Kaufhold ist eine mittlere Katastrophe
Die zweite von der SPD vorgeschlagene Richterin für das Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold, die nie als Richterin tätig war, gilt als Befürworterin staatlicher Enteignungen und für eine umfassende gesellschaftliche Transformation zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Not auch durch Entmachtung des Parlaments.
Nehmen wir mal an, daß unabhängige Wissenschaftler zu neuen Erkenntnissen kommen. Sowas soll ja vorkommen. Zum Beispiel kam die Wissenschaft nach 45 zum Schluß, daß die Juden nicht so schädlich sind, wie vorher allgemeiner Konsenz. Oder nach 89 war der Marxismus-Leninismus ganz plötzlich nicht mehr obligat. Irgendwann verständigte man sich darauf, daß die Erde eine Kugel ist und um die Sonne kreist, was vordem als frevelhaft verfolgt wurde. Natürlich können auch zum Kohlendioxid neue Erkenntnisse auftauchen.
Und die alten Dogmen zum Klima stehen im Grundgesetz, so wie die führende Rolle der SED in der alten Verfassung stand. Man bekommt sowas nur durch einen völligen Umsturz oder mit einer Zweidrittelmehrheit weg. Und solange es keinen Umsturz gibt, hat man dann Richterinnen wie Frau Kaufhold auf dem Hals.
Die AfD schreibt zur Nominierung von Kaufhold: „Dass Kaufhold für eine umfassende gesellschaftliche Transformation zur Bekämpfung des Klimawandels steht und demokratische Prozesse umgehen will, indem sie unabhängige Institutionen für politische Ziele instrumentalisieren möchte, macht deutlich, was die Hintergründe für Kaufholds Nominierung durch die stetig schrumpfende SPD sind. Hier wird geplant, die politisch linksgrüne Agenda durch eine Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und das Parlament zu entmachten. Die Nominierung Kaufholds ist äußerst gefährlich und ihre Wahl wäre ein weiterer Schock für die Demokratie!“
Ist ein Umsturz, wie er in Deutschland im Schnitt alle 30 Jahre stattfindet, überhaupt wünschenswert? Andere Länder haben eine Kontinuität in der Staatlichkeit, wie zum Beispiel die Schweiz, Schweden, die Vereinigten Staaten, die Niederlande, Dänemark und das UK. Da stand aber auch nie soviel Unsinn in der Verfassung, ein Regierungswechsel war nicht so ein großes rechtliches Problem.
Prinzipiell ist eine Verfassung gut, die nur ein paar Bürgerrechte gegenüber dem Staat beschreibt. Rechte des Staats gegen den Bürger sind in so einem Dokument Mumpitz. Das polnische Beispiel der Streiks und des passiven Widerstands von 1980 bis 1989 zeigt, daß ein Volk eine lästige Verfassung wie auch eine Fremdbestimmung loswerden kann. Es ist zwar mühevoll, fordert Opfer, ist aber lohnenswert.