Mit Stufentarif kein Mittelstandsbauch

Einige Politiker fordern seit Jahren erfolglos die Glättung des „Mittelstandsbauchs“ des Einkommenssteuertarifs. Besonders vor jeder Bundestagswahl war das ein Thema, nach den Wahlen komischerweise selten oder nie. Der Mittelstandsbauch entsteht, weil der progressive Steuertarif zwischen 14 und 42 Prozent nicht gleichmäßig ansteigt.
Der Steuersatz beträgt ab 8.004 Euro 14 %, steigt bis 13.470 € steil linear auf 24 % und steigt von diesem Knickpunkt weiter flach linear auf 42 % bei einem Einkommen von 52.882 €.

Folge ist, dass vor allem kleinere und mittlere Einkommen im Vergleich zu höheren Einkommen proportional höher belastet werden. Eine vollständige Begradigung der Tarifkurve würde nach früheren Berechnungen zu Steuermindereinnahmen für den Staat von 25 Milliarden Euro führen.

Die Lügenpresse rechnet in der Regel nicht nach und schreibt dem Leser nicht, wie der böse Bauch ihn eigentlich persönlich betrifft. Auch die Moderatoren des Lügenfernsehens, die beim Kampf gegen rechts verbal ergiebig wie die Wasserfälle sind, haben da schmale Lippen. Deshalb will ich mal recherchieren.

Die Steigung einer Geraden wird durch den Buchstaben „m“ bezeichnet. Verwendet man die im Schulunterricht üblichen kartesische Koordinaten, so hat die Gerade, die durch zwei Punkte x1 und y1 und x2 sowie y2 festgelegt ist, die Steigung
m = (y2-y1) / (x2 – x1).

Zwischen 8.822 € und 52.882 € beträgt der mittlere Anstieg m = (42 – 14) / (52.882 – 8.822) / = 0,000635. Das heißt für jeden Euro Mehrlohn steigt die Steuerbelastung um 0,000635 %.

Mit dem Mittelstandsbauch beträgt der Anstieg zwischen 13.470 und 52.882 Euro m = (42 – 24) / 52.882 – 13.470) = 0,000457

Der Durchschnittsverdiener erhält etwa 36.000 € brutto pro Jahr. Die Sozialabgaben, Kirchensteuern, der Grundfreibetrag und andere Freibeträge werden abgezogen, bevor das sogenannte zu versteuernde Einkommen den Steuersätzen unterworfen wird. Für den Durchschnittsverdiener mit 36.000 € brutto beträgt das zu versteuernde Einkommen – individuell schwankend – um die 20.000 €.

Er zahlt mit dem Mittelstandsbauch also 24 + 0,000457 (20.000 – 13.470) = 27,0 % Steuer oder absolut rund 5.400 €.

Der Steuerprozentsatz für den Durchschnittsverdiener mit etwa 20.000 € zu versteuerndem Einkommen pro Jahr würde 14 + 0,000635 x (20.000 – 8.822) = 21,1 % betragen, wenn es den Mittelstandsbauch nicht gäbe. Die Steuerbelastung betrüge dann 20.000 x 0,211  = 4.220 €

Die steuerliche Mehrbelastung durch den nichtlinearen Verlauf des Tarifs liegt für den Durchschnittsverdiener pro Jahr also bei etwa 1.200 €.

Denken fängt mit Vergleichen an. Wir können top down die 25 Milliarden Mehrerlös für Dr. Schäuble mit etwa 28 Milliarden für das EEG vergleichen. Oder mit den 8 Milliarden für GEZ. Oder mit etwa 50 Milliarden für die sogenannten „Flüchtlinge“.

Wir können jedoch auch durch die Brille des Durchschnittsverdieners von unten nach oben ins fiskalische Getriebe blicken: Er muß im Vergleich zu den 1.200 Euro Mehrbelastung bei der Lohnsteuer etwa 7.500 € an die Sozialkassen abdrücken, etwa 300 bis 400 € gibt ein Singelhaushalt für Energiesteuern und -abgaben wie EEG aus, über 200 € für GEZ. Etwa 1.800 € macht die Umsatzbesteuerung aus. Pro Schachtel Zigaretten beträgt die Tabaksteuer etwa € 2,73. Für eine  Schachtel Zigaretten am Tag fallen im Jahr noch einmal 984 € Tabaksteuer an.

Gegen die Verbrauchs- und Energiesteuern ist der sogenannte Mittelstandsbauch eine relativ geringe Belastung. Trotzdem ist er natürlich für den mathematisch normal ausgebildeten Bürger ein „ungerechter“, weil unlogischer Aderlaß.

Grüne, Sozialdemokraten und Linke interessiert diese Mehrbesteuerung kaum, die CDU versprach vage, diese Mehrbesteuerung zurückzufahren, die AfD will einen
Stufentarif wie beispielsweise in der Slowakei, Österreich oder Ungarn praktiziert. Ab der festgesetzten Einkommensgrenze wird jeder hinzuverdiente Euro mit einem höheren Grenzsteuersatz belegt. Der Teil des Einkommens, der innerhalb der vorhergehenden Stufe liegt, wird weiter mit dem dort geltenden niedrigeren Grenzsteuersatz besteuert. Der jeweilige Satz ist also nur für den entsprechenden Einkommensanteil gültig.

Ein Arbeitnehmer, der 36.000 € (als zu versteuerndes Einkommen) verdient, würde beispielsweise für die ersten 10.000 € nichts bezahlen (Grundfreibetrag), für den Rest (26.000 €) würde er angenommen 10 % oder auch einen höheren oder niedrigeren Satz an Steuern abführen. Mit dem Stufentarif wäre das Problem des Mittelstandsbauchs einfach mal weg.

Den Stufentarif gab es früher auch in Deutschland. Adolf Hitler hat ihn 1934 abgeschafft. Ausgerechnet die Partei, die den Stufentarif wiederhaben will, wird nun als Nazipartei abqualifiziert. Die betreffenden Journalisten, die das verbreiten, haben von der deutschen Wirtschaftsgeschichte und vom Nationalsozialismus schlicht keine Ahnung und sind nicht ganz knusper.