Wie Wahlen in Deutschland gefälscht werden

Gerade ist die Zeitung voll von Nachrichten, wie in Rußland bei der Wahl betrogen wurde. Ist mir zu doof das durchzulesen. Denn bei keiner Wahl geht alles mit rechten Dingen zu.

In Deutschland gibt es ein paar verurteilte Wahlfälscher, die so dumm waren, sich im Wahllokal zu „verzählen“ und dann doch verpetzt wurden. Insbesondere in Großstädten, wo es keine soziale Kontrolle mehr gibt und ein hoher Anteil an radikalen Moslems in bestimmten Parteien ist, gab es Probleme. Teilweise schon bei der Kandidatenaufstellung.

„Ein Prozent“ hat immer wieder dazu aufgerufen, in die Wahllokale zu gehen und mitzuzählen. Im großstädtischen Raum mag das auch hilfreich sein, um Unregelmäßigkeiten im Keim zu ersticken. Der Wahlbetrug findet jedoch ganz woanders statt.

Ich kann mich an eine skurrile Situation bei der letzten Volkskammerwahl 1990 erinnern.  Es gab im Ort ein Altersheim und die Institution der sogenannten „fliegenden Wahlurne“. Die Wahlurne wurde also ins Altersheim gefahren und da war eine Viertelstunde Stimmabgabe. Anna war 99 Jahre alt und noch ganz gut bei Trost. Aber mit den Parteien kannte sie sich trotzdem nicht aus.

Auf Platz 6 des Stimmzettels stand die CDU, auf Platz 19 die PDS und auf Platz 20 die SPD. Anna fragte die Krankenschwester: „Was soll ich denn nun wählen?“ Die Krankenschwester: „Hier oben sind die die dran sind (sie zeigte auf Platz 6), da sind die die dran waren (Platz 19) und hier unten sind die, die dran wollen (Platz 20).“ Anna konnte sich nicht entscheiden. Die Schwester machte kurz entschlossen das Kreuz bei der CDU. Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie war es richtig, denn diese Partei bekam im Wahlkreis zwei Drittel der Stimmen. Und Anna war Vertriebene, letztere wählten damals meistens die CDU.

Vor ein paar Tagen traf ich einen Arzt, der auch vier Pflegeheime betreut. Er vertraute mir an, daß etwas mehr als zehn Prozent der Wähler derb dement sind. Die Alzheimer Info sagt uns zum rechtlichen Rahmen:

Das Vorliegen einer Demenzerkrankung ist grundsätzlich kein Grund, der zum Ausschluss von der Wahlberechtigung führt. Jedoch können Demenzkranke dann vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, wenn für sie eine rechtliche Betreuung besteht und der Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ umfasst (§ 13 BWahlG). (hier irrt die Webseite, sie sind dann auszuschließen, das sehe ich als Mußbestimmung) Wenn das Betreuungsgericht eine solche Betreuung anordnet, muss es die für die Führung des Wählerverzeichnisses zuständige Behörde hiervon unterrichten. Diese wird dann veranlassen, dass der Demenzkranke aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird und infolge dessen auch keine Wahlbenachrichtigung erhält.

Ist jedoch eine rechtliche Betreuung angeordnet, ohne dass der Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ enthält, hat das Gericht die entsprechenden Aufgabenkreise für den Demenzkranken genauer zu betrachten. Umfasst der vom Gericht benannte Aufgabenbereich des Betreuers praktisch sämtliche individuell für den Demenzkranken in Frage kommenden Angelegenheiten, dann ist dies einer Betreuung in allen Angelegenheiten gleichzusetzen (so die Entscheidung des Landgerichts Zweibrücken vom 20.07.1999, Az: 4 T 167/99). Auch in diesem Fall hat das Betreuungsgericht die zuständige Behörde davon zu unterrichten.

In der Praxis schleift die Anordnung von Betreuungen der Realität immer hinterher. In der Sache besteht ja auch eine gewisse Unschärfe bei der Einschätzung.  Den Verstand kann man nicht mit einem ph-Test oder einer Röntgenaufnahme ermitteln. Dazu kommt die Trägheit bei der Anordnung von Betreuungen. Sie kostet Zeit und Geld, manchmal werden sich die Pflegeheime auch fragen: „Lohnt sich das noch?“

In vielen Pflegeheimen ist fast jeder zweite Bewohner nicht mehr wirklich ansprechbar. Bei der AWO sind es etwas mehr, bei anderen Trägern etwas weniger. Trotzdem herrscht eine gute Wahlbeteiligung. Es wäre wirklich eine Untersuchung wert, ob die Träger, die ja meistens irgendwelchen Parteien nahestehen, sich korrekt verhalten. Eine Analyse des Abstimmungsverhaltens in den einzelnen Einrichtungen würde das klären. Dabei müßte man davon ausgehen, daß alle manipulationsverdächtigen Stimmen Briefwahlstimmen sind.

Beim Vergleich der Briefwahlstimmen zu den sonstigen fällt schon eine deutliche CDU- und SPD-Lastigkeit auf, in geringerem Maße betrifft das im Osten auch die Linke.

Aus den Veröffentlichungen der Wahlleiter kann man nichts Konkretes ableiten, weil die Briefwahlbezirke so groß sind, daß ein Pflegeheim darin statistisch untergeht.
Beispiel: Im Briefwahlbezirk Berlstedt wurden fast 700 Stimmen abgegeben, das Pflegeheim in Ettersburg hat aber nur etwa 110 Plätze, davon sind vielleicht die Hälfte der Insassen nicht auf der Höhe der Zeit. Sicher, im Briefwahlbezirk gibt es erhöhte CDU- und Linke-Ergebnisse. Dabei eine Mitwirkung des Heims „beweisen“ zu wollen, führt in die Irre. Das ist mit den Methoden statistischer Tests nicht möglich. Die Grundgesamtheit „Briefwahlbezirk“ ist gegenüber dem Heim viel zu groß.

Eine Verbesserung würde in Pflegeheimen die Wiedereinführung der fliegenden Wahlurne bringen, weil der örtliche Wahlvorstand die Kontrolle über die Stimmabgabe behält und mehr Transparenz herrschte.

Für den Istzustand bleibt die Behauptung: Die Streichung aus den Wahllisten läuft der Realität hinterher. Auch in Deutschland ist bei Wahlen nicht alles Gold was glänzt. Wer mit dem Finger auf Rußland zeigt, ist ein schlimmer Pharisäer. Letztere erkennt man oft daran, daß sie den Splitter im Auge des Bruders gut erkennen können, den Balken im eigenen Auge aber weghalluzinieren.