Der Umweltschutz hat mit Vögeln nichts zu tun

Zielkonflikte sind im menschlichen Leben wirklich nichts Neues. Ich hätte zum Beispiel gerne mehr Geld, habe aber keine Lust noch länger zu arbeiten. Beide Ziele sind in diesem Beispiel klar erkennbar: Geld und Freizeit.

Unerträglich für den Menschenverstand wird ein solcher Konflikt erst, wenn eins der Ziele nicht mehr benannt wird, wenn es einfach weghaluziniert wird. Es handelt sich um das bisher immer vehement verkündete Ziel des Vogelschutzes und zwar in der Abwägung mit dem Ziel der Energiegewinnung aus Wind. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat den Bürgermeistern der Planungsregion Mittelthüringen gerade einen Umweltbericht zum Teilplan „Windenergie“ zwecks Behördenbeteiligung zugestellt. In der Anlage ein 31seitiger Umweltbericht.

So ein Bericht ist dazu da, um die Umweltauswirkungen eines Eingriffs zu beschreiben und zu bewerten, und zwar in Bezug auf den beabsichtigten Eingriff: den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen.

Der Gigantismus des Windkraftanlagenbaus in Zahlen: In den 1990er Jahren übertraf der Rotordurchmesser der Windkraftanlagen selten 50 Meter. 2014 betrug  der durchschnittliche Rotordurchmesser schon 99 m und die durchschnittliche Nabenhöhe 116 m. Die größten Rotoren von WKA haben inzwischen bis 170 m Durchmesser, was fast dem Aufstandsmaß der Cheops-Pyramide entspricht.

Eine der heutigen Serienanlagen ist die E-126 mit einer Nabenhöhe von 135 m auf einem Stahlbetonturm mit 2.800 t Gewicht. Der Durchmesser des Turms beträgt am Schaft 16,5 m, die Gesamthöhe fast 200 m. Nabe und Flügel wiegen noch einmal 320 Tonnen und das Fundament 3.500 Tonnen.

Trotz dieser Ausmaße ist eine Windkraftanlage ein fast punktförmiger Eingriff in die Umwelt, im Gegensatz zu flächenhaften Eingriffen bei Baugebieten und linienhaften bei Verkehrswegen. Denn die Aufstandsfläche, die Zuwegungen und die Aufstandsflächen für die Wartungsgeräte sind in der Regel deutlich unter einen Hektar groß.

Trotzdem thematisiert der Umweltbericht das Schutzgut Grundwasser auf einer Viertelseite, das Schutzgut Boden auf einer halben Seite, Kultur- und Sachgüter (Stadtsilhouetten und Denkmäler) auf einer Seite, den Menschen aber nur auf einer Drittelseite. Und auf dieser Drittelseite wird der Infraschall mit keinem Wort erwähnt.

Bisher wurden die Beeeinträchtigungen des Menschen durch Windkraftanlagen von Medien, Politik und Wissenschaft rundweg geleugnet. Jetzt liegt jedoch eine Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes auf dem Tisch, die erstmals einräumt, daß es Probleme geben könnte.

In der Studie heißt es unter anderem: „Das charakteristische pulsierende Geräusch von Windenergieanlagen, das lange Zeit mit dem Passieren eines Rotorblatts am Turm erklärt wurde, wird derzeit mit dem Durchschneiden verschiedener Schichten im Windprofil erklärt. Dabei entstehende Turbulenzen könnten nach Kameier et al. (2013) einen impulshaltigen Charakter verursachen. Bei solchen Turbulenzen können sich Wirbel ablösen, die auch über größere Entfernungen sehr formstabil zu einer stark gerichteten Abstrahlung führen können.“

An anderer Stelle heißt es: „Ein großer Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort (zwischen WKA und Haus) verstärkt den Einfluss der Meteorologie. Dies kann bei instabilen Wetterlagen schlagartig andere Ausbreitungsverhältnisse und damit stark schwankende Pegel zur Folge haben. Die von vielen Betroffenen gemachte Beobachtung, dass nachts die Geräusche von Windenergieanlagen lauter wären, wurde früher mit einer erhöhten Empfindlichkeit / Aufmerksamkeit der Betroffenen hinsichtlich der Geräusche erklärt. Durch Van den Berg (2006) konnte aber nachgewiesen werden, dass nachts systematisch andere Ausbreitungsbedingungen vorliegen, die auch dafür verantwortlich sind. Nicht selten ist festzustellen, dass Pegel mit zunehmendem Abstand nicht kontinuierlich abnehmen, sondern auch zunehmen können. Dieser Effekt ist durch das Windprofil bedingt.“

Windkraftanlagen verursachen tieffrequenten Schall. In der Studie heißt es dazu: „Die physikalischen Gegebenheiten, die die nahezu ungehinderte Ausbreitung von tieffrequentem Schall und Infraschall zugrundeliegen sind dieselben, die einen wirksamen Lärmschutz gegenüber diesen Schallarten sehr erschweren. Sollen effektive bauliche Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, so ist der Aufwand bezüglich eingesetzter Massen oder Volumina umgekehrt proportional zu den Frequenzen. Bei tieffrequentem Schall oder sogar bei Infraschall bedeutet dies in der Regel einen kaum realisierbaren Aufwand“ Gegen Windkraftanlagen gibt es keinen bezahlbaren Immisionsschutz. Schallschutzfenster sind gegen Infraschall nahezu wirkungslos.

Diese Studie des Bundesumweltamtes ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt offensichtlich noch nicht angekommen.

Auf anderthalb Seiten wird im Umweltbericht des Landesverwaltungsamtes die biologische Vielfalt, Fauna und Flora abgehandelt. Auf einer Seite erst mal die Pflanzenwelt, die durch die Anlagen wirklich nur geringfügig betroffen ist. Es ist als wenn der Leser besoffengeschrieben werden soll. Und dann kommt doch noch die Tierwelt. Da werden der Rothirsch und die Wildkatze sowie deren Wanderungsbewegungen erwähnt. Ein Konflikt zwischen Windrad und Wildkatze wäre zum Beispiel möglich, wenn nachts eine blinde oder verwirrte Wildkatze vor den Schaft einer Anlage läuft.

Kein Wort von der Vogelwelt! Keine Zeile von Vögelzügen der Wandervögel nach Afrika und zurück. Kein Wort vom Rotmilan und anderen Greifvögeln, die in Thüringen beheimatet sind. Wenn Windkraftanlagen für irgend etwas Gefahren darstellen, dann für Vögel, für Menschen durch Infraschall und für die Brieftasche der Stromverbraucher.

Letzteres gehört in die Vorhabenbeschreibung, aber nicht in den Umweltbericht. Ach ja, eine Vorhabenbeschreibung mit Anlagenparametern fehlt in der Unterlage des Landesverwaltungsamtes auch.

Der Umweltbericht endet mit der Zusammenfassung: Dort findet man die Behauptung, ein 5-km Mindestabstand würde ausreichend breite Korridore für den Vogelzug gewährleisten. Zwischen Sömmerda und Bad Sulza soll ein fast durchgehendes Band von Windrädern entstehen, das tatsächlich zweimal (!) unterbrochen ist. Woher wissen die Vögel das? Gibt es Vereinbarungen des Landesverwaltungsamts mit dem Zentralkomitee der Störche über die Flugrouten? Es gibt einen Zielkonflikt zwischen Windkraft und Vogelschutz. Das wird in der Unterlage nicht eingeräumt, sondern weghaluziniert.

Der Entwurf zum Teilplan „Windenergie“ ist eine einzige Katastrophe. Der Gutachter hat das Blaue vom Himmel runtergeschrieben, um der Landesregierung (in der die Grünen das Umweltministerium besetzen) zum Munde zu reden. Windkraftanlagen sollen um jeden Preis gegen den Willen der Bevölkerung durchgedrückt werden. Das ganze versendete Machwerk ist eine einzige Beleidigung des Verstandes. Und gesetzeskonform ist so ein Gepfusche auch nicht.