Das Recht auf Vertragsfreiheit

Deutschland ist spätestens seit dem Rücktritt von Reichskanzler von Bismarck kein liberaler Staat mehr. Das spiegelt sich auch in unserem Grundgesetz. Ein Recht zum freien Handeln der Bürger gibt es nicht. Von Gewerbefreiheit liest man kein Wort. Von Vertragsfreiheit auch nicht.  Man hatte zwar bis Heiko Maas sein Amt antrat noch Meinungsfreiheit, konnte also frei meckern, aber frei handeln konnte und kann man nicht.

Der gegenseitige Willensakt ist naturwüchsig die Grundlage von Verträgen. Solange nicht einer der Partner außerökonomischen Zwang anwendet, also Gewalt oder Erpressung. Und solange sich der Staat nicht in die Intimität des Privaten einmischt und eine Seite privilegiert. Der ideale Vertrag ist frei von roher Gewaltanwendung und außerökonomischem Zwang. Die ideale Aufgabe des Staates ist es, durch Rechtspflege den Sitten entsprechende Vertragsabschlüsse zu garantieren.

In den verschiedenen Weltengegenden und in unterschiedlichen geschichtlichen Perioden gibt es einen unterschiedlichen Grad von Vertrags- und Gewerbefreiheit und damit auch der Freiheit insgesamt.

Noch in meiner Jugend wurden die meisten Voraussetzungen des Lebens zugeteilt statt ausgehandelt. Das betraf Wohnungen, Pkw, Urlaubsplätze, Kohlen, Baumaterialien, Holzeinschlag und vieles mehr. Man brauchte keine Verträge abschließen, sondern bekam eine Art Deputat zugewiesen. Einmal im Jahr gab es zum Beispiel Bananen und im Dorfkonsum wurde für jede Familie eine Tüte aufgehoben.  Ein- oder zweimal im Leben war man mit einem „Trabant“ dran. Einmal im Jahr bekam man Marken für Sommerkohle. Waren, soweit es diese ohne Mengenbeschränkungen überhaupt gab, hatten Festpreise.  Verträge im engeren Sinne gab es nur beim Tausch oder bei Kaufgeschäften zwischen Privatleuten. Das war ein relativ kleines Segment des wirtschaftlichen Lebens.

Mit überschaubaren Verträgen und fast ohne Gewerbefreiheit ging es auch im Heiligen Römischen Reich zu. Die zünftigen Handwerker arbeiteten zu Festpreisen für ihren festen Kundenstamm. Wehe, ein Kunde wurde abspenstig gemacht. Da war der Teufel los. In der Landwirtschaft war man in der Regel an seinen Arbeitgeber gebunden und durfte vom Orte nicht wegziehen. Im Gegenzug gab es wieder Deputate und Verpflichtungen, zum Beispiel die Altersversorgung der Leibeigenen zu gewährleisten. Verträge im täglichen Leben brauchte es kaum.

Nun behaupten nur wenige, daß der Feudalismus oder der Stalinismus liberale Systeme waren. Von der Bundesrepublik wird es seltsamerweise angenommen, obwohl alles dagegen spricht.

Das krasseste Beispiel für faschistoide Zwangswirtschaft ist die Rundfunkabgabe, die den Leuten gegen ihren Willen aufgenötigt wird, egal ob sie den Anblick Klaus Klebers schmerzlos ertragen können, oder bei seinem Anblick Pickel bekommen. Die Mitgliedschaft in den Zünften ist zumeist unfreiwillig, insbesondere betrifft das die IHK-Mitgliedschaft, fast alle anderen Berufsvereinigungen, die sich zumeist „Kammern“ nennen, haben ebenfalls keine freiwilligen Mitglieder. Rumpelkammern müßten sie heißen.

Ob man an die Klimaerwärmung glaubt, oder auch nicht. Man wird zu EEG-Umlagen und megadicker Wärmedämmung verdonnert. Früher durfte ein Türsteher entscheiden, wen er in die Disko läßt. Heute kommt unter dem großen Schlagwort der Antidiskriminierung jeder Schläger und Messerstecher herein.  Früher durfte sich ein Vermieter seine Vertragspartner aussuchen, das ist Geschichte. Ein Gastwirt, der zwei dauerknutschende Homos rausgeschmissen hatte, mußte Strafe zahlen. Nur die Weigerung, an AfD-Mitglieder in Regensburger Gastwirtschaften Alkohol einzuschenken, fällt noch unter die Vertragsfreiheit.

Ähnlich antiliberal geht es bei der Besetzung von Arbeitsplätzen zu, wo Quotensysteme greifen. Nicht wer zum Arbeitgeber paßt und diesem gefällt, soll eingestellt werden, sondern wer weiblich ist.

Diese Mißachtung der Vertragsfreiheit gab es nicht immer. Seit 1869 hatte der Norddeutsche Bund eine sehr liberale Gewerbeordnung, die mit der Reichsgründung auch in Süddeutschland eingeführt wurde.

Welche Bedeutung das hatte zeigt diese Anekdote: Als Carl Zeiss sich als Mechaniker selbständig machen wollte, war das zunächst unmöglich. Gewerbefreiheit und Marktwirtschaft waren im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Fremdwörter. In Weimar gab es schon zwei Mechaniker und Zeiss bekam als dritter keine Lizenz. In Jena bewarb er sich wiederum und auch in dieser schönen Stadt der Uni und der sauren Weine gab es schon zwei Mechaniker. Nachdem er den Großherzog persönlich bemüht hatte, welcher übrigens sein Pate war, bekam er 1846 als dritter Mechanikus eine Berufszulassung in der Saalestadt. Eines der bedeutendsten deutschen Unternehmen wäre an den Zünften fast gescheitert und kam nur durch persönliche Beziehungen zum Fürsten zum Erfolg.

Die Weimarer Republik war in ihrer Praxis nicht marktwirtschaftlicher, als die Bundesrepublik, wenn es auch in Artikel 151 der Reichsverfassung so aussah.:

Die Freiheit des Handels und Gewerbes wird nach Maßgabe der Reichsgesetze gewährleistet.

Und in Artikel 152:

Im Wirtschaftsverkehr gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze.

Papier ist geduldig. Das Problem waren durchgängig die Reichsgesetze, die die Gewerbe- und Vertragsfreiheit sehr stark einschränkten. Ein dichtes System von Kartellen, Wirtschaftsvereinigungen und Innungen mit dem Staat im Rücken war ständig damit beschäftigt, Preise festzusetzen bzw. zu manipulieren und Materialverwendungsvorschriften zu ersinnen. Einen freien Wohnungsmarkt gab es nicht. Die Reichsverfassung verhieß Freiheit, die es in der Realität  nicht gab. Weitere Rückschritte gab es während des Dritten Reiches, zum Beispiel mit dem Großen Befähigungsnachweis und dem Erbhofgesetz. Nicht nur deutsche Handwerker und Landwirte wurden benachteiligt, Juden wurden immer mehr aus allen Bereichen der Wirtschaft herausgedrängt. Aber Adolf Hitler prahlte ja auch nicht wie Frau Dr. Merkel damit, liberale Werte zu teilen oder zu verfolgen.

Die Väter unseres Grundgesetzes waren überwiegend Großväter, die schon die Weimarer Republik an die Wand gefahren hatten. Sie konnten wirtschaftliche Freiheit nicht leiden und schrieben sie erst gar nicht ins Grundgesetz. In der frühen Bundesrepublik gab es jedoch anders als in der Weimarer Republik einen pfiffigen Wirtschaftsminister, der gegen alle Widerstände eine leichte Entrümpelung in den Folterkammern der Planwirtschaft durchsetzte: Ludwig Erhard. In einigen Wirtschaftsbereichen wurde die Preisbindung aufgegeben. Gegen die vom Führer verordneten Privilegen der Zünfte kam jedoch auch Erhard nicht an. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement setzte 2004 einige meisterfreie Handwerke durch, eine Leistung, die von der Publizistik kaum gewürdigt wird. Trotz dieser Entkrampfungen war das Gewerberecht unter Reichskanzler von Bismarck deutlich liberaler als heute und die Wirtschaft wuchs in der frühen Kaiserzeit auch viel dynamischer.

Reichskanzler von Bismarck wurde in seiner Zeit als Konservativer wahrgenommen. Würde er heute Politik machen, wäre er selbst für die FDP ein manchesterliberales Schreckgespenst. Die liberalen Wirtschaftsminister Werner Müller und Wolfgang Clement sind für die SPD mittlerweile schon fast Unpersonen.

Wir brauchen gerade in einer Zeit des immer stärker werdenden wirtschaftlichen Dirigismus als Gegenreaktion das Recht auf Vertragsfreiheit und das Recht auf Gewerbefreiheit. Eine moderne und wachstumsfreundliche Politik, wie sie von Fürst Otto von Bismarck, Ludwig Erhard und Wolfgang Clement verfolgt wurde, muß Verfassungsrang bekommen. Es ist superpeinlich und für die fortschrittliche Gesellschaft tödlich, daß im Grundgesetz der Tierschutz verankert ist, nicht jedoch eine freie Wirtschaft.