Die Thüringen-AfD im Februar 24

Sehr geehrter Herr @Bundeskanzler Olaf Scholz,

unsere politischen Schnittmengen sind übersichtlich und Ihre offenkundige Unehrlichkeit irritiert mich. Trotzdem erkenne ich an, Daß Sie dem Druck der schlimmsten Kriegstreiber bisher widerstanden haben. Ich möchte Sie inständig bitten, weiter standzuhalten. Ich schreibe Ihnen nicht, weil ich für mich etwas erhoffe, denn ich habe mein Leben gelebt und bin mit mir im Reinen. Ich schreibe für meine Kinder und die Kinder Europas, die ein Anrecht auf ein friedliches Leben haben. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als der Mann, dessen Entscheidung Marschflugkörper zu liefern, den Dritten Weltkrieg ausgelöst hat! Geben Sie in dieser Sache nicht nach und erhalten Sie den Frieden! #Macron

Hochachtungsvoll Ihr Björn Höcke

Erfurt, den 27. Februar 2024

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Zur Aktion „92 Tage“, an der sich einige Thüringer Hochschulen beteiligen, sagt René Aust, hochschulpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Auch wenn sich die Initiatoren nach außen neutral geben, wissen wir, dass sich die Initiative in Wahrheit gegen eine einzelne Partei richtet. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Hochschulen zunehmend zu Orten des zeitgeistkonformen Mitläufertums werden. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit stünden den Hochschulen gut zu Gesicht. Aber: Alle Tricks werden nichts daran ändern, dass die AfD nach der Landtagswahl mit Abstand stärkste Kraft sein wird. Solche Kindereien zeigen letztlich bloß die Verzweiflung unserer Gegner.“

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Das Thüringer Verfassungsgericht hat heute verkündet, dass die rechtlichen Grundlagen der Corona-Verordnung vom 31.10.2020 und der Einschätzungsspielraum der Landesregierung zur Coronakrise nicht zu beanstanden seien. Dies betrifft insbesondere die Frage des Parlamentsvorbehalts und des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Schließung von Fitnessstudios und mehrere Bußgeldvorschriften aus der Verordnung vom 31.10.2020 waren jedoch verfassungswidrig. Betroffene könnten Anspruch auf Erstattung bezahlter Bußgelder haben.

Dazu sagt Stefan Möller, stv. parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Das Gericht ist leider hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Mit der AfD hätte es diese Coronamaßnahmenpolitik und die unrechtmäßigen Grundrechtseinschränkungen nicht gegeben. Das Urteil zeigt, dass jetzt kein Schlussstrich unter die politische Aufarbeitung der Coronakrise gezogen werden darf. Es wird Zeit, dass der Thüringer Landtag sich in absehbarer Zeit mit dem AfD-Gesetzentwurf zur Unrechtsbereinigung der Coronamaßnahmen beschäftigen muss.“

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Wie der MDR berichtet, ist eine Gruppe gesuchter mutmaßlicher Linksextremisten, die im Februar 2023 in Budapest mutmaßliche und vermeintliche Neonazis niedergeschlagen und teils schwer verletzt haben, grundsätzlich bereit, sich den Behörden zu stellen, sofern sie nicht nach Ungarn ausgeliefert würden, sondern in Deutschland einen „fairen Prozess“ bekämen.

Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Es verwundert nicht, dass die linken Straftäter nach einem Prozess in Deutschland schreien. In der Szene ist hinlänglich bekannt, dass sie hierzulande – anders als in Ungarn – keinem Repressionsdruck ausgesetzt sind und mit deutlich milderen Strafen rechnen dürfen. Unterstützung erhalten sie dabei von den öffentlich-rechtlichen Medien, die, obwohl die Faktenlage eindeutig ist, diesen Fall lieber dazu nutzen, den ungarischen Rechtsstaat in Frage zu stellen, anstatt die wachsende Gewaltbereitschaft der Linksterroristen zu beleuchten.

Im Durchschnitt werden in Thüringen nur 54,8 Prozent [1] der politisch motivierten Gewaltdelikte im Bereich ‚links‘ aufgeklärt. Eine politische Rückendeckung extremistischer Straftaten darf es nicht geben. Die Antifa-Schläger von Budapest müssen endlich festgenommen und ausgeliefert werde.“

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Angaben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zufolge wurde für 46 Prozent der Landesstraßen im Freistaat (etwa 1.850 Kilometer) im Jahr 2019 ein Sanierungsbedarf registriert. Dies ergab eine kleine Anfrage [1] der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD).

In den Jahren 2022 und 2023 gab es keine Neubauten, für das Jahr 2021 wurden vier Kilometer neue Landesstraßen dokumentiert. Deutlich gestiegen sind die Ausgaben für die Betreuung der Landesstraßen, worunter auch Sofortreparaturen fallen. Die Kosten haben sich innerhalb von 20 Jahren von 32 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 62 Millionen Euro 2023 nahezu verdoppelt.

Nadine Hoffmann, Sprecherin für Infrastruktur der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Zur Attraktivität des Freistaats zählt auch der Zustand seiner Straßen. Angesichts der vorliegenden Zahlen muss man jedoch von einem erschreckenden Sanierungsstau zu Lasten der Infrastruktur sprechen. Umso unverständlicher ist, dass der Antrag meiner Fraktion auf Erhöhung der Mittel für Landesstraßen für den Haushalt 2024 von allen anderen im Landtag vertretenen Kräften abgelehnt wurde.“

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Die Bundesregierung hat sich auf eine Strategie zum Bau neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke in Deutschland geeinigt. Die sogenannten Kraftwerksstrategie kommentiert die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Nadine Hoffmann, wie folgt: „Wie schon die einseitige Ausrichtung auf Wind und Solar wird die Kraftwerksstrategie der Ampel zu Verknappung und Preisanstiegen der Energie führen sowie die Importabhängigkeit erhöhen. Schließlich muss der in den Gaskraftwerken einzusetzende Wasserstoff erst einmal durch das Verwenden seltener Metalle gewonnen werden, was diese Art der Energieerzeugung entsprechend verteuert. Zudem ist die Umrüstung von bestehenden Gasnetzen auf Wasserstoff ausgesprochen kostenintensiv. Wasserstoff ist schon aufgrund des Preises und des Wirkungsgrades bei seiner Gewinnung nicht geeignet, den Bedarf an Energie in der Fläche zu decken, sondern allenfalls als regionale Lösung zu betrachten. Der energiepolitische Weg der rot-gelb-grünen Bundesregierung führt daher konsequent in die Energiearmut.

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Ein Antrag der AfD-Landtagsfraktion zur Unterstützung von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen, der die finanzielle Not der Einrichtungen lindern und unter anderem eine Verschlankung der Richtlinien zur Fördermittelbeantragung fordert [1], wurde von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe sowie eine fraktionslose Abgeordnete enthielten sich bei der gestrigen Abstimmung.

Nadine Hoffmann, Sprecherin für Tierschutz der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Angesichts der existenziellen Not von Tierheimen im Freistaat und der Appelle von Tierschutzvereinen an die Politik ist die Ablehnung unseres Antrages schlicht verantwortungslos, nachdem bereits unsere Haushaltsanträge mit einer geforderten Erhöhung der investiven und nicht-investiven Maßnahmen für das Jahr 2024 abgelehnt wurden. Die Landesregierung sollte zumindest ihr Wort halten und die Förderrichtlinien zeitnah verschlanken, damit die Mittelbeantragung nicht weiter durch überbordende Bürokratie erschwert wird.

Die Tierschutzeinrichtungen werden aufgrund sinkender Spendeneinnahmen, erhöhter Energie- und Futterkosten, einer geänderten veterinärmedizinischen Gebührenverordnung und durch vermehrte Abgabe von Tieren, aber auch durch eine nicht ausreichende Finanzierung der Kommunen und das Fehlen flächendeckender Tierschutzverordnungen belastet.“