Der Brexit läuft auf den No Deal hinaus

Der Magyar Hirlap berichtete gerade über ein  Rede, die Boris Johnson vor Wirtschaftsführern in London gehalten hat. Pikanterweise in jenem Saal, in dem Lord Nelson nach der gewonnenen Seeschlacht von Trafalgar aufgebahrt worden war, der Auseinandersetzung bei der Napoleons Flotte eine unvorteilhafte Figur gemacht hatte.

Eine der Prioritäten der britischen Regierung ist der Abschluss eines umfassenden bilateralen Freihandelsabkommens mit der EU, einschließlich Dienstleistungen.  Das erklärte Boris Johnson in einer Rede, und daß Großbritannien die Vorschriften der Europäischen Union in Bereichen wie Wettbewerbspolitik, Beihilfevorschriften, Umweltschutz usw. nicht übernehmen werde. Dies gilt laut Johnson auch umgekehrt für die Tatsache, daß die EU großzügigerweise keine britischen Vorschriften übernehmen muß.

Er bestätigte, daß Großbritannien ein ähnliches Abkommen wie das kürzlich von der EU mit Kanada abgeschlossene haben wolle. Kurz nach der Rede veröffentlichte Downing Street offiziell eine Zusammenfassung der Grundsätze, die für die künftige Beziehung gelten sollen. London hat zuvor angegeben, dass es ein Freihandelsabkommen anstrebt, dessen Geltungsbereich sich auch auf den Handel mit Dienstleistungen erstreckt, ähnlich wie das EU-Abkommen mit Kanada, jedoch viel weiter gefaßt. Dementsprechend sollte das künftige bilaterale Abkommen auch Maßnahmen zur Minimierung von Hindernissen für den grenzüberschreitenden Fluss von Dienstleistungen und Investitionskapital enthalten. Dies beinhaltet die Schaffung eines vorhersehbaren, transparenten und unternehmensfreundlichen Umfelds für Finanzdienstleister. In Anbetracht der Tiefe der Beziehungen in diesem Bereich sollte im Vertrag auch ausdrücklich auf die regulatorische und aufsichtliche Zusammenarbeit mit der EU hingewiesen werden.

Es gibt jedoch bereits einen Dissenz zwischen London und der EU. Während ihres jüngsten Besuchs in London erklärte Ursula von der Leyen, daß ein vollständiges Freihandelsabkommen, das sowohl Dienstleistungen als auch Kapitalverkehr abdeckt, die Freizügigkeit der EU-Bürger voraussetzt, was bedeutet, dass der freie Kapital- und Dienstleistungsverkehr ohne den freien Personenverkehr nicht möglich ist. Bekanntlich kam es zum Brexit, weil das Vereinigte Königreich diese Freizügigkeit nicht in der bisherigen Form haben wollte. Die Fronten scheinen nach wie vor verhärtet zu sein. Es wird wohl auf eine Scheidung ohne Vertrag hinauslaufen. In diesem Fall gelten die Regelungen des Welthandeslabkommens WTO, was keine Katastrophe ist.

Hier habe ich gerade den Wortlaut gefunden:

Johnson drohte den EU-Notabeln ein knechtendes Abkommen nicht abzuschließen.