Die Thüringen-AfD im Dezember 2025

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Einberufung eines Sonderplenums für den 14. Januar 2026 beantragt. Gegenstand der Sitzung sollen zwei Anträge der Fraktion sein, die sich mit der politischen Verantwortung von Innenminister Georg Maier befassen – sowohl im Zusammenhang mit der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden Grundrechtseingriffen als auch mit fortgesetzten Amtsverfehlungen.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist eine zeitnahe parlamentarische Befassung erforderlich, da sich die Vorwürfe gegen den Innenminister in ihrer Schwere und Dichte nicht länger ignorieren lassen.

Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Björn Höcke:

„Wenn ein Innenminister ohne ausreichende Prüfung Grundrechtseingriffe politisch ermöglicht, wenn er durch unbelegte öffentliche Vorwürfe das parlamentarische System beschädigt und der in seinem Verantwortungsbereich handelnde Geheimdienstchef verfassungswidrig gegen die Opposition agiert, dann darf der Landtag dazu nicht schweigen. Ein Sonderplenum ist erforderlich, um diese Vorgänge transparent zu beraten und politische Verantwortung einzufordern.“ Mit dem beantragten Sonderplenum soll der Thüringer Landtag seiner verfassungsrechtlichen Kontrollfunktion nachkommen und klären, ob Innenminister Maier das für sein Amt erforderliche Vertrauen noch besitzt.

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Das Verwaltungsgericht Weimar hat heute im Verfahren des AfD-Landesverbandes Thüringen gegen den Freistaat Thüringen (Urt. v. 18.12.2025, Az.: 8 K 1271/23 We) entschieden, dass der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, mit seiner inhaltlichen Bewertung der Programmatik der AfD im Vorfeld der Landtagswahl gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen hat. Die Äußerungen, die AfD biete keine politischen Alternativen und die AfD verfüge über keine ernstzunehmende Programmatik, seien unzulässig, da sie ohne verfassungsschutzrechtlichen Bezug erfolgten und eine unzulässige politische Einordnung darstellen. Der Landesverband wurde im Verfahren durch Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte vertreten. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Landesamt, die Rechtswidrigkeit dieser Äußerung öffentlich bekanntzugeben.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar steht fest, dass die Wahl in Thüringen durch den Inlandsgeheimdienst in Person des Präsidenten des Verfassungsschutzes unter grober Verfassungsverletzung rechtswidrig beeinflusst wurde. Ein Behördenleiter, der in dieser Weise Wahlkampf gegen die Opposition betreibt, ist untragbar. Wer das duldet oder gar deckt, ist politisch nicht minder verantwortlich. Stephan Kramer muss sofort aus dem Amt entfernt werden und mit ihm der politisch verantwortliche Innenminister Maier, der dieses verfassungswidrige Verhalten seit Jahren gewähren lässt.“

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Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD, der unter anderem enthält, dass die Landesforstanstalt Geschäfte mit Windenergieanlagen betreiben darf, wurde mit Stimmen der einreichenden Fraktionen angenommen, die AfD-Fraktion hat dagegen gestimmt.

Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Nadine Hoffmann:

»Das Gesetz liefert nicht nur den Landesforst der Windindustrie aus, es eröffnet das Wettrennen um Windenergie im Wald auch im Kommunal- und Privatwald. Der Schaden für das Grüne Herz Deutschlands wird enorm sein. Hat die CDU vor der Landtagswahl noch gesagt, es werde mit ihr keine Windenergie im Wald geben, bricht sie mit diesem Vorhaben eines ihrer zentralen Wahlversprechen.

Wir haben konsequent für den Walderhalt gehandelt und mit einem Änderungs- und einem Entschließungsantrag gefordert, dass die Landesforstanstalt einen höheren Inflationsausgleich erhält und die entsprechenden Passagen zur Windenergie aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden, dies wurde jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt.«

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Der Landeshaushalt 2026/27 steht für einen gefährlichen Kurs: steigende Neuverschuldung, Rücklagen-Tricks und ideologisch motivierte Ausgabenprogramme ersetzen finanzpolitische Vernunft. Während Bürger unter Rekordabgaben leiden und die wirtschaftliche Substanz erodiert, verabschiedet sich die Landesregierung von Haushaltsklarheit, Sparsamkeit und Generationengerechtigkeit.

Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, macht deutlich, dass unter einer AfD-Regierung die Neuverschuldung konsequent gestoppt, Rücklagen nicht länger indirekt aus Schulden gespeist und bestehende Kredite prioritär getilgt würden, anstatt sie über Jahrzehnte zu strecken. Zweckgebundene Milliarden – etwa für Krankenhäuser, Verkehr und Infrastruktur – würden nicht länger geparkt, sondern zielgerichtet eingesetzt, damit Geld wieder Wirkung entfaltet.

Zugleich kündigt Höcke einen radikalen Bruch mit der Klientel- und Ideologiepolitik an. Institutionelle Förderungen ohne Wirtschaftspläne, Transparenz und Spitzabrechnung würden beendet. Steuergeld gäbe es nur noch bei nachgewiesenem Bedarf und messbarem Nutzen. Schluss mit der Finanzierung politischer Netzwerke, Scheinprojekte und einer „bunten Zivilgesellschaft“, die den Staat als Selbstbedienungsladen missbraucht.

Ein zentraler Baustein für Haushaltskonsolidierung und innere Stabilität ist nach Höckes Konzept die Remigration. Auf Basis des dänischen Modells gilt: Asyl ist ein Gastrecht auf Zeit. Ziel ist nicht dauerhafte Integration um jeden Preis, sondern die Rückkehr in die Heimat, sobald Schutzgründe entfallen. Die Beendigung der Willkommenskultur senkt Ausgaben im dreistelligen Millionenbereich und entlastet Kommunen, Sozialsysteme und Bildungseinrichtungen nachhaltig.Björn Höcke erklärt dazu:

»Dieser Haushalt ist kein Betriebsunfall, sondern Wille eines politischen Kartells der prälegislativen Einheitsfraktion (CDU, BSW, Linke, SPD), das sich den Staat zur Beute gemacht hat und Schulden, Ideologie und Verantwortungslosigkeit kultiviert. Ich will ein Thüringen, das wieder wirtschaftet wie ein ordentlicher Kaufmann: Schulden tilgen, Ausgaben priorisieren, Fehlanreize beenden – und durch Remigration Ordnung, Gerechtigkeit und finanzielle Luft verschaffen. Das ist kein Extrem, das ist gesunder Menschenverstand.«

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrolle gegen zentrale Regelungen des Thüringer Haushaltsgesetzes 2025 eingereicht. 

Nach Auffassung der AfD-Fraktion verstoßen die im Gesetz vorgesehene Aussetzung der Tilgung von Notlagenkrediten aus der Corona-Zeit sowie eine Neuverschuldung in Höhe von 313 Millionen Euro klar gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art. 109 Abs. 3 GG) und verletzen grundlegende haushaltsrechtliche Pflichten des Landtags, darunter Haushaltswahrheit und intertemporale Freiheitssicherung.

Trotz vorhandener Rücklagen sieht der Haushaltsplan 2025 weder Tilgungsansätze noch einen aktualisierten Tilgungsplan vor; stattdessen wird ohne rechtliche Grundlage eine Rückzahlungsstreckung über 30 Jahre vorweggenommen.

Fraktionsvorsitzender Björn Höcke erklärt dazu: »Es ist ein Unding, dass die verfassungsrechtlich vorrangige Tilgung der Corona-Notlagenkredite bewusst ausgesetzt wird, obwohl ausreichende Rücklagen vorhanden sind. Damit werden zukünftigen Parlamenten und Regierungen hohe Belastungen und geringere Handlungsspielräume aufgebürdet.

Diese Haushaltspolitik ist wirtschaftlich fahrlässig und politisch unseriös. Die Regierung finanziert heutige Wunschprojekte auf Kosten kommender Generationen. Das widerspricht der Generationengerechtigkeit und verletzt das Budgetrecht dieses und zukünftiger Parlamente.«

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Die Linke fordert in Thüringen einen Mietendeckel. Für die Kontrolle von Mietpreisen und Mietnebenkosten sollen zudem flächendeckend kommunale Mietprüfstellen eingerichtet werden.  

Uwe Krell, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Wohnungsbau/-wirtschaft, äußert sich dazu wie folgt: 

»Die Linken setzen weiter auf Regulierungen, die in der Vergangenheit schon gescheitert sind. Mit Kontrollgremien wird nicht mehr Wohnraum geschaffen, sondern einzig die Bürokratie gestärkt. 

Negative Aspekte eines Mietendeckels umfassen eine Verringerung des Wohnungsangebots und eine Hemmung von Investitionen, da Vermieter weniger Anreize haben, in den Wohnungsbau und die Modernisierung zu investieren. 

Folglich sinkt die Zahl der verfügbaren Wohnungen, was zu längeren Wartelisten und erschwertem Zugang zu Wohnraum führt.   Zur Wahrheit gehört aber auch, dass durch konsequente Abschiebungen von Ausreisepflichtigen mehr Wohnraum zur Verfügung steht, was den Wohnungsmarkt spürbar entlastet.«  

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Zur gestrigen Beratung eines Antrages der Linksfraktion, der die Landesregierung aufforderte, Klage gegen den Verlauf der SuedLink-Trasse einzureichen, sagt die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen, Nadine Hoffmann: »Nachdem schon im Jahr 2023 eine Initiative unserer Fraktion mit der Forderung nach einer Klage gegen den Verlauf der SuedLink-Stromtrasse durch die damaligen Regierungsfraktionen abgelehnt wurde, sind es nun abermals die regierungstragenden Fraktionen, die mit Nein votierten. Dies widerspricht dem Interesse des Freistaates, der nicht nur durch den SuedLink, sondern auch durch den SuedOstLink betroffen ist.

Die Bürgerinitiativen, die sich auch wegen der Eingriffe in die Natur gegen die riesige Stromtrasse einsetzen, werden durch diese Ignoranz gegenüber der Schlechterstellung Thüringens im Stich gelassen. Da uns an Sachpolitik und dem Schutz der Umwelt gelegen ist, haben wir dem Antrag zugestimmt und zur Dokumentation namentliche Abstimmung beantragt.«

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Der Gesetzentwurf der Linken zur „Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten“ ist ein ideologischer Rundumschlag ohne belastbare Grundlage. Pauschale Diskriminierungsvorwürfe ersetzen Fakten, obwohl Frauen in Thüringen in Bildung, Studium und weiten Teilen des öffentlichen Dienstes längst in der Mehrheit sind. Von struktureller Benachteiligung zu sprechen, ist Realitätsverweigerung.

Während Thüringen unter Schul- und Ärztemangel, steigender Gewalt, maroder Infrastruktur und überlasteten Kommunen leidet, setzt die Linke auf neue Quoten, neue Posten und mehr Bürokratie. Das Gesetz schafft zusätzliche Pflichtstellen, verursacht hohe Folgekosten und schwächt die kommunale Selbstverwaltung – insbesondere in kleinen Städten und Gemeinden. Gleichzeitig werden Verwaltungsabläufe politisiert und das Leistungsprinzip gerät unter Druck.

Kerstin Düben-Schaumann, Mitglied im Gleichstellungsausschuss, erklärt:

»Dieses Gesetz steht für Misstrauen statt Verantwortung. Es schafft Verwaltungsjobs, aber keinen einzigen Arbeitsplatz außerhalb des Staatsapparates. Thüringen braucht Sicherheit, Bildung und funktionierende Infrastruktur – keine Zwangsquotenpolitik.«

Der Gesetzentwurf ist ideologisch überfrachtet, finanziell unverantwortlich und verwaltungstechnisch riskant. Er ist reine Symbolpolitik auf dem Rücken der Bürger. Deshalb hat die AfD-Fraktion der Überweisung in den Gleichstellungsausschuss nicht zugestimmt und lehnt den Entwurf entschieden ab.

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf zur vollständigen Auflösung des Sondervermögens „Westgruppe der Truppen“ (WGT) eingebracht. Das 1994 gegründete Sondervermögen sollte die Verwertung sowjetischer Militärflächen bis 2010 abschließen – doch bis heute sind 2.178 Hektar und 23 Objekte unverwertet, während 22,2 Millionen Euro ungenutzt liegen. Gleichzeitig hat die LEG seit 1998 rund 37,5 Millionen Euro Verwaltungskosten abgerechnet. 

Der Gesetzentwurf sieht die Auflösung des Sondervermögens zum 31. Dezember 2026, die Übertragung der Flächen an LEG bzw. Thüringen Forst sowie die Rückführung der Barmittel in den Landeshaushalt vor. Andere Länder wie Brandenburg und Sachsen haben ihre WGT-Bestände bereits vollständig abgewickelt.  

Jan Abicht, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

»Andere Länder haben längst gezeigt, wie man solche Altlasten sauber und transparent abbaut. Nur Thüringen hält an einer Struktur fest, die seit Jahrzehnten keinen Zweck mehr erfüllt. Unser Gesetzentwurf räumt auf, beendet das teure Durchwursteln und führt das Geld zurück dorthin, wo es hingehört: zu den Bürgern dieses Landes. Dass die CDU diese Verwertung heute wortreich abgelehnt hat, zeigt einmal mehr, dass die Landesregierung nicht an nachhaltigen Lösungen interessiert ist.«

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag warnt angesichts zunehmender Pannen und Missbrauchsmöglichkeiten bei der Briefwahl vor einem „bürokratischen Monster“, das das Vertrauen der Bürger belastet. Sie verweist auf eine Vielzahl aktueller Fälle, in denen Briefwahlunterlagen falsch, verspätet oder gar nicht zugestellt wurden sowie auf dokumentierte Einflussnahmen im privaten Umfeld, etwa in Pflegeheimen. Diese Entwicklung zeige, dass das Verfahren strukturell fehleranfällig sei und zentrale Wahlrechtsgrundsätze gefährde.

Mit ihrem heute eingebrachten Gesetzentwurf fordert die AfD eine Rückkehr zum verfassungsrechtlichen Normalfall der Urnenwahl. Die Briefwahl soll weiterhin möglich sein, jedoch wieder den Ausnahmecharakter erhalten, der ursprünglich vorgesehen war – insbesondere für Menschen, die aus wichtigen Gründen verhindert sind. Ziel sei es, die Bedingungen für eine freie, geheime und verlässliche Stimmabgabe zu sichern und die wachsenden organisatorischen Belastungen für Kommunen zu reduzieren. Die AfD betont, dass es nicht um eine Einschränkung des Wahlrechts, sondern um dessen Schutz gehe. Hierzu erklärte Vivien Rottstedt, kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Jede Stimme muss frei entstehen, sicher gezählt werden und unter Bedingungen abgegeben werden, die dem demokratischen Gewicht dieses Aktes gerecht werden. Deshalb braucht Thüringen weniger Bürokratie, weniger Risiken – und mehr Verlässlichkeit im Wahlrecht.“

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Die jüngste Aussage des französischen Generalstabschefs Fabien Mandon, wonach ein Land »bereit sein müsse, seine Kinder zu verlieren«, offenbart eine sicherheitspolitische Entwicklung in Europa, die zutiefst beunruhigend ist. Während auch in Deutschland bereits öffentlich über eine neue Opferbereitschaft der Jugend gesprochen wird, suggeriert man den Bürgern gleichzeitig, es gehe um die »Verteidigung unserer Lebensweise«.

Wer jedoch von jungen Deutschen Pflichterfüllung verlangt, muss zuvor selbst zeigen, dass er Politik für seine deutschen Landsleute und für die Zukunft seiner Bürger macht. Dies ist jedoch seit Jahren nicht der Fall. Stattdessen werden junge Menschen heute mit Dragqueen-Auftritten in Kindergärten, mit durch Betonmauern gesicherten »Lichterfesten« und einem wie einer Monstranz vor sich hergetragenen »Schuldstolz« konfrontiert.

Bevor die Politik über neue Zwangsverpflichtungen nachdenkt, muss sie mit diesem Popanz endlich aufhören. Ein Staat, der die Interessen seiner Bürger verlässlich vertritt, braucht keine beschönigenden Parolen – er überzeugt durch Taten. Erst wenn diese Grundlage geschaffen ist, kann über eine Wehrpflicht überhaupt gesprochen werden. Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, dazu wörtlich:

»Bevor auch nur ein einziger junger Mensch zwangsweise wieder in Uniform antreten soll, muss dieser Staat endlich wieder ein Staat für die Deutschen werden – freiheitlich, an deutschen Interessen orientiert und klar auf Völkerverständigung ausgerichtet.«

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Mit der gestrigen Landung eines Charterfluges aus Islamabad, an Bord 192 afghanische Staatsangehörige, zeigt sich erneut: Die von Friedrich Merz groß angekündigte »Kurskorrektur« in der Migrationspolitik existiert nur in seiner Phantasie. Während die CDU öffentlich über Begrenzung spricht, organisiert sie hinter den Kulissen weiterhin staatlich gesteuerten Zuzug von Muslimen nach Deutschland – diesmal per Direktflug.

Die Aufnahme der Gruppe in Friedland steht exemplarisch für eine Politik, die der deutschen Öffentlichkeit eine »Wende« verspricht, aber gleichzeitig die Fortsetzung der jahrzehntelangen Fehlentscheidungen betreibt.

Daniel Haseloff, migrationspolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt dazu: »Die Bundesregierung und die CDU führen die Menschen damit bewusst in die Irre. Wer behauptet, den Zustrom begrenzen zu wollen, aber gleichzeitig neue Programme zur Aufnahme aus Drittstaaten betreibt, betreibt Etikettenschwindel. Deutschland braucht keine »Direktimporte« von Menschen aus muslimischen Ländern, sondern endlich echte Pläne zur Remigration. Die AfD wird diese nach der kommenden Landtagswahl jedenfalls sicherstellen. Mit Björn Höcke als Ministerpräsident und dem Flughafen Erfurt als ersten Remigrations-Flughafen in Deutschland.«

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Zum Start der neuen Drohnen-Abwehreinheit der Bundespolizei erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann:

»Der Aufbau einer spezialisierten Drohnenabwehr bei der Polizei ist längst überfällig. Der technische Fortschritt macht auch vor Deutschland nicht halt. Die Stärkung unserer Sicherheitsbehörden in diesem Themenbereich ist zwingend notwendig. Dass der Bund hier endlich handelt, begrüße ich ausdrücklich.«

Gleichzeitig kritisiert Mühlmann die Standortpolitik des Bundes scharf:

»Es ist völlig unverständlich, dass ausgerechnet die ostdeutschen Länder – in denen ja angeblich die größte Gefahr von Drohnenüberflügen besteht – bei der Verteilung der neuen Standorte für die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei komplett leer ausgehen. Berlin, Lübeck, Rosenheim, Bonn, demnächst Frankfurt und Kassel – aber kein einziger Stützpunkt in den östlichen Flächenländern? Wenn Bundesregierung und Nachrichtendienste die größte Drohnengefahr aus Russland erwarten, dann braucht es Standorte in weitgehend allen Ostländern. Alles andere ist sicherheitspolitischer Unsinn.«  Mühlmann fordert deshalb eine sofortige Korrektur:

»Die Thüringer Landespolizei hat eine eigene Drohnenabwehr bisher sträflich vernachlässigt. Seit Jahren wird das Thema von IM Maier ignoriert oder heruntergespielt. Der Bund verschärft das Problem noch, indem er alle östlichen Flächenländer bei seinem Vorstoß außen vorlässt. Wenn man es ernst meint mit Sicherheit und dem Schutz der kritischen Infrastruktur, dann braucht es, neben landesinternen Fortschritten, auch im Osten ernsthafte Bemühungen der Bundespolizei.«

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Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier hat in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt erneut die Unwahrheit behauptet. Er sagte darin wörtlich, „dass das Remigrationskonzept der AfD die Deportation von Deutschen beinhaltet, die nicht in das Staatsvolk-Konzept der AfD passen.“ Diese Falschbehauptung ist bereits mehrfach juristisch widerlegt worden. (vgl. LG Berlin II vom 11.12.2024, Az. 2 O 296/24 eV und LG Berlin II vom 16.09.2025, Az. 27 O 135/25)

Im Positionspapier der AfD heißt es dazu ausdrücklich:
„Verfassungswidrige Forderungen wie eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern unabhängig von einem bestehenden individuellen Aufenthaltsrecht oder gar die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund stoßen auf unsere entschiedene Ablehnung.“

Wenn der Innenminister diesen Unsinn dennoch weiterverbreitet, muss von bösartigem Vorsatz ausgegangen werden. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird daher einen Strafantrag gegen den Innenminister einbringen. Daniel Haseloff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, erklärt:
„Wer als Innenminister wissentlich Unwahrheiten verbreitet, missbraucht sein Amt. Maier lügt nicht aus Versehen – er handelt mit Kalkül. Die AfD hat eindeutig dargelegt, was sie unter ‚Remigration‘ versteht. Nun müssen die Gerichte klären, ob ein Innenminister glauben darf, sich mit diffamierenden Fantasiebehauptungen über Recht und Wahrheit hinwegzusetzen.“

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Rund 45 Prozent der Prüflinge bestehen die theoretische Führerscheinprüfung der Klasse B nicht. In den höheren Fahrerlaubnisklassen – insbesondere C, CE, D sowie A/A2 – liegen die Erfolgsquoten dagegen deutlich höher, meist über 80 Prozent. Fachleute sehen die Ursachen nicht bei den Fahrschulen, sondern vor allem in sprachlichen Hürden, fehlender Vorbereitung und mangelnder Verkehrserziehung. Der Trend zeigt seit Jahren nach oben.

Die Sprachkompetenz bleibt ein entscheidender Faktor: Zwar kann die theoretische Prüfung in zwölf Fremdsprachen abgelegt werden – doch am Ende findet die Verkehrsteilnahme in Deutschland statt. Verkehrszeichen, Polizeianweisungen, Unfallaufnahme oder Versicherungsfragen erfolgen ausschließlich auf Deutsch. Wer die Regeln sprachlich nicht sicher beherrscht, ist nicht bereit für die Verantwortung im Straßenverkehr.

Trotz dieser Lage plant die Bundesregierung Vereinfachungen: Der Fragenkatalog soll gekürzt und praktische Ausbildung stärker auf Simulatorstunden verlagert werden. Fachverbände wie die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände warnen jedoch ausdrücklich davor, Qualitätsstandards abzusenken – dies würde weder die Ausbildung verbessern noch die Verkehrssicherheit erhöhen und schon gar nicht die Kosten senken.

Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Marcel Kramer, erklärt:

»Die Regierung strebt – wie bei der Turbo-Einbürgerung – nun offenbar einen Turbo-Führerschein an. Kostensenkungen sind möglich – aber nur dort, wo sie die Qualität nicht berühren. Eine gute Fahrausbildung ist kein Luxus, sondern Sicherheit für alle. Eine solide Fahrausbildung darf nicht zum politischen Experimentierfeld werden. Wir stehen für eine Fahrausbildung, die den Anforderungen moderner Mobilität gerecht wird.«