Die kippende Privatschule

Nach dem fliegenden Klassenzimmer die kippende Privatschule. Das wär doch mal was.

Aber der Reihe nach. Am Dienstag war ich herab ins Tal in die Kreismetropole gefahren. Dort gibt es in der eigentlichen Kernstadt fünf Schulen. Eine in der Plattenbaugroßsiedlung, eine am Villenviertel, zwei in der Innenstadt und ein Gymnasium. In einer Innenstadtschule ballen sich die Problemkinder, der Ausländeranteil hat die 50 % überschritten. Die Politik ist beunruhigt und sucht nach Lösungen, zum Beispiel die Wiedereinführung von Schulbezirken ist im Gespräch.

Das Volk hat am besagten Dienstag einen anderen Vorschlag ins Spiel gebracht. Die Verteilung der Ausländer auf die sehr gut geführten Privatschulen, wo die Hipster aus dem polit-medialen Komplex ihren hoffnungsvollen Nachwuchs einschulen. Dann käme zusammen, was zusammengehört. Ich meine das nicht so böse, wie es klingt, denn das sind durchaus Schulen mit einem hohen Anspruch und teilweise ist ihre Pädagogik auch nicht zu beanstanden. Warum sollte nicht die deutsche Elite mit den Eliten aus Somalia, Gambia und Tschetschenien zusammen beschult werden?

Die Libertären würden mich natürlich geißeln: Wo bleibt bei so einer Lösung die Vertragsfreiheit? Nun, da muß man einwenden: Das Volk wurde bei der Grenzöffnung ja auch nicht gefragt. Nun sind die Moslems halt da. Außerdem sind die Privatschulen ja nicht wirklich privat. Sie leben überwiegend von staatlicher Kohle, tun aber so als würden die Elternbeiträge ausschlaggebend sein. Sie sind Fakeprivat.

Fakeprivatschulen stehen in privater Trägerschaft. Es gibt:

  • Schulen mit kirchlichen Trägern,
  • Privatschulen mit privaten Trägern, die sich als qualitativ bessere Alternative zu öffentlichen Schulen präsentieren,
  • Schulen mit alternativen Schulsystemen wie Waldorfschulen und Schulen, die sich oftmals als „freie Schulen“ bezeichnen.
  • Schulen, die ausländische Bildungsabschlüsse vermitteln, wie beispielsweise die „internationalen Schulen“.

Die meisten Privatschulen sind sog. Ersatzschulen, d.h. sie sind ein Ersatz für den Besuch einer öffentlichen Schule. Es sind Schulen, die dem deutschen Bildungssystem folgen und einen deutschen Abschluß anstreben, selbst wenn sie abweichende oder fragwürdige Unterrichtskonzepte verfolgen.

Voraussetzung für die Betreibung einer Privatschule ist deren staatliche Genehmigung. Diese setzt eine Gleichwertigkeit mit öffentlichen Schulen voraus. Hierbei ist zu beachten, daß genehmigte Ersatzschulen, die staatlich nicht anerkannt sind, keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse ausüben, d. h., selbst Versetzungsentscheidungen erfolgen unabhängig von Vorgaben der Schulgesetze und gültige Abschlussprüfungen werden folglich an öffentlichen Schulen abgehalten.

Der Großteil der rechtlich relevanten Regelungen für Privatschulen wird nicht gesetzlich, sondern durch einen Privatschulvertrag herbeigeführt. Die Aufnahme von Schülern steht Privatschulen prinzipiell frei, da es sich bei allen Privatschulen um eine zivilrechtliche Organisation handelt. Dies wird durch das allgemein geltende Diskriminierungsverbot aufgeweicht. Sie können sich gegen Moslems nicht wehren. Rechtsstreitigkeiten werden vor Zivilgerichten entschieden, Schulämter halten sich meistens heraus.

Der Finanzausgleich für die Ersatzschulen bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer staatlichen Schule verursacht. Das Bundesland kann über die Regelfinanzhilfe – pauschalisierte Kopfüberweisungen – also wenig Druck zur Aufnahme von Moslemschülern ausüben. Es geht aber über Baukostenzuschüsse und Förderungen der Lehrerfortbildung mühelos. Es gibt nur wenige Privatschulen, die keine staatlichen Mittel für ihre bauliche Hülle benötigt und erhalten haben. Das ist ein Druckpunkt, wo sie über Förderbedingungen erpreßbar sind.

Die Bundesländer können also letztlich die Privatschulen mit Moslems fluten, wenn sie das wollen. Warum das bisher nichts wurde: Viele Ministerialen und Landtagsabgeordnete schicken ihren Nachwuchs selbst in Privatschulen und halten die Hand drüber, daß die „schön deutsch“ (so Björn Höcke) bleiben.

 

Grüße an den V-Schutz: „Es gehört zu einem wechselseitigen Einfluß eine gewisse passende Disposition, die sich oft gerade in dem Augenblick nicht findet, da man zusammenlebt, und in Absicht auf geistige Bildung geht man selten miteinander, just, wenn man sich körperlich nebeneinander befindet.“ (Geh. Rath v. Goethe, 1799)