Eine Gleisbreite Abstand

Wenn Grüne was vorschlagen, ist es oft nicht bis zu Ende gedacht. Man solle auf Bahnsteigen vom Gleis zwei Meter Abstand halten, war so ein grenzdebiler Vorschlag.

Für den Bau von Bahnsteigen gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Die Regelausführung ist der Inselbahnsteig, wo beidseitig Züge verkehren. Dieser Inselbahnsteig hat zwei Varianten: Zugang am Ende des Bahnsteigs und Zugang in der Mitte.

Beim Zugang in der Mitte über eine Treppe schreibt die EBO eine Mindestbreite des Bahnsteigs von 7,30 Metern vor. Davon geht die Treppenbreite ab. Dann bleiben im Treppenbereich zwischen Geländer und eingefahrenem Zug grade etwa 2,0 m. Für den Zugang am Bahnsteigende beträgt die Mindestbreite des Bahnsteigs 5,50 m. Nun muß man bedenken, daß auf den Bahnsteigen auch noch Bänke, Automaten, Werbeanlagen und dergleichen stehen. Und nicht zuletzt wartende Passagiere.

Wenn alle Fahrgäste 2 Meter von der Bahnsteigkante zurücktreten würden blieben auf dem 5,5 -Meter Bahnsteig 1,5 Meter für die Wartenden übrig. Neben Treppen dürfte nach der grünen Theorie überhaupt niemand stehen.

Bei einer normierten Bahnsteiglänge von 60 m wären ganze 60 x 1,5 = 90 Quadratmeter für den Aufenthalt nutzbar. Wenn dann auch noch der Kölner Oberbürgermeisterabstand einer Armlänge einzuhalten ist könnte die Deutsche Bahn zumachen.

Es gibt noch ein zweites Problem: Die Bahnsteighöhen über Gleis. Nach der EBO gibt es einen Ermessensspielraum von 38 bis 96 cm. 38 cm haben den Nachteil, daß Behinderte kaum eine Chance haben. Da müssen schon zwei bis drei starke Männer einen Rollstuhl in den Zug reinheben. Bei 96 cm wiederum haben Kinder und unsportliche Leute kaum eine Chance vor dem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett zu flüchten.

In Weimar Hbf gibt es zwischen Gleis 2 und 3 einen alten Gepäckbahnsteig, der nicht mehr genutzt wird und eine geringe Höhe über Gleis hat. Solche Zufälle können hilfreich sein. Bei der Neuanlage von Bahnhöfen könnte man solche Fluchtgelegenheiten bauen. Die nachträgliche Anlage solcher Hilfen in Bestandsbahnhöfen wird nicht funktionieren, weil in der Regel sehr beengte Verhältnisse herrschen.

Man könnte theoretisch die zu Befördernden erst dann auf die Bahnsteige lassen, wenn die Züge eingefahren sind. Das würde die Reisezeiten deutlich verlängern und die Streckenkapazität einschränken. Die DB AG kämpft um jede Minute, die auf Bahnhöfen gespart werden kann, zumal jeder Halt ohnehin einen Geschwindigkeitseinbruch zur Folge hat. Die Bahn würde wegen längerer Reisezeiten und weniger Zügen unattraktiver werden. Mit Toten im Gleis ist sie das aber auch.

Machbare Verbesserungen sind die Bahnsteigkarte, Ausweis-, Alkohol- und Rauschgiftkontrollen vor dem Betreten der Bahnhöfe sowie ausreichend Militärpolizei auf den Bahnsteigen. Noch in meiner Kinderzeit mußte man sich am Zugang zu den Gleisen durch einen engen Gang bewegen, neben dem eine Art Pförtnerhäuschen stand, aus dem die Fahrkarten- und Gesichtskontrolle sowie der Bahnsteigkartenverkauf erfolgten. So eine Karte kostete 10 Pfennige. Viel Geld war das damals, als beispielsweise ein Gepäckarbeiter 270 Mark im Monat verdiente. Mein Vater war immer großzügig. Wenn die Tante vom Zug abzuholen war, ließ er sich das was kosten. Etwa 1965 wurden die Häuschen und Gitter abgebaut. Jetzt ist es Zeit für die Wiedererrichtung. Man muß das Rad nicht völlig neu erfinden.