Apollo, Tichys und Nius brauchen Sitzredakteure
Alle anderen Nichtregierungsmedien auch.
Die Nennung des Namens eines verantwortlichen Redakteurs wurde mit dem Aufkommen der ersten Presseprodukte von der Zensur vorgeschrieben. Auch das Reichspreßgesetz von 1874, das die Zensur aufhob, sah diese Vorschrift als Mittel zur Preßkontrolle vor. Bei Gesetzesverstößen innerhalb einer Publikation, vor allem bei anonymen Beiträgen, wurde die genannte Person zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls inhaftiert.
Dies geschah während des Kaiserreiches häufiger, zum Beispiel aufgrund von Majestätsbeleidigungen. Betroffen davon waren alle Medien, beispielsweise katholisch-konservative Zeitungen während des Kulturkampfes, sozialistisch-revolutionäre Blätter nach der Verabschiedung der Sozialistengesetze, aber auch die monarchistisch-konservative Presse beim sogenannten Gründerkrach.
Die von den Medien benannten Redakteure wurden Sitzredakteure genannt, weil sie im Verließ oder in der Festung Strafen abzusitzen hatten. Sie wurden benannt, um die Herausgeber oder Chefredakteure vor Bestrafung zu schützen. Sicher wurden die Sitzredakteure für ihr Opfer anständig vergütet.
Nun haben wir wieder ähnliche Verhältnisse wie vor 1990, alle relevanten regierungskritischen Preßerzeugnisse oder Kolumnisten haben bereits morgens Besuch von der Polizei gehabt oder wurden in teure Prozesse verwickelt. Friedrich Merz hat den Kampf gegen die Medien mit zahlreichen Fömi für Meldestellen und NGOs intensiviert. Höchste Zeit, daß die Medien wieder Sitzredakteure benennen.
Kanzler Merz hat alle Versprechen gebrochen, aber eins eingehalten: Links sei vorbei, verkündigte er im Wahlkampf. Das stimmt. jetzt ist linksradikal.

Wieder was gelernt ….