Wie ist das Klima ins Grundgesetz gekommen?
„Die Bundesregierung muss den Klimaschutz schleunigst verschärfen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es drohen massive Einschränkungen von Freiheit und Wirtschaft“, schreibt die WELT. „Deutschland hat sich in ein Klimaschutz-Korsett eingeschnürt, das bedrohliche Einschnitte zur Folge haben wird. Das beschlossene Klimaschutzprogramm von 2023 reiche nicht aus, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen, hat das Gericht entschieden; geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Die Regierung müsse zusätzliche Maßnahmen ergreifen.“ Die WELT schreibt vom „Klimagefängnis“ für die Wirtschaft.
Da kommt bei mir die Frage auf, welche Vollidioten das Klima wann ins Grundgesetz geschrieben haben. Die Recherche hat ein überraschendes Ergebnis: Das ist nie im Bundestag beschlossen worden.
Das Klima wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht ins Grundgesetz reinphantasiert. Dieses Gericht hatte sein fatales Klimaurteil am 24. März 2021 gefällt. Es erklärte Teile des Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig, da sie Freiheitsrechte zukünftiger Generationen verletzten, und erhob Klimaschutz in den Verfassungsrang.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wiederum wurde am 15. November 2019 vom Bundestag beschlossen und trat im Dezember 2019 in Kraft. Es verankerte verbindliche Klimaziele, darunter die Treibhausgasneutralität bis 2050. 2019 regierte die sinistre Dr. M., was alles erklärt. Das Klimaschutzgesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet. Die Opposition (Grüne, Linke, AfD) stimmte gegen das Klimapaket, das neben dem Gesetz zur Einführung eines CO2-Preises auch Regelungen zum Klimaschutz enthielt. Ich vermute mal, daß Grüne und Linke dagegen stimmten, weil es nicht extremistisch genug war.
Nur die AfD mit dem Rückenwind ausländischer Interessen kann die Lage in den Griff bekommen, indem sie den verhängnisvollen Artikel 20a aus dem Grundgesetz streicht. In den Nachbarländern wird man irgendwann die Nase voll vom deutschen Sonderweg haben.

Tja, wie kommt das wohl ins Grundgesetz hinein? Wir wissen es doch alle!
Gauland hat anläßlich der Adenauerfeier im Bundestag in Bezug auf den im GG immer noch geltenden ethnischen Volksbegriff recht geschickt festgestellt, daß die Restdeutschen faktisch dämlich seien (sinngemäßes, unangreifbares Adenauer-Zitat), weil heute folgendes gelte:
„Ein Inlandsgeheimdienst, der den ethnisch-kulturellen Volksbegriff als staats- und verfassungsfeindlich verfolgt, konnte nur innerhalb eines einzigen ethnisch-kulturellen Kollektivs der Erde entstehen – ist das endlich verstanden worden?“ (zitiert nach Klonovsky, 31JAN2026)
Treffer – versenkt. An diesem psychiatrischen Faktum wird auch die Alternative nichts ändern können.
NB: Von Heidelberg nach Schwetzingen wird jetzt ein 2-spuriger, kreuzungsfreier, abgezäunter, dauerbeleuchteter „Radschnellweg“ gebaut, gerade wurde der grüne Verkehrsminister deswegen nochmals angespitzt. Entlang einer alten Bahntrasse. Mit Rettungswache. Das Ende ist nah……
Für die Revolution braucht man nicht Regierung zu sein, man muss nur die Gerichte erobern. Das ist schon passiert, und es wird noch weiter passieren: Wenn die Richter der höheren Gerichte in Pension gehen und die jetzt nachrückende grün-links ideologisierte Richterschaft an die entscheidenden juristischen Hebel kommt, wird das richtig grandios.
Aus der ideologisierten europäischen und internationalen Gerichtsbarkeit kann Deutschland aussteigen (und das sollte es tun). Aber das eigene Verfassungsgericht ignorieren, selbst wenn es verfassungswidrige politische Urteile fällt, – das ist nicht so einfach.
Das gilt aber nur im Bahnsteigkarten-Land, in dem „der Staat“ die Religion ist (die WeLT berichtete über die künftige vollständige Staatsfinanzierung der bisher evangelisch und katholisch genannten „Glaubensgemeinschaften“).
Französische, russische und chinesische Bürgerkriege und „Säuberungen“ unterstreichen das. Auch iranische, übrigens.