Gutachten warnt vor gefährlichen Tiefgaragenbränden

So wie die Azteken zuckende Menschenherzen brauchten, um ihren widerlichen Götzen das Wasser im Munde zusammenlaufen zu lassen, so wie die Inka kleine Kinder zu Ehren ihrer blutrünstigen Götter auf Berggipfeln erfrieren ließen, so benötigt Dr. Merkel ständig neue Menschenopfer für die Altäre ihrer teuflischen Klimareligion. Wir wissen nicht, wieviele tödliche Unfälle es jedes Jahr bei der Errichtung und bei der Wartung von Windmühlen gibt; auch wird die Zahl der Todesopfer beim Betreiben von Biogas- und Photovoltaikanlagen nicht erfaßt und veröffentlicht. Die Leute, die im Winter erfrieren, weil ihnen wegen EEG der Strom abgeschaltet wurde, bleiben ungezählt. Offenbar haben die von Soros György finanzierten NGOs, die die eigentliche Macht im Lande ausüben, den Redaktionen verboten darüber zu schreiben und zu sprechen.

Die E-Mobilität wird zukünftig – so wie die Windkraft bereits jetzt – Todesopfer einfordern. Die die Medien beherrschende elitäre Herrenkaste weiß das längst, schweigt aber eisern. Seit Juni 2018 gibt es allerdings ein Gutachten des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, welches die Risiken von Batteriebränden in Tunneln und unterirdischen Räumen behandelt.

Die gute Nachricht: In modernen Tunneln mit leistungsfähiger Zwangslüftung und modernen Löschanlagen wird sich gegenüber konventionellen Fahrzeugbränden relativ wenig ändern, wenn man von der Verunreinigung des Löschwasssers einmal absieht. Freilich: im Nahbereich des E-Brandes geht es sehr toxisch zu.

Die schlechte Nachricht: Tiefgaragen und kleinere Parkhäuser sind stärker gefährdet, als die Medien das zugestehen. Durch die geringe Raumhöhe wird der Feuerwehrangriff erschwert, kleinere Einheiten haben weder mechanische Lüftungsanlagen noch Sprinkleranlagen. Die Abtrennung zum darüberliegenden Wohnhaus bilden Brandschutztüren oder Rauschschutztüren je nach Bauordnung. Wie oft werden die mit einem HK 30 (im Feuerwehrjargon ein 30 mm-Holzkeil) offengehalten, weil sie für Frauen und Kinder zu schwer sind? Dringen die giftigen Gase eines Batteriebrandes in ein Treppenhaus ein, ist im Wohnbereich unter Umständen alles zu spät.

Alleine ein brennendes Fahrzeug aus einer Tiefgarage herauszubekommen, ist mehr noch als im Tunnel eine Herausforderung. Zumal auch die Gefahr der gegenseitigen „Ansteckung“ von Fahrzeugen nicht zu unterschätzen ist. Ein Video vom E-Großbrand in Jerez de la Frontera ist inzwischen aus dem YouTube rausgeputzt worden, weil die NGOs Angst haben, daß ihre fragwürdigen Machenschaften publik werden.

Im Folgenden ein paar Zitate aus dem eidgenössischen Bericht:

Zitat aus Seite 55: Die erzeugten Batteriebrände charakterisierten sich durch ihre schnelle Entstehung, ihre hohe Energiefreisetzung in kurzer Zeit und durch teilweise spektakuläre thermische Vorgänge (Verpuffungen, Stichflammen) mit starker Rauchbildung und hohen Temperaturen (…). Trotz dieser eindrücklichen Effekte konnten jedoch keine Explosionen oder andere thermische Auswirkungen beobachtet oder gemessen werden, die sich von konventionellen Treibstoffbränden markant unterscheiden würden.

Zitat aus Seite 57: Verändern sich die chemischen Gefährdungen mit potentiellen Auswirkungen auf den Menschen? In unmittelbarer Nähe und bei ungünstigen Lüftungssituationen – Ja. Vollständig brennende Elektrofahrzeuge emittieren ebenso wie konventionelle Fahrzeuge Schadstoffe, die aus der exothermischen Zersetzung des Fahrzeugmaterials entstehen. Aufgrund der chemischen Komponenten von Lithium-Ionen-Batterien sind in den Rauchgasen eines Elektrofahrzeugbrandes aber zusätzliche Stoffe enthalten, die zum einen sehr reaktionsfreudig sind und zum anderen für den Menschen ein erhebliches  gesundheitliches Risiko darstellen.

In unmittelbarer Nähe führen Elektrofahrzeugbrände deshalb zu neuen und potentiell stärkeren chemischen Gefährdungen für Personen als bei konventionellen Fahrzeugbränden. Im Ganzen betrachtet, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die chemische Gefährdungssituation für Tunnelnutzer mit zunehmendem Abstand vom Brandereignis nicht verändern wird: die natürlichen Luftströmungen in Strassentunneln sowie die lüftungstechnischen Einrichtungen führen zu Verdünnungen und Absaugungen und damit zu zunehmend niedrigeren Schadstoffkonzentrationen. Diese Aussagen betreffen ausschliesslich Strassentunnel mit einem normgerechten technischen Ausrüstungsgrad.

Zitat aus Seite 58: Dieses Beispiel verdeutlicht, dass im Hinblick auf die Schädlichkeit der Brandgase in abgeschlossenen Räumen insbesondere die Schwermetallemissionen im Fokus stehen – die bei einem konventionellen Benzin- oder Dieselbrand nicht vorkommen. Im vorliegenden Beispiel liegen die  berechneten Konzentrationen von Kobalt und Mangan um das 55-fache bzw. das 2-fache sowie von Lithium um das 600-fache über jenem Maximalwert, bei dem man nach 30 Minuten Exposition schwere oder bleibende Schäden davonträgt. Aufgrund der nachgewiesenen sehr schnellen Schadstofffreigabe, müssen diese Werte als kritisch betrachtet werden: bereits in der kurzen Zeitspanne, in der sich Flüchtende selber in Sicherheit bringen, können die Maximalwerte für Schwermetallkonzentrationen überschritten werden.

Zitat aus Seite 61: Die Ereignisbewältigung wird sich aber im Hinblick auf die Schaffung neuer, potentieller Gefahren durch die Brandbekämpfung selbst verändern. Bei der Reaktion von Wasser mit dem in den Traktionsbatterien eingelagerten Lithium kann nämlich Wasserstoff entstehen, der mit der Umgebungsluft zündfähige Gemische bilden kann. In der freien Umgebung kann diese Problematik vernachlässigt werden. In unterirdischen Infrastrukturen mit künstlicher Frischluftzufuhr muss diese zusätzliche Gefährdung der Wasserstoffanreicherung während der Brandbekämpfung jedoch unbedingt beachtet werden. Diese Gefahr wird sich für Feuerwehren aber weniger in Strassentunneln, denn in Parkhäusern und -garagen manifestieren: während die lüftungstechnisch erzeugte Luftströmung während eines Brandfalls in einem Strassentunnel die kritische Anreicherung von Wasserstoff praktisch verunmöglicht wird, ist dies bei einem Elektrofahrzeugbrand in einem Parkhaus nicht unbedingt der Fall. Durch die oftmals nicht laminaren Luftströmungen sowie der geringen Raumhöhen können in einem Parkhaus oder einer Garage schneller zündfähige Mischungsverhältnisse und damit kritischere Situationen erreicht werden.

Sicherheitsvorgaben für unterirdische Verkehrsinfrastrukturen:

Brände von Li-Ionen-Batterien sind nicht löschbar. Bei bestimmten Beschädigungen (Bsp. Ladefehler) können jedoch schon vor dem eigentlichen Brand Gase bzw. Gasgemische in ausreichenden Konzentrationen aus dem Gehäuse austreten, die sich mit geeigneten Messgeräten detektieren lassen. In künstlich belüfteten Infrastrukturen mit einer Ansammlung von nicht bewegten Elektrofahrzeugen (Bsp. unterirdische Parkhäuser), könnten daher entstehende Batteriebrände frühestmöglich detektiert und ein Fahrzeugbrand mit einer potentiellen Ausbreitung auf benachbarte Fahrzeuge möglicherweise verhindert werden. Zurzeit sind in den einschlägigen technischen Vorgaben für Infrastrukturen solche Präventionsmassnahmen nicht vorgesehen. Aufgrund der Versuchsresultate scheint es aber naheliegend, dem Thema Sicherheit nicht nur im Zusammenhang mit der zunehmenden Elektromobilität, sondern allgemein für chemische Energiespeicher in unterirdischen Infrastrukturen eine grössere Beachtung zu geben (Bsp. stationäre Speicheranlagen für Solarstrom).

Zitat aus S. 67: Wirksamkeit von Hochdruckwassernebelanlagen in unterirdischen Infrastrukturen
Untersuchungen für Hochseefähren haben gezeigt, dass der Einsatz von Hochdruckwassernebel gerade bei Elektrofahrzeugbränden besonders geeignet erscheint, da sich das Löschmittel sehr gut im Raum verteilt und auch die Eigenschaft hat, in verdeckte Räume und Stellen einzudringen. Aufgrund der lokal inertisierenden und kühlenden Wirkung des Wassernebels kann ein Übergreifen und damit eine Ausweitung eines Lithium-Ionen-Batteriebrandes oftmals verhindert werden. Die Wirksamkeit von Hochdruckwassernebelanlagen in Bezug auf Elektrofahrzeugbrände in unterirdischen Infrastrukturen (Bsp. Einstellhallen, Parkhäusern) wurde bislang noch nicht untersucht. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektromobilität und aufgrund der Tatsache, dass Hochdruckwassernebelanlagen als wirksame Sicherheitseinrichtung gegenüber Lithium-Ionen-Batteriebrände betrachtet werden, ergibt sich generell ein Forschungsbedarf. Es ist deshalb mit einer strukturierten Untersuchung zu prüfen, ob die angebliche Wirksamkeit von Hochdruckwassernebelanlagen gegen Elektrofahrzeugbrände ihren Einbau in verschiedenen unterirdischen Infrastrukturen aus risikobezogener Sicht rechtfertigt.

Zitat aus S. 68: Mit Blick auf die zunehmenden Ladestationen in Infrastrukturen (Bsp. Parkhäuser, Garagen) und den damit verbundenen potentiellen Brandgefährdungen durch Ladefehler sollten auch bestehende Statistiken und Unfallanalysen von Einsatz- und Rettungskräften (Bsp. kantonale Brandermittlungen) verfeinert werden.

Soweit das Gutachten aus der Schweiz. Der verwunderte Leser fragt sich natürlich, warum Deutschland in der Forschung offensichtlich hinterherhinkt. Und warum die Bauordnungen der Länder hinsichtlich von Tiefgaragen noch nicht angefaßt worden sind. Und ob es verantwortbar ist E-Fahrzeuge in Tiefgaragen überhaupt einzustellen.

Bis von Seiten der Machthaber etwas passiert zwei Ratschläge: Von E-Fahrzeugbränden unbedingt so schnell wie möglich flüchten, wenn man keine Schutzausrüstung anhat. Bei Garagenbränden unterhalb des Wohnhauses die Wohnungstüre geschlosssen halten, Sie ist in der Regel rauchdicht. Nicht versuchen über das Treppenhaus zu flüchten, wenn dieses eine möglicherweise offenstehende Verbindung zur Garage hat.

 

Das Beitragsbild ist symbolisch und hat mit einem Batteriebrand nichts zu tun. Es ist wohl eher ein von der Merkeljugend gelegter konventioneler Fahrzeugbrand. Foto: AfD