Noch ein Nachtrag aus dem Buch der Richter
Gestern hatte ich das unrühmliche Ende von Richterpersonen aus dem 18. und 20. Jh. erwähnt. Das ist aber sehr kurz gegriffen. Bereits im Buch der Richter lassen sich Beispiele finden.
Die Bibel erwähnt Abimelech als ersten, der den Versuch unternahm, über das Richterprinzip hinaus eine Monarchie in Israel zu errichten. Der Versuch scheiterte nach einigen Jahren, auch umfasste er nur sehr begrenzte Teile Israels, so dass erst Saul als erster König Israels bezeichnet wird.
Zunächst gelang es Abimelech, die Oligarchie im Stadtstaat Sichem dazu zu bewegen, ihn als militärischen Führer anzuerkennen. Ausgestattet mit Geld aus der Tempelkasse des Baal-Berit („Baal des Bundes“ oder „Baal des Vertrages“, Stadtgott von Sichem) (Richter 9,4), heuerte er eine Söldnertruppe an, mit deren Hilfe er Ofra, den Herkunftsort seines Vaters, überfiel und die führende Familie, seine eigene Verwandtschaft, vernichtete. Faktisch übernahm er monarchisch die Herrschaft über den Ort. Die Bevölkerung Sichems zögerte nicht, ihn als ihren König anzuerkennen. Das Verfahren darf als nicht neu angesehen werden: Zum Wechsel von der Oligarchie zur Monarchie kam es in den kanaanäischen Stadtstaaten (und in vielen anderen Kulturen) immer wieder.
Man kann davon ausgehen, dass Abimelech durch Kämpfe weitere kleine Gebiete seiner Monarchie einverleibte. Es kam in Sichem in der Folgezeit zum offenen Aufruhr, der in dem zugereisten Gaal einen Anführer fand. Gewarnt durch den loyalen Sebul (Richter 9,30f), griff Abimelech seine ursprüngliche Machtbasis an und vernichtete sie.
Bei der Belagerung der Burg von Tebez warf ihm eine Frau einen Mühlstein auf den Kopf. Da Abimelech nicht als Herrscher in Erinnerung bleiben will, der von einer Frau erschlagen wurde, bittet er seinen Waffenträger, ihm den Gnadenstoß zu gewähren.
Für die Politik von F. Merz kein gutes Omen.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst:
Der Richter prunkt auf hohem Pfühl,
Indessen wogt in grimmigem Schwalle
Des Aufruhrs wachsendes Gewühl.
Der darf auf Schand‘ und Frevel pochen,
Der auf Mitschuldigste sich stützt,
Und: Schuldig! hörst du ausgesprochen,
Wo Unschuld nur sich selber schützt.
(Geh. Rath v. Goethe)