zum säumigen Staat erwirken, aber dies wäre ein komplexer völkerrechtlicher Weg, so die AI.
Natürlich ist es den Vereingten Staaten unbenommen nach Artikel 13 aus der NATO auszutreten und ein Nachfolgebündnis mit freiheitlichen Staaten zu bilden. Die Zukunft ist immer offen und schwer zu prognostizieren.
