Lebensversicherungen und Vermögenssteuer
Nach dem gültigen Vermögenssteuergesetz sind auch LV zu versteuern. Der Steuersatz beträgt 1 %, der Freibetrag von etwas mehr als 60.000 € geht meistens schon für andere Sachen drauf.
Das ist hart, da LV ohnehin keine positive Realverzinsung mehr bringen. Bei klassischen Lebensversicherungen liegt die durchschnittliche Rendite oft im Bereich von 2-3 %, belehrt uns KI. Das ist knapp die Höhe der Inflation. Der Gewinnanteil ist seit 2005 auch noch zu versteuern, sei es per Abgeltungs- oder Einkommenssteuer.
Und nun ist die 1997 ausgesetzte Vermögenssteuer wieder im Gerede. Ich habe mal gesucht, wo etwas zu Lebensversicherungen steht. Wir finden die Aussagen in § 12 (4) und § 110 (1) Nr. 6 c des Bewertungsgesetzes.
Nach § 110 sind alle LV, deren Wert 10.000 DM übersteigt sog. sonstiges Vermögen und steuerpflichtig. Ansprüche aus LV werden mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien bewertet. (§ 12 (4)).
Oh weh, gut daß ich keine solche Versicherung habe. Da ist es besser, wenn man wie Don Alphonso selbst gebastelte Fahrräder, üppige Kuchenstücke, einen silbernen Löffel und englische Teekannen hat.
Beitragsbild: Prabel
Allein die Einrichtung von Kralls Videobüro wäre schon weit mehr wert als so manche LV (würde man den Krempel neu beschaffen) und muß bald im „EU“-Vermögensregister erfaßt werden (die Schweiz fällt mit Sicherheit um).
Man stelle sich aber diese vollkommen ehrlose Selbsterniedrigung vor, wenn Restdeutschland bzw. die „EU“ vor die Geldgeber tritt mit nichts als alten Möbeln, Silberkännchen und unverkäuflichen woken Kunstgegenständen! Wie gerne wäre ich da chinesischer oder arabischer Bankier! Das ist alles, was übrig blieb.