1972 war die Preiskulisse für das Bauen eine andere

Olaf Scholz war zu einer Wahlkampfveranstaltung der SPD nach Nürnberg in Franken aufgebrochen und stellte in seiner Rede vor den Gläubigen der SPD die Konditionen für den Immobilienkauf als geradezu günstig dar. 1972 seien trotz 9,5 % Bauzinsen in Westdeutschland 700.000 Wohnungen gebaut worden.

Nun ist allgemein bekannt, daß Scholz ein sehr schwaches Gedächtnis hat. Es herrschten 1972 nämlich folgende Umstände, welche von der aktuellen Lage abweichen;

Es gab bis zum Jahr 1986 eine Besteuerung der unterstellten Miete, die als „Nutzungswert“ bezeichnet wurde (Einkommensteuergesetz, 1939). Dieser Nutzungswert wurde steuerlich wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt und es fiel der persönliche Steuersatz an. Das Wohneigentumsförderungsgesetz aus dem Jahr 1986 hat die Besteuerung des Nutzungswertes abgeschafft, und so ist es bis heute.

Dadurch, dass der Nutzungswert der selbstgenutzten Immobilie wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuert wurde, ließen sich die mit dem Erwerb der Immobilie verbundenen Schuldzinsen bis zur Höhe des Nutzungswertes von der Steuer absetzen (Einkommensteuergesetz, 1939). Deswegen war es quasi wurscht, wie hoch die Zinsen waren.

Bausparausgaben wurden in Deutschland erstmals in der Einkommenssteuergesetznovellierung von 1934 als abzugsfähige Sonderausgabe unabhängig von der Einkommenshöhe staatlich gefördert. Mit dem Wohnungsbauprämiengesetz von 1952 wurde diese Förderung für private, öffentliche und genossenschaftliche Bausparkassen fortgeführt, allerdings mit Einkommenshöchstgrenzen und einkommensabhängiger Förderung. Zudem wurde Bausparen im ersten Vermögensbildungsgesetz von 1961 als eine förderungswürdige Vermögensart angesehen, bei der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine anteilige Arbeitnehmersparzulage erhalten konnten. Dies wurde im zweiten Vermögensbildungsgesetz 1965 ausgebaut, im dritten Gesetz aus dem Jahr 1970 sogar noch durch staatliche Förderung des Arbeitgeberanteils erweitert. Die Bausparprämien betrugen 1972 25 %. Ich erinnere mich an die Fernsehwerbung von Schwäbisch Hall, in welcher ein Fuchs mit einem gelben Firmennicki jährlich auf den Record Day (30.09. bzw. 31.03.) für die Prämien hinwies und trommelte, daß man diesen Termin keinesfalls verpeilen dürfe.

1972 betrug die Umsatzsteuer für Bauten nicht 19, sondern nur 11 %. Bis zum 31. Dezember 1982 waren 80 % aller Grundstücks-Transaktionen von der Grunderwerbssteuer befreit, insbesondere für selbstgenutztes Wohneigentum.

Die Bauvorschriften ließen 1972 viel kostengünstigeres Bauen zu, die Energiepreise waren günstig. Der Liter Diesel kostete in € umgerechnet keine 33 Center. Es gab noch kein Heizungsgesetz.

Wenn Scholz die aktuellen Bauzinsen mit denen von 1972 vergleicht, so blendet er sämtliche anderen Begleitumstände aus. Er hat zeitlebens etwas Unseriöses an sich und changiert zwischen Filou und Roßtäuscher. Es begann mit seinen Ausflügen nach Ostberlin und endete mit Wirecard und Cum Ex.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen.“ (Geh. Rath v. Goethe)

Beitragsbild von B. Zeller aus ZZ. Heute: Scholz verweigert Faeser den Mundkuß.