Die Gesundheitsämter – eine nationalsozialistische Einrichtung

Bereits im 18. Jahrhundert gab es – den Einträgen von Wikipedia folgend – in einigen Kommunen „Physikusse“ die hygienische und gesundheitliche Felder backerten, zunächst auf dem zeitgenössischen Niveau des Dr. Eisenbart. Ein Arzt, der in Preußen Kreisphysiker werden wollte, musste schon seit 1764 eine besondere Prüfung ablegen. Mit der Neuordnung der Physikatsprüfung 1825 gehörte dazu außer einer schriftlichen Arbeit über ein Problem der Staatsarzneikunde entweder eine Leichenobduktion oder eine praktische Apothekenvisitation. Das Gehalt der ausschließlich nebenamtlich tätigen Kreisphysiker war eher gering und ihre Stellung den Landräten untergeordnet. Der Physikus bestritt seinen Lebensunterhalt in der Regel mit seiner privaten Arztpraxis.

In Preußen wurde am 16. September 1899 das Kreisarztgesetz erlassen, das den „Kreis-Physikus“ durch den „Kreisarzt“ als einem neuzeitlichen Gesundheitsbeamten ersetzte. Die Anstellung erforderte nun das Ablegen einer besonderen Prüfung nach gemeinhin fünfjähriger ärztlicher Praxis und der Absolvierung obligatorischer Kurse und Praktika in Hygiene, pathologischer Anatomie, Gerichtsmedizin und Psychiatrie.

Der Kreisarzt fungierte als Berater des Landrates, bzw. in Stadtkreisen der Polizeibehörde. Ihm oblag vor allem die Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse seines Kreises. Dazu gehörte sowohl die Medizinalaufsicht etwa über die Anstaltsfürsorge als auch die Beaufsichtigung des Impfgeschäfts und der Gewerbehygiene. Weitere Dienstanweisungen spezifizierten, dass der Kreisarzt sich über die Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung zu informieren und den Bau einer Kanalisation zu propagieren hatte, aber auch Schlafstellen, Herbergen und Massenquartiere kontrollieren sollte. Außerdem hatte der Kreisarzt sozialhygienische Aufgaben wie Schulhygiene wahrzunehmen. Weiterhin blieb er der Gerichtsarzt seines Amtsbezirks, wenngleich unter besonderen Verhältnissen besondere Gerichtsarztstellen eingerichtet werden konnten. Hauptamtliche, vollbesoldete Kreisarztstellen waren nur unter besonderen Verhältnissen zugelassen. Dementsprechend gab es erst nach dem Ersten Weltkrieg in größerem Umfang vollbesoldete Kreisärzte.

Nach der letzten Zählung in der Weimarer Republik gab es in 471 preußischen Kreisen und kreisfreien Städten 397 Kreisärzte, die in der Regel als Ein-Mann-Betriebe ohne eigenes Amt oder Hilfspersonal tätig waren und zum Teil auch für zwei oder mehr Kreise zuständig waren. Daneben existierten nach einer Zählung von 1931 in Preußen etwa 50 kommunale, mit Räumlichkeiten und Sachmitteln ausgestattete Gesundheitsämter. Nun gab es am Ende der Weimarer Republik Eiferer wie den Söder, denen das Gesundheitswesen nicht zentralistisch und schlagkräftig genug war. Sie ergriffen 1933 schon einmal die Macht.

Durch das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934 wurden kommunales und staatliches Gesundheitswesen in der lokalen Instanz der Gesundheitsämter vereinigt. Als eigenständige Institution der unteren Verwaltung verfügte das Gesundheitsamt über eine eigene Ausstattung und Räume sowie eigenes Personal. Es sollte von einem staatlichen Amtsarzt geleitet werden, der bisher als Kreisarzt tätig war, oder durch einen hinreichend qualifizierten Kommunalarzt. Neben den Aufgaben, die bis dato von den Kreisärzten wahrgenommen wurden, waren dies nicht zuletzt Aufgaben der Erb- und Rassenpflege einschließlich der Eheberatung sowie gesundheitliche Volksbelehrung im Stile Lauterbachs (nur damals ohne zwangsfianziertes Fernsehen), darüber hinaus die Verbreitung erbbiologischer und rassekundlicher Kenntnisse. Wie immer, wenn der Staat übergriffig ist, war die Info einseitig. Kritiker und Skeptiker wurden genau wie heutzutage nach bestellten Medienkampagnen kaltgestellt. Es gibt Forschungsarbeiten über das RKI, die zeigen, daß gleich 1933 ein Drittel der Angestellten rausgesäubert wurden, wie der Oberregierungsrat Kohn. Unterstellt waren die neuen Gesundheitsämter wegen der angestrebten straffen Führung direkt dem Reichsinnenministerium.

Es begann sowohl in den Gesundheitsämtern wie auch im RKI die Datensammelwut. Das massenhafte Notieren von Namen und Adressen ist keine neuzeitliche Erfindung des Merkelsystems, sondern begann schon in den 30er Jahren. 1945 wurden etwa 10 Mio. Datensätze sichergestellt, teilweise mit sehr pikanten persönlichen Inhalten. Daß die Bundeswehr inzwischen die Gesundheitsämter verstärkt, darauf wäre der Führer nicht in seinen kühnsten hygienischen Visionen gekommen. Wäre er wie im Roman „Er ist wieder da“ in Berlin tatsächlich aufgewacht, würde er sich nicht nur über die großen Buchstaben der BILD freuen, welche sehschwachen Volksgenossen eine große Hilfe sind, sondern auch über die Merkelsche Kontaktnachverfolgung.

Früher hatte ich mal gehört, daß die Bundeswehr wegen historischen Befindlichkeiten nicht im Innern eingesetzt werden soll, insbesondere waren dafür wohl die Verhältnisse in der Weimarer Republik maßgebend, welche den Verfassungsgroßvätern nach dem WK II noch geläufig waren. Das ist nun wie so vieles aus der besonnten Zeit der Bonner Republik Schnee von gestern.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Ich bin gesund, das heißt: ich bin nicht krank.“ (Geh. Rath v. Goethe 1807, vermutlich nach einem Schnelltest)