Die wirkliche Gassiverordnung

Derzeit wurde in den Lügenmedien die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung (in den Medien „Gassiverordnung“ genannt) breitgetreten und entstellt darüber berichtet. Man müsse jeden Hund zweimal am Tag je eine Stunde ausführen, hieß es zum Beispiel.

Jeder Hundehalter weiß, daß es bei schlechtem Wetter mühsam ist, den Hundi überhaupt zum längeren Spaziergang zu motivieren. Bei scharfem Wind und Kälte, mehr noch bei Regen, wollen die meistens Vierbeiner nach einer Viertelstunde wieder rein, Frauchen und Herrchen übrigens auch. Der Laie wundert sich und der Fachmann staunt, wie schnell bei schlechtem Wetter das Häufchen gemacht wird, während es bei Sonnenschein auch mal eine Stunde dauern kann.  Auch für Hundeveteranen ist eine Stunde Spaziergang zu viel. „Was sind das für ahnungslose Lumpenhunde in den Berliner Ministerien?“, habe ich mir gedacht. Aber meine Empörung war bei näherem Hinsehen nicht gerechtfertigt. Inzwischen habe ich im Netz nämlich den Entwurf vom 25.6.2020 gefunden, und der ist doch deutlich intelligenter, als von den verkoksten und verkorksten Pennermedien dargestellt. Die Verordnung selbst ist in der Rechtssammlung „Gesetze im Internet“ noch nicht angepaßt worden, sie wurde aber im November geändert und ist nun geändert in Kraft.

„Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Von den Anforderungen an den Auslauf in Satz 1 Nummer 1 (zweimal eine Stunde am Tag, die Red,) kann abgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand des Hundes dies erfordert.“ 

So hieß es schon in der alten Verordnung, und in der neuen ist es genauso formuliert. Also alles wie bisher, alle Aufregung umsonst.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Dem Hunde, wenn er gut gezogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen.“ (Geh. Rath v. Goethe, Wagner zu Faust vor dem Tore)