Nicolaus Fest zu den Menschenrechten in Katar

Die Gesetzgebung in Katar entspricht in Grundzügen dem Koran und den Aussprüchen des Propheten gegenüber seinen Anhängern. Viele Wunderzeichen werden konservativ ausgelegt, so gibt es zum Beispiel keine Sklaverei mehr, Kaffern, die keine Völker des Buchs sind, werden nicht auf der Stelle getötet usw.

Die deutschen Medien und ihre Marionetten in der Regierung haben offensichtlich einen großflächigen Abfall vom Islam erwartet. Das war etwas wilhelministisch gedacht und geht nicht in Erfüllung. Eher werden die Frauen im Ruhrgebiet mit der Burka rumrennen, als daß im Morgenlande offene Schwulität geduldet werden wird. Da darf man sich nichts vormachen. Alle, aber auch alle Fetwas aus Kairo, Taif und sonst woher sind sich in diesem Punkt einig.

Nicolaus Fest, übrigens der Sohn des bekannten Hitlerbiographen Joachim Fest, hat das in wenigen Worten festgestellt:

Es wird Zeit, daß das Blödchen im Auswärtigen Amt abgelöst wird. Sie ist eine Zumutung für die ganze Welt und was klassische Diplomatie betrifft, eine krasse Fehlbesetzung.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst:

Frage:
Ist es erlaubt, einen Mann per Geschlechtsumwandlung in eine Frau zu verwandeln oder umgekehrt?

Antwort:
Gepriesen sei Allah und mögen der Frieden und der Segen auf der besten Schöpfung, dem Propheten Muhammed sein.

Um fortzufahren:
In ihrer 39. Sitzung, welche in Ta’if in der Zeit vom 24. Muharram 1413 bis 18. Rabi’ul Awwal 1413 nach der Hijra abgehalten wurde, ging die Ratsversammlung der führenden Gelehrten das Fatwa-Ersuchen des pädiatrischen Fachberaters Dr. Ibrahim Sulaiman Al-Hifzy vom 25. Dhul Qa’dah 1412 durch, welches von einem weiblichen Kind handelte, das medizinisch untersucht wurde, und bei dem man männliche Merkmale entdeckte. Die Ratsversammlung studierte das Thema bezüglich der Geschlechtsumwandlung eines männlichen Wesens in ein weibliches und umgekehrt und ging die Untersuchungen diesbezüglich durch. Nach eingehender Untersuchung, Recherche und Diskussion darüber gab sie folgende Fatwa ab:

  • Erstens: Es ist nicht erlaubt, ein männliches oder weibliches Wesen, dessen Organe vollständig männlich oder weiblich ausgebildet sind, in sein Gegenstück zu verwandeln. Jede Anstrengung diesbezüglich wird als kriminelle Tat angesehen, die eine angemessene Strafe verdient, weil dies als Veränderung der Schöpfung Allahs angesehen wird. Allah verbot solch eine Veränderung, indem Er uns an die Worte des Satan erinnerte: {وَلَآمُرَنَّهُمْ فَلَيُغَيِّرُنَّ خَلْقَ اللَّـهِ}

Foto: Prabel