Wie ist das Klima ins Grundgesetz gekommen?
„Die Bundesregierung muss den Klimaschutz schleunigst verschärfen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es drohen massive Einschränkungen von Freiheit und Wirtschaft“, schreibt die WELT. „Deutschland hat sich in ein Klimaschutz-Korsett eingeschnürt, das bedrohliche Einschnitte zur Folge haben wird. Das beschlossene Klimaschutzprogramm von 2023 reiche nicht aus, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen, hat das Gericht entschieden; geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Die Regierung müsse zusätzliche Maßnahmen ergreifen.“ Die WELT schreibt vom „Klimagefängnis“ für die Wirtschaft.
Da kommt bei mir die Frage auf, welche Vollidioten das Klima wann ins Grundgesetz geschrieben haben. Die Recherche hat ein überraschendes Ergebnis: Das ist nie im Bundestag beschlossen worden.
Das Klima wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht ins Grundgesetz reinphantasiert. Dieses Gericht hatte sein fatales Klimaurteil am 24. März 2021 gefällt. Es erklärte Teile des Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig, da sie Freiheitsrechte zukünftiger Generationen verletzten, und erhob Klimaschutz in den Verfassungsrang.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wiederum wurde am 15. November 2019 vom Bundestag beschlossen und trat im Dezember 2019 in Kraft. Es verankerte verbindliche Klimaziele, darunter die Treibhausgasneutralität bis 2050. 2019 regierte die sinistre Dr. M., was alles erklärt. Das Klimaschutzgesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet. Die Opposition (Grüne, Linke, AfD) stimmte gegen das Klimapaket, das neben dem Gesetz zur Einführung eines CO2-Preises auch Regelungen zum Klimaschutz enthielt. Ich vermute mal, daß Grüne und Linke dagegen stimmten, weil es nicht extremistisch genug war.
Nur die AfD mit dem Rückenwind ausländischer Interessen kann die Lage in den Griff bekommen, indem sie den verhängnisvollen Artikel 20a aus dem Grundgesetz streicht. In den Nachbarländern wird man irgendwann die Nase voll vom deutschen Sonderweg haben.
