Weniger Geld – mehr Demokratie

Die Bundestagsparteien haben sich im hauseigenen Geldspeicher gemütlich eingerichtet. Im eigens geschaffenen Gesetz zur Parteienfinanzierung heißt es:

Für jede anspruchsberechtigte Partei wird gemäß § 18 Abs. 3 PartG jährlich für die bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen insgesamt erzielten gültigen Stimmen bis zu einer Gesamtzahl von vier Millionen Stimmen ein Betrag von 1,00 Euro sowie für darüber hinaus erzielte Stimmen 0,83 Euro je Stimme in Ansatz gebracht („Wählerstimmenanteil“). Der Wahlerfolg der Parteien wird damit vom Staat in unterschiedlicher Höhe honoriert. Für die von natürlichen Personen gewährten Zuwendungen wird gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 3 PartG bis zu einer Gesamthöhe von 3.300 Euro je Person und Jahr ein Betrag von 0,45 Euro je Euro angesetzt („Zuwendungsanteil“).

In über 155 Millionen € Steuergeld jährlich teilen sich die sieben bundespolitisch relevanten Parteien – CDU, SPD, CSU, Linke, Grüne, FDP und AfD – hinein. Insgesamt haben diese Parteien (Stand Ende 2016) 1,21 Mio. Mitglieder. Im Bundestag und in Landtagen sind 2.419 von deren Mitgliedern Abgeordnete (Oktober 2016). Die folgenden Zahlen beruhen auf den Rechenschaftsberichten der Parteien 2016. Neuere Zahlen hat der Verantwortliche, der Bundestagspräsident Dr. Schäuble, noch nicht veröffentlicht.

An der staatlichen Parteienfinanzierung 2016 gab es folgende Anteile dieser Parteien:
CDU/CSU 61,6 Mio € = 39,7 %
SPD 50,8 Mio € = 32,8 %
AfD 6,1 Mio € = 3,9 %
Grüne 15,8 Mio € = 10,2 %
Linke 11,5 Mio € = 7,4 %
FDP 9,2 Mio € = 5,9 %

CDU/CSU und SPD haben durch ihre große Mitgliederzahl Vorteile. Sie haben ein hohes Beitragsaufkommen und zahlreiche Mandatsträgerabgaben ihrer Abgeordneten, was eine reichliche Gegenfinanzierung durch die sogenannte staatliche Teilfinanzierung ermöglicht. Denn diese Staatsknete bekommt man nur in dem Maße, wie man auch eigene Einnahmen generiert. Die beiden Großen, die sich den Löwenanteil des Fells vom Bären derzeit teilen, haben sich das Gesetz so zurechtgeschneidert, daß es ihnen am meisten nutzt. Prozentual sieht die Mitgliederzahl (Ende 2016) so aus:

CDU/CSU 432.000 +142.000 = 574.000 = 47,4 %
SPD 433.000 = 35,8 %
AfD 25.000 = 2,1 %
Grüne 62.000 = 5,1 %
Linke 59.000 = 4,9 %
FDP 54.000 = 4,5 %

Alle Parteien außer der AfD und den Grünen sind geschrumpft, teilweise kräftig.

Das Beispiel AfD zeigt, daß man mit geringen Mitteln und kleinen Mannschaften viel erreichen kann, insbesondere bei Mut zur Wahrheit. Und daß viele Millionen Euro die Lebenslügen der Groko nicht völlig zudecken können. Die staatliche Parteienfinanzierung könnte deutlich reduziert werden, ohne daß das politische System der Bundesrepublik Schaden nimmt oder gar zusammenbricht. Weniger Geld führt zweifellos zu mehr Demokratie. Und mehr Geld zu weniger Demokratie. Weil man Volkes Stimme nicht kaufen sollte.

Mit Bundeskanzler Frau Dr. Merkel werden sich Einsparungen nicht erzielen lassen. Sie muß mit ihrem Anhang weg und danach muß ordentlich aufgeräumt werden. Auch mit der Parteienfinanzierung.