Die Thüringen-AfD im Oktober 2025

Mit dem von der AfD-Fraktion eingebrachten Thüringer Briefwahlreformgesetz soll die Briefwahl wieder auf ihren ursprünglich verfassungsrechtlich vorgesehenen Ausnahmecharakter zurückgeführt werden. Künftig soll ein Wahlschein nur noch dann erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund angegeben und glaubhaft gemacht wird. Damit reagiert die AfD-Fraktion auf die wachsende Zahl der Briefwähler und die damit verbundenen Risiken für die Wahlrechtsgrundsätze.

Vivien Rottstedt, kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärt:

»Wenn die Briefwahl von der Ausnahme zur Regel wird, geht ein Stück öffentliche Kontrolle verloren. Wir wollen sicherstellen, dass die Stimmabgabe wieder frei von Einflusseinnahme im Wahllokal stattfindet.«

Mit dem Gesetzentwurf setzt sich die AfD-Fraktion für mehr Vertrauen in den Wahlvorgang ein. Die Regelung stärkt die Grundsätze der freien, geheimen und öffentlichen Wahl, schafft klare Regeln gegen Manipulation und sorgt für mehr Vertrauen in die Wahlergebnisse.

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In der zweiten Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes haben Die LINKE und die Brombeerkoalition den AfD-Gesetzentwurf für mehr Freiheit im Handel und sogar die Überweisung in den Ausschuss blockiert.

Die AfD-Initiative wollte das Arbeitsverbot an zwei Samstagen im Monat abschaffen, den Anlasszwang für verkaufsoffene Sonntage beenden und vollautomatisierte 24/7-Dorfläden rechtlich absichern – für weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung und echte Wahlfreiheit der Arbeitnehmer und unserer Unternehmen.

Melanie Berger, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und ländlicher Raum, erklärte:

»Die Blockparteien halten an einem realitätsfernen Bevormundungsgesetz fest. Thüringen ist das einzige Land, das Händlern vorschreibt, ihre Mitarbeiter zwei Samstage im Monat nach Hause zu schicken – ob sie wollen oder nicht. Das ist wirtschaftsfeindlich und bevormundend. Die Wirtschaft, Arbeitnehmer und die IHKs fordern seit Langem eine neue gesetzliche Regelung. Doch die Altparteien verweigern jede sachliche Diskussion. Wir setzen dagegen auf Freiheit, Eigenverantwortung und Vertrauen in die Bürger.«

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Der Thüringer Landtag hat heute das sogenannte »Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThGAnGrStR)« mit den Stimmen der sogenannten Brombeer-Koalition aus BSW, SPD und CDU beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine landesspezifische Variante des ohnehin gescheiterten Bundesmodells – auf Kosten von Hausbesitzern, Kommunen und der Verwaltung.

Jan Abicht, Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses, erklärt dazu:

»Was heute beschlossen wurde, ist kein Reformwerk, sondern eine Steuermaschine mit eingebautem Bürokratie-Turbo. Die Regierung hat ein totes Pferd gesattelt und nennt es Fortschritt. Die Bürger werden mit neuen Formularen, Neubewertungen und Nachzahlungen überzogen, während die Finanzämter schon jetzt in Einsprüchen ertrinken.«

Nach dem nun verabschiedeten Gesetz sollen ab 2027 unterschiedliche Messzahlen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke gelten – verbunden mit der Option für die Gemeinden, eigene Hebesätze für beide Kategorien festzulegen. Für Abicht ist das nichts anderes als ein Einfallstor für neue Ungerechtigkeiten:

»Wer glaubt, dass damit Entlastung geschaffen wird, irrt gewaltig. Es entsteht ein Flickenteppich, in dem jede Gemeinde anders rechnet. Der Bürger versteht bald gar nichts mehr, und die Gerichte werden erneut beschäftigt sein, weil niemand mehr durchblickt. Das ist keine Entlastung – das ist Chaos mit Ansage.«

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Das 2018 von der rot-rot-grünen Landesregierung eingeführte Thüringer Klimagesetz bedeutet nicht nur bürokratischen Aufwuchs, sondern auch den Eingriff in die Natur durch die darin geforderte Windenergie für Thüringen.

Jens Dietrich, energiepolitischer Sprecher der AfD-Thüringen erklärte dazu:

»Ich fordere eine Energiepolitik, die auf Vernunft, Technologieoffenheit und Versorgungssicherheit basiert und nicht zu Lasten von Wirtschaft und Bürgern geht.«

Doch nicht nur aus energiepolitischer Sicht ist das Klimagesetz abzulehnen. Durch die Förderung sogenannter alternativer Energien wird dem Umweltschutz ein Bärendienst erwiesen.

Nadine Hoffmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz und Forsten, sagt dazu wörtlich:

»Das Klimagesetz ist aus umweltpolitischer Sicht aufzuheben, da der durch das Gesetz forcierte Ausbau der Windindustrie negative Auswirkungen auf die Thüringer Natur hat. Flächenverbrauch, Versiegelung und Bestandsgefährdung bedrohter Arten werden durch das Thüringer Klimagesetz weiter beschleunigt.«

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Wie nun öffentlich bekannt wurde, haben die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte in Thüringen in ihrer verfassungsrechtlich fragwürdigen Altbesetzung getagt und Lebenszeiternennungen beschlossen. Eine verfassungsrechtlich gebotene Neuwahl zu Beginn der Legislaturperiode hat nicht stattgefunden.

Ein von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt: Die Übergangsregelungen im ThürRiStAG genügen den Anforderungen des Demokratieprinzips nicht und können insbesondere den verfassungsrechtlich zwingenden Diskontinuitätsgrundsatz nicht außer Kraft setzen. Die Wahlgremien sind personell und institutionell nicht mehr existent, ihre Beschlüsse damit rechtlich angreifbar. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für Verfahren, die künftig von den so ernannten Richtern geführt werden.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: »Wer Richter durch ein nicht mehr verfassungsgemäß zusammengesetztes Gremium auf Lebenszeit einsetzt, riskiert eine Welle erfolgreicher Anfechtungen. Das Vertrauen in die Justiz wird so mutwillig zerstört. Die AfD hat ihre Gesprächsbereitschaft zur Gremienbesetzung deutlich signalisiert – von Blockade kann keine Rede sein.«

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Auch die erneute Antwort der Landesregierung auf eine betreffende Kleine Anfrage (Drucksache 8/2194) zeigt, dass die Probleme mit der wachsenden Muffelwildpopulation im Saale-Orla-Kreis weder erkannt noch gelöst werden. Seit 2015 nehmen die Bestände zu, die Schäden steigen, doch statt Unterstützung erfahren die Jäger nur bürokratische Hürden.

»Die Jäger vor Ort sind unsere Partner im Wald und leisten enorme Arbeit für den Erhalt des ökologischen Gleichgewichts. Doch die Landesregierung und die untere Jagdbehörde behindern diese Arbeit mit Untätigkeit, Fehlentscheidungen und absurden Vorschriften“, erklärt Kerstin Düben-Schaumann, Sprecherin für Jagdwesen und Sportschützen der AfD-Fraktion.

Weder das Umweltministerium noch die zuständige Behörde konnten trotz mehrfacher Nachfragen konkrete Maßnahmen oder messbare Ergebnisse vorlegen. »Gestiegene Abschusszahlen werden als Erfolg verkauft, während die Population weiterwächst. Das ist Schönfärberei statt Lösung«, so Düben-Schaumann abschließend.

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In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtages hat Minister Stefan Gruhner erneut gezeigt, wie weit sich die sogenannte Brombeer-Koalition inzwischen von jeder politischen und moralischen Anständigkeit entfernt hat. Vor laufenden Kameras behauptete Gruhner wahrheitswidrig, der »neue Pressesprecher der AfD« – gemeint war Hans-Jörg Jenewein – sei wegen Amtsmissbrauchs rechtskräftig verurteilt. Eine dreiste Unwahrheit und ein bewusster Angriff auf die persönliche Integrität eines Menschen.

Damit setzt Gruhner die unrühmliche Linie seines Kabinettskollegen Georg Maier fort, der die AfD-Fraktion jüngst als »Spione im Auftrag Moskaus« diffamiert hat. Wenn Regierungsmitglieder, die eigentlich zur politischen Mäßigung verpflichtet wären, gezielt Unwahrheiten streuen, um Kritiker moralisch zu vernichten, zeigt das: Diese Regierung hat keine Argumente mehr – nur noch Verleumdung und Angst. Der Druck auf diese verunsicherte Verliererkoalition wächst spürbar. Das Wasser steht ihr bis zum Hals – und wer untergeht, greift offenbar nach jedem schmutzigen Mittel. Wer jedoch glaubt, man könne mit Rufmord politische Debatten ersetzen, hat die demokratische Kultur längst aufgegeben. Daniel Haseloff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion, stellt klar: »Die Behauptung des Ministers ist eine objektiv falsche und ehrverletzende Tatsachenbehauptung. Herr Jenewein wurde zu keinem Zeitpunkt wegen Amtsmissbrauchs angeklagt, folglich auch nie rechtskräftig verurteilt.

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung eingebracht (Drucksache 8/1697). Ziel ist es, Handwerksmeistern und staatlich geprüften Technikern künftig zu ermöglichen, Bauvorlagen für kleinere Bauvorhaben – etwa Wohnhäuser, Garagen oder landwirtschaftliche Gebäude bis zu 200 Quadratmetern – eigenständig einzureichen. Voraussetzung ist eine staatlich anerkannte Fortbildung mit Abschlussprüfung sowie eine Haftpflichtversicherung.

Uwe Krell, Sprecher der AfD-Fraktion für Wohnungsbau und Wohnungswirtschaft, erklärt dazu:

»Wenn ein hochqualifizierter Meisterbetrieb alles aus einer Hand umsetzen kann, spart das Kosten und Zeit.

Wir wollen außerdem das Handwerk aufwerten und das Bauen erleichtern. Unsere Regelung entlastet Bauverwaltungen, überlastete Architekten und vor allem die Bürger, die endlich wieder bauen wollen.« Die kleine Bauvorlageberechtigung bedeutet mehr Freiheit, Verantwortung und Vertrauen für Meisterbetriebe und Techniker – ein Schritt, der die berufliche Bildung im Handwerk stärkt und die Gleichstellung mit westdeutschen Bundesländern endlich herstellt.
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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag bringt im heutigen Sonderplenum zwei Anträge ein, die eines klarstellen: Der Rechtsstaat darf vor linksextremer Gewalt nicht länger kapitulieren.

Seit Jahren wächst in Thüringen ein linksextremes Netzwerk heran, das mit Anschlägen, Angriffen und Einschüchterungen gezielt die politische Opposition bekämpft. Die Landesregierung aus CDU, SPD und BSW schaut – wie zuvor Rot-Rot-Grün – tatenlos zu und verharmlost die Gefahr.

Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Wir fordern gleiche Maßstäbe für alle Formen des Extremismus. Wer mit Gewalt Politik macht, muss mit der ganzen Härte des Rechtsstaats rechnen. Thüringen darf nicht länger Rückzugsraum und Brutstätte linker Extremisten sein.«

Mühlmann weiter: »Der Rechtsstaat lebt von Konsequenz, nicht von ideologischen Ausreden. Jetzt ist der Moment, entschlossen zu handeln. Denn eine Demokratie, die sich nicht gegen die Gewalt der sogenannten ANTIFA verteidigt, verteidigt am Ende gar nichts mehr.«

Mit den beiden Anträgen »Rechtsstaat verteidigen – Linksextremismus in Thüringen entschieden bekämpfen, Linksterrorismus verhindern« und »Militante ANTIFA auflösen – linksideologischer Gewalt unverzüglich einen Riegel vorschieben« fordert die AfD-Fraktion konsequente Strafverfolgung, ein Ende der staatlichen Förderung extremismusnaher Gruppen sowie gleiche rechtliche Maßstäbe für jede Form politisch motivierter Gewalt.

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Die Thüringer Landesregierung hat der AfD‑Fraktion erneut eine Abmahnung wegen der Fraktionszeitschrift »Blauer Mut« zugestellt. Anlass ist die politische Bewertung der ersten 100 Tage der sogenannten »Brombeer‑Koalition«. Nachdem die Klage der Landesregierung vor dem unzuständigen Verwaltungsgericht absehbar scheitert, soll die neue Abmahnung nun den formellen Weg zum Thüringer Verfassungsgerichtshof vorbereiten – ein später Versuch, ein bereits gescheitertes Verfahren auf verfassungsrechtlicher Ebene zu retten.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD‑Fraktion: »Die Landesregierung missachtet die verfassungsmäßigen Rechte der Opposition. Mit juristischen Taschenspielertricks versucht sie, Aussagen in unserer Fraktionszeitung »Blauer Mut« zu verbieten – und scheitert schon an elementaren Fragen wie der Zuständigkeit.
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Nach einem Bericht des Handelsblatts, in dem unter Berufung auf Innenminister Maier behauptet wird, die AfD betreibe Spionage im Auftrag des Kremls, hat die AfD-Fraktion rechtliche Schritte eingeleitet. Die Fraktion ließ das Medium abmahnen, Fraktionschef Björn Höcke stellte Strafanzeige und Strafantrag gegen Maier.

Die Vorwürfe sind unhaltbar, ehrenrührig und greifen das parlamentarische Fragerecht in seiner verfassungsrechtlich geschützten Form an. Maier hätte im Rahmen seiner Amtskompetenz jede sicherheitsrelevante Antwort verweigern können – hat es aber nicht getan.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: »Der Innenminister hat augenscheinlich jedes Maß verloren und kennt die Pflichten seines eigenen Amtes nicht. Es ist an der Zeit, dass der Ministerpräsident Konsequenzen zieht und den irrlichternden Innenminister abberuft. Die CDU muss sich dieses Verhalten sonst zurechnen lassen – ohne Abstriche.«

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Wie aus dem heute dem Thüringer Landtag zugesendeten Kormoran-Bericht für die Jahre 2022-2024 hervorgeht, will die Landesregierung die bisherige Kormoranverordnung ThürKormVO beibehalten. Dies steht im Widerspruch zu vorherigen Aussagen des zuständigen Ministers, in denen eine Novellierung angekündigt wurde, um die Ausbreitung des Tieres und damit einhergehende Schäden in der Fischerei zu reduzieren.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: »Es genügt nicht, wenn das Ministerium im Bericht finanzielle Schäden feststellt und auf einen unzureichenden Ersatz vergangener Haushaltsjahre verweist. Hier sind Taten gefragt, unter anderem durch eine angepasste Landesverordnung. Wir halten daher unsere Forderung der Novellierung aufrecht, die wir in einem Plenarantrag zum Erhalt der Thüringer Fischfauna dargelegt haben. Minister Kummer muss zu seinem Wort stehen.«

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Die AfD warnt eindringlich vor den geplanten Haushaltsreformen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die unter dem Deckmantel von Effizienz und Solidarität eine massive Zentralisierung der Agrar- und Strukturpolitik vorantreiben. Der Vorschlag, die Fördermittel für Landwirtschaft und Regionalentwicklung in einem zentralen EU-Topf zu bündeln, stößt auf scharfe Kritik – auch aus Deutschland.

Melanie Berger, landwirtschaftspolitische Sprecherin der AfD im EU-Parlament, erklärt:

»Landwirtschaft in Deutschland braucht freie Bauern statt Brüsseler Betreuer. Die EU entfernt sich mit ihren dirigistischen Vorgaben immer weiter von den realen Bedürfnissen der Landwirte. Was Ursula von der Leyen als Stärkung verkauft, ist in Wahrheit ein ideologisch motivierter Umbau des Sektors – gesteuert von oben, fern jeder regionalen Realität.«

Die AfD sieht in den geplanten Maßnahmen eine schleichende Entmachtung der Mitgliedstaaten und einen gravierenden Verlust an Wirtschaftlichkeit und Eigenverantwortung im Agrarsektor. Wenn Fördermittel künftig pauschal verteilt und nicht mehr zielgerichtet an die regionalen Strukturen angepasst werden, gefährde das nicht nur den bäuerlichen Mittelstand, sondern auch die Nahrungsmittelversorgung und die ländlichen Räume.

Die AfD fordert:

  • Rückkehr zu nationaler Verantwortung in der Agrar- und Strukturpolitik
  • Schluss mit ideologisch motivierter Steuerung aus Brüssel
  • Planungssicherheit und Bürokratieabbau für landwirtschaftliche Betriebe
  • Erhalt der regionalen Vielfalt und der bäuerlichen Traditionen in Deutschland

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Zur aktuellen Berichterstattung über die Spannungen zwischen Justizvollzug und Polizei im Zusammenhang mit der neuen Abschiebehaft in Arnstadt erklärt der Sprecher für Justizvollzug der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Marek Erfurth:

»Was sich derzeit rund um die Abschiebehaft in Thüringen abspielt, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Ministerin Beate Meißner ist augenscheinlich nicht in der Lage, in dieser zentralen Frage eine klare Linie und funktionierende Zuständigkeiten zu schaffen. Stattdessen werden Beamte aus dem Strafvollzug und der Polizei gegeneinander ausgespielt.«

Erfurth verweist darauf, dass die Justiz bereits seit Jahren mit gravierendem Personalmangel kämpft. Laut der Gewerkschaft BSBD fehlen schon jetzt bis zu 15 Prozent der Beschäftigten im Strafvollzug, bis 2029 drohe ein Fehlbestand von rund einem Fünftel.

»Trotz der ohnehin angespannten Lage im Strafvollzug verlangt das Justizministerium von seinen Bediensteten, zusätzlich auch den Betrieb der Abschiebehaft abzusichern. Damit nimmt Ministerin Beate Meißner eine weitere Belastung des Vollzugs billigend in Kauf und riskiert, dass sowohl im Regelvollzug als auch in der Abschiebehaft Qualitäts- und Sicherheitsstandards leiden«, so Erfurth weiter.

Die AfD-Fraktion fordert daher eine klare Abstimmung und geregelte Zuständigkeit zwischen dem Justiz- und dem Innenministerium, um Reibungsverluste zu vermeiden und die Belastung der Bediensteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, die Revision in einem Verfahren gegen die Beitragspflicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuzulassen. Die Klägerin argumentiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag zur umfassenden, objektiven und ausgewogenen Berichterstattung nicht mehr erfüllt. Die Vorinstanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, hatte die Revision ursprünglich nicht zugelassen. Diese Entscheidung wurde nun aufgehoben, womit eine neue juristische Bewertung ermöglicht wird. 

Dazu positioniert sich der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jens Cotta:

»Die heutige Entscheidung macht deutlich, dass die gesellschaftliche und juristische Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Schärfe gewinnt. Immer mehr Bürger empfinden die Programmgestaltung als einseitig, bevormundend und regierungsnah – und damit als Bruch mit dem verfassungsrechtlich vorgesehenen Grundversorgungsauftrag. Vor diesem Hintergrund erscheint es zunehmend fragwürdig, warum Menschen zur Finanzierung eines solchen Systems gezwungen werden sollen. Der Rundfunkbeitrag hat sich zu einer Zwangsabgabe entwickelt, die nicht mehr durch eine ausgewogene Leistung legitimiert ist. Die massiven jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zur tatsächlichen Akzeptanz und zur öffentlichen Wahrnehmung der Inhalte. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag fordert deshalb die ersatzlose Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Eine freie Medienlandschaft setzt Wahlfreiheit voraus – auch und gerade in der Finanzierung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form ist strukturell überholt, politisch einseitig und gesellschaftlich tief umstritten. Statt weiterer Reformversprechen braucht es einen klaren Schlussstrich. Die Bürger sollen selbst entscheiden, welche Medien sie konsumieren – und bezahlen. Zwangsfinanzierter Rundfunk ist mit einer freiheitlichen Demokratie nicht mehr vereinbar.«

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Wenn die thüringische Wirtschaftsministerin Colette Boos-John das schwache Wirtschaftswachstum in Thüringen als „unbefriedigend“ beklagt (Thüringer Allgemeine, 08.10.2025) und den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland quasi in die Reha schicken möchte, dann ist der erste Adressat dieser Zustandsbeschreibung mit Sicherheit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Ein klärendes Gespräch der CDU-Ministerin Boos-John mit ihrer Parteikollegin Katherina Reiche könnte dabei für beide Damen durchaus erhellend sein, so heute der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD Thüringen, Jörg Prophet.

Jörg Prophet, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, wörtlich:

»Ein Großteil der Probleme in Thüringen ist hausgemacht. Die CDU hätte es selbst in der Hand, sich aus diesem selbstfesselnden Machterhalt mit linker Schlagseite zu befreien.
Statt Wirtschaftspolitik im Interesse des Freistaats leidet Thüringen unter Realitätsverweigerung. Unsere Wirtschaft braucht Energiepartnerschaften statt selbstzerstörerischer Windkraftpolitik, braucht Außenhandel zum gegenseitigen Vorteil statt Embargopolitik.

Und auch wenn die CDU gerne von Technologieoffenheit spricht, vergisst sie dabei, dass unsere einzige Chance im internationalen Wettbewerb in subventionsfreien, innovativen und marktfähigen Produkten liegt.

Unsere Betriebe und Bürger brauchen Kostenreduktionen durch ideologiebefreite Haushalte in der Daseinsfürsorge – und Planungssicherheit durch das Ende des „deutschen Sonderwegs der Deindustrialisierung“.

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Ab dem 1. Oktober zwingt die Bundesregierung Ärzte und Patienten in Thüringen und ganz Deutschland zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).

Diese Zwangsdigitalisierung ist ein massives Sicherheitsrisiko für Millionen Bürger und stellt einen Angriff auf die informationsbezogene Selbstbestimmung dar.

Pascal Wloch, Sprecher für Verbraucherschutz der AfD-Fraktion erklärt:

»Es geht hier nicht um bessere Versorgung, sondern um die totale Kontrolle sensibelster Gesundheitsdaten. Kein Politiker und kein Softwarehersteller kann ernsthaft garantieren, dass diese Daten nicht in die Hände von Hackern, Krankenkassen oder sogar staatlichen Stellen geraten.

Patienten werden faktisch entmündigt: Zwar existiert ein Widerspruchsrecht, doch die allermeisten Bürger wissen gar nicht, wie kompliziert und intransparent dieser Prozess ist. So werden die Daten der Menschen gegen ihren Willen in ein unsicheres System gepresst. Gesundheitsdaten sind keine Spielwiese für IT-Experimente. Wer die ePA einführt, gefährdet die Privatsphäre, die Freiheit und letztlich auch die Sicherheit unserer Bürger. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Zwangseinführung und die konsequente Wahrung der Freiwilligkeit.«

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