Die Thüringen-AfD im Oktober 2026

Durch Beschluss des Landtags gilt in Thüringen seit Ende August 2025 ein Erlass zum vollständigen Rückbau für Windenergieanlagen im Rahmen der Genehmigungen durch die Unteren Behörden. Wie aus Anfragen der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD) hervorgeht, wird dieser Erlass aber nicht vollständig umgesetzt. Insgesamt wurden seit Erlass 21 Verfahren mit Beteiligung der Baubehörden durchgeführt, etwa in den Kreisen Gotha, Greiz und Sömmerda. Jedoch wurde nicht bei allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt, dass mindestens 6,5% der Investitionskosten für den vollständigen Rückbau mit Fundament zu erheben sind. Als Grundlage der Investitionen dienten wiederum nicht bei allen Verfahren die Gesamtinvestitionen. Ein Baupreisindex wurde ebenfalls nicht bei allen Genehmigungen erhoben.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, äußert sich dazu wie folgt: »Es ist absehbar, dass die angegebenen Bankbürgschaften die tatsächlich entstehenden Kosten für den vollständigen Rückbau mit Fundament nicht abdecken werden. Leider wurde unser Gesetzentwurf für eine Regelung in der Thüringer Bauordnung abgelehnt. Ich erwarte allerdings von der Landesregierung, dass sie zumindest für die Umsetzung ihres eigenen Erlasses sorgt, gleichwohl eine gesetzliche Regelung des vollständigen Rückbaus weiterhin anzustreben ist.«

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Für den 31. Oktober sind bundesweit Demonstrationen angekündigt, die sich ausdrücklich auf die Protestbewegung in Frankreich beziehen. Angekündigt ist auch ein Protest in Erfurt. Während die Sicherheitsbehörden des Bundes eine mögliche Instrumentalisierung durch gewaltbereite extremistische Gruppen beobachten, hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) Warnungen vor vergleichbaren Ausschreitungen mit den Worten »Ich halte nichts von Panikmache« zurückgewiesen.

Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann:

»IM Maier sollte aus den Ereignissen rund um den AfD-Bundesparteitag im Juli seine Lehren ziehen. Damals wurden friedliche Proteste angekündigt, tatsächlich kam es zu zahlreichen Straftaten und Gewalt zur Durchsetzung linker politischer Ideen, rechtswidrigen Blockadeaktionen und Angriffen auf Journalisten. Die Landesregierung bestätigte 94 Straftaten.

Das maßgeblich an den Protesten beteiligte linke Bündnis ,Widersetzen‘ verweigerte anschließend eine eindeutige Verurteilung der Angriffe auf Journalisten. Wer vor diesem Hintergrund Warnungen vor möglichen linksradikalen Ausschreitungen als Panikmache abtut, setzt das falsche Signal. Ich erwarte von Georg Maier, dass die Thüringer Polizei auf mögliche Ausschreitungen am 31. Oktober vorbereitet ist und erforderlichenfalls konsequent einschreitet. Politisch motivierte Gewalt darf weder verharmlost noch nach der politischen Ausrichtung der Beteiligten unterschiedlich bewertet werden, wie dies im Nachgang der Bewertung der zahlreichen linkspolitischen Straftaten rund um den AfD-Bundesparteitag der Fall ist. Die Sicherheit der Bürger und unserer Polizeibeamten verlangt eine nüchterne Gefahrenbewertung – keine politischen Beschwichtigungsversuche.«

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Von 2020 bis 2025 starben in Thüringen insgesamt mehr als 190.000 Menschen, 7.948 Menschen wurden im gleichen Zeitraum als an COVID-19 verstorben gemeldet. Dies ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/3042. Das durchschnittliche Sterbealter der COVID-19-Toten war 81 Jahre und lag damit rund zwei Jahre über dem allgemeinen durchschnittlichen Sterbealter in Thüringen.

Wiebke Muhsal, Sprecherin der AfD-Fraktion für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts, erklärt dazu: »Jeder Todesfall ist bedauerlich, aber im Vergleich dazu war die Panikmache maßlos. Die COVID-19-Todesfälle machten nur einen kleinen Teil des gesamten Sterbegeschehens aus. Zugleich lag das durchschnittliche Sterbealter weit über dem allgemeinen Durchschnitt. Hinzu kommt, dass, wo Angaben vorliegen, 62 Prozent der Verstorbenen Risikofaktoren für einen schweren Verlauf hatten. Doch bei fast jedem zweiten gemeldeten Todesfall unterblieb die Erfassung von Vorerkrankungen. Eine verantwortungsvoll handelnde Regierung hätte die Erfassung dieser wichtigen Angaben sichergestellt, statt im Blindflug zu agieren. Die politisch Verantwortlichen müssen jedenfalls rechtfertigen, weshalb sie auf pauschale Verbote und weitreichende Grundrechtseingriffe und nicht auf den gezielten Schutz besonders gefährdeter Menschen gesetzt haben.«

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Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat jüngst eine Erprobungsfassung zum neuen Lehrplan für das Fach Deutsch an Grundschulen veröffentlicht. Die Vorgaben zum Schriftspracherwerb waren dabei erst im September Thema im Landtag. Die AfD-Fraktion hatte gefordert, dass alle Thüringer Grundschüler eine Schreibschrift verbindlich erlenen müssen und digitale Lernkonzepte an den Grundschulen unterbunden werden. Der Antrag wurde auch mit dem Verweis auf den neuen Lehrplan abgelehnt.

Denny Jankowski, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sagt dazu:

»In der Erprobungsfassung des Lehrplans steht eben nicht, dass alle Thüringer Schüler eine Schreibschrift verbindlich erlernen müssen. Der Übergang von der Druckschrift zu einer verbundenen Schriftform muss lediglich „ermöglicht“ werden. Wenn der Minister im Landtag sagt, dieser Lehrplan gäbe die Schreibschrift klar als Ziel vor, stimmt das so einfach nicht. Die Landesregierung suggeriert einen Politikwechsel, macht aber nur halbe Sachen. Die Leidtragenden sind unsere Schüler. Der ganze Abschnitt zum Schriftspracherwerb in diesem Lehrplan zeigt, wie inhaltslos die CDU geworden ist. Da heißt es zum Beispiel, die Schriftform sei nicht so wichtig wie „die Qualität des Handschreibunterrichts“ – als ob die Schriftform nicht Teil der Qualität wäre! Weiter: Digitales Schreiben soll den Unterricht „zeitgemäß“ ergänzen. Man lässt sich also weiter von Moden treiben, statt fundierte Bildungspolitik zu machen. Die Tablets bleiben in den Grundschulklassen, obwohl stapelweise Studien genau davor warnen.«

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Vergangene Woche veranstaltete der Studentenrat der FSU Jena erneut die sogenannten „Alternativen Orientierungstage“ (ALOTA). Verschiedene linksmilitante Organisationen luden in die Hörsäle der FSU ein, um ihre Ideologie und ihre Aktionen zu bewerben. Unter anderem veranstaltete das Budapest Antifascist Solidarity Committee (BASC) erneut eine Solidaritätsveranstaltung für die verurteilten Gewalttäter aus dem Budapest-Komplex und der Hammerbande. Deren Gewalttaten wurden relativiert und das rechtsstaatliche Vorgehen gegen den „militanten Antifaschismus“ offen abgelehnt.

Dr. Jens Dietrich, wissenschafts- und hochschulpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sagt dazu:

»Wir haben erst im September einen Antrag zur Bekämpfung der linksextremen Strukturen an den Thüringer Hochschulen eingebracht. Damals spuckte die CDU große Töne, dass man gegen jeden Extremismus vorgehen würde, leugnete aber, dass es dieses Problem überhaupt gibt. Der Minister konnte sich nicht einmal dazu bequemen, selbst zum Antrag zu sprechen. Na klar: Die Landesregierung will ihren linken Mehrheitsbeschaffern nicht auf die Füße treten. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen wird ja explizit als Unterstützer mehrerer ALOTA-Veranstaltungen gelistet – unter anderem bei Vorträgen der Gruppen, die im Rahmen des AfD-Bundesparteitags über neunzig Straftaten begingen. Dieser Schulterschluss mit der militanten Antifa hat System. Die ALOTA dienen laut eigener Aussage des Studentenrates dazu, Studenten ‚das Eintauchen in die Szene‘ zu erleichtern. Man betreibt hier also offen die Radikalisierung junger Menschen.«

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Rund um den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli in Erfurt hat die Polizei 94 Straftaten und 9 Ordnungswidrigkeiten erfasst, nur 14 davon wurden bisher der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor (Drucksache 8/2879). Nur 12 dieser Straftaten gelten bisher als links motiviert, 80 Straftaten haben überhaupt keine politische Zuordnung. Darunter ist eine Nötigung mit 100 Tatverdächtigen, so etwa Landfriedensbruch und Blockaden mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. Viermal wurden Kennzeichen verbotener Organisationen verwendet und zweimal wird wegen Volksverhetzung ermittelt – ohne Einordnung als politisch motivierte Kriminalität.

Nach den bundesweit einheitlichen Regeln der Polizei fallen diese Delikte jedoch immer in diese Kategorie. Das gilt auch dann, wenn kein Motiv festgestellt wird. Wenn die statistische Erfassung fehlt, kann folglich auch kein Lagebild erhoben werden.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann:

»Der Oberbürgermeister hat ein friedliches Wochenende gefeiert, während dem 94 Straftaten in zwei Tagen begangen wurden. Wer sich auf die Zufahrt zu einem Parteitag setzt, tut das nicht aus Langeweile. Gefährliche Körperverletzungen. Landfriedensbruch. Tätliche Angriffe auf Polizeibeamte. Sieben Angriffe auf Journalisten. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durch Blockaden. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz: Selbst, wenn man die Verfahren gegen Polizeibeamte herausrechnet, bleiben über 80 Straftaten.

Nach Angaben der Landesregierung gab es trotzdem nicht eine Festnahme. Für alle, die diese Blockaden gegen eine demokratisch gewählte Partei zum Demokratiefest erklärt haben, ist diese Bilanz eine Bankrotterklärung. So verspielt man das Vertrauen der Bürger in eine ehrliche Sicherheitspolitik.«

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Die Landwirtschaftsminister der fünf ostdeutschen Flächenländer warnen vor existenzbedrohenden Einschnitten bei der künftigen EU-Agrarförderung und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf. Insbesondere die geplante Kürzung und Begrenzung der Direktzahlungen könnte zahlreiche ostdeutsche Agrarbetriebe gefährden.

Dazu erklärt Melanie Berger, landwirtschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Wir unterstützen den Vorstoß der ostdeutschen Landwirtschaftsminister ausdrücklich. Doch das eigentliche Problem liegt tiefer: Unsere Bauern wurden derart abhängig von Subventionen gemacht, dass sie heute den Brüsseler Bürokraten und Technokraten ausgeliefert sind. Statt frei zu wirtschaften, müssen sie als Bittsteller um ihre Existenzgrundlage kämpfen.

Wir müssen unsere Landwirtschaft aus dem planwirtschaftlichen Joch der EU befreien und die Agrarpolitik wieder in nationale Hände legen. Dafür braucht es einen grundlegenden Kurswechsel: Langfristig weniger Subventionen und staatliche Gängelung, dafür einen wirksamen Schutz der heimischen Produktion durch Importbeschränkungen und Schutzzölle. Wer unseren Bauern hohe Standards auferlegt, darf sie nicht gleichzeitig der Billigkonkurrenz aus Ländern mit niedrigeren Anforderungen ausliefern. Unsere Landwirtschaft ist Teil der kritischen Infrastruktur. Die Ernährungssicherheit Deutschlands darf weder von Brüssels Gnaden noch von den Launen der Weltmärkte abhängen.«

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Am 2. Februar 2022 führte massive Polizeigewalt in Hildburghausen zu mehreren teils schwer verletzten Corona-Spaziergängern. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/3014 ergab nun: Alle elf Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt wurden eingestellt. Aus damaligen Berichten ist bekannt, dass eine ältere Dame wegen einer schweren Kopfverletzung ins Krankenhaus musste und dass einer 15-Jährigen die Schulter gebrochen wurde. Aufnahmen zeigen zudem heftige Schläge gegen bereits am Boden fixierte Demonstranten. Gleichwohl hält die Landesregierung die Einsatzmaßnahmen zur Durchsetzung der damaligen Hygienevorschriften für verhältnismäßig. Wiebke Muhsal, Sprecherin der AfD-Fraktion für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts, erklärt dazu:

»Um die „gültigen Hygienevorschriften“ durchzusetzen und vorgeblich die Gesundheit zu schützen, wurden bei diesem Einsatz Menschen von Polizisten krankenhausreif geschlagen. Die Landesregierung erklärt dieses überzogene Vorgehen noch heute für verhältnismäßig.

Dass die Verfahren gegen die beschuldigten Beamten von der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft ohne Auflagen eingestellt wurden, während Demonstranten unter anderem für bloße Beleidigungen Geldstrafen oder hohe Geldauflagen hinnehmen mussten, ist skandalös. Diese Vorgänge verlangen eine vollständige Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss.«

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Die Thüringer Landesregierung weist für vier Förderbereiche zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte insgesamt rund 31,35 Millionen Euro aus. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor (Drucksache 8/4135). Bei den Projekten der laufenden Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie entfallen allein 16,68 der insgesamt 22,62 Millionen Euro auf Personalkosten. Für die frühere ESF-Förderperiode wurden keine Ergebnisse erfasst; die 1.469 Teilnehmer der laufenden Projekte sind laut Landesregierung nicht mit tatsächlich eingereisten Personen gleichzusetzen.

Pascal Wloch, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt: »Die Landesregierung finanziert einen millionenschweren Anwerbeapparat und hat bei einem Teil der Projekte nicht einmal überprüft, was dabei herauskommt. Gleichzeitig haben im Schuljahr 2024/25 in Thüringen 2.270 junge Menschen die allgemeinbildende Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen.

Wer Millionen für Projektpersonal und Auslandsreisen bereitstellt, muss sich fragen lassen, warum die berufliche Zukunft dieser Jugendlichen auf der Strecke bleibt. Wir fordern, sämtliche vom Land betriebenen oder geförderten Auslandsanwerbeprojekte einzustellen und die entsprechenden Fördertatbestände zu streichen. Dieses Steuergeld gehört in die berufliche Qualifizierung der Menschen, die bereits hier leben!«

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Der Rechtsanwalt Chan-jo Jun, stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, hat am 10. Oktober 2026 auf X gefordert, CDU-Landtagsabgeordnete sollten strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben, mit denen sie eine Koalition mit der AfD im Dezember ausschließen. Zugleich stellte er das Recht auf geheime Wahlentscheidungen infrage. Seine Äußerung dürfte insbesondere auf die bevorstehende geheime Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt abzielen. Noch am 30. September 2026 trat Jun als Sachverständiger im Justizausschuss des Thüringer Landtags zum Antrag der Fraktion Die Linke auf, die Landesregierung zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens über den Bundesrat aufzufordern.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: »Chan-jo Jun hat die Maske fallen lassen. Wer im Thüringer Landtag als verfassungsrechtlicher Sachverständiger für ein AfD-Verbotsverfahren auftritt und wenige Tage später fordert, Abgeordnete durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen politisch festzulegen, offenbart ein erschreckendes Verständnis unserer parlamentarischen Demokratie. Das freie Mandat ist ein tragendes Verfassungsprinzip. Abgeordnete sind weder ihrer Partei noch ihrer Fraktionsführung verpflichtet, sondern allein ihrem Gewissen. Das gilt gerade auch bei der geheimen Wahl eines Ministerpräsidenten. Das Bundesverfassungsgericht hat erst jüngst die Freiheit parlamentarischer Wahlentscheidungen hervorgehoben. Niemand muss seine geheime Stimmabgabe offenlegen oder rechtfertigen. Soweit Jun mit seiner Forderung darauf abzielt, die künftige Wahlentscheidung von Abgeordneten durch drohende Vertragsstrafen verbindlich festzulegen, steht dies in fundamentalem Widerspruch zum freien Mandat. Dessen verfassungsrechtlicher Schutz lässt sich nicht durch privatrechtliche Erklärungen aushebeln. Besonders entlarvend ist, dass ausgerechnet Jun, der unter Berufung auf die Verfassung ein Verbot unserer Partei befürwortet, nun eine Konstruktion ins Spiel bringt, die parlamentarische Entscheidungsfreiheit untergraben würde. Damit beschädigt er die Glaubwürdigkeit seiner bisherigen verfassungsrechtlichen Bewertungen erheblich. Offenbar endet für Jun die Freiheit des Mandats dort, wo Abgeordnete zu politisch unerwünschten Ergebnissen gelangen könnten. Das Grundgesetz schützt aber nicht nur Entscheidungen, die Chan-jo Jun gefallen. Wer parlamentarische Freiheit durch finanziellen Druck ersetzen will, sollte anderen keine Nachhilfe in Verfassungstreue erteilen.«

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Der Deutsche Presserat hat einer Beschwerde des medienpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jens Cotta, gegen „Freies Wort“ stattgegeben: Die Zeitung hatte fälschlich behauptet, die AfD blockiere die Neubesetzung der Richter- und Staatsanwaltswahlausschüsse durch fehlende Kandidatenaufstellungen. Der Beschwerdeausschuss stellte einstimmig einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest und erteilte einen Hinweis; die Richtigstellung war erst als Reaktion auf Cottas Beschwerde erfolgt. Auch der Plagiatsgutachter Stefan Weber berichtet von zwei erfolgreichen medienrechtlichen Verfahren gegen Funke wegen Veröffentlichungen auf YouTube und von Leserbriefen im Zuge seiner Pressekonferenz mit der AfD-Thüringen. Funke wurde zur Zahlung von insgesamt 3.000 Euro Entschädigung sowie zur Urteilsveröffentlichung und zum Kostenersatz verurteilt. Diese Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Dazu erklärt Jens Cotta: »Wer öffentlich Vorwürfe erhebt, trägt Verantwortung für deren Wahrheitsgehalt. Im Fall von ‚Freies Wort‘ wurde der AfD eine Blockade angelastet, die auf einer Verwechslung der Wahlperioden in der Redaktion beruhte – erst meine Beschwerde beim Presserat führte zur Korrektur. Die von Stefan Weber berichteten Urteile gegen Funke zeigen zudem, dass sich auch Betroffene gegen Medienveröffentlichungen erfolgreich zur Wehr setzen können. Pressefreiheit ist kein Freibrief, den Ruf anderer zu beschädigen, nur weil sie in einem Verhältnis zur AfD stehen. Wer von Politikern Rechenschaft verlangt, muss sich auch den eigenen Fehlern stellen. Wir werden auch in Zukunft mit höchster Konsequenz gegen jegliche Form von Fakenews vorgehen.«

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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag lehnt den Gesetzentwurf der Linken zur Verschiebung gesetzlicher Feiertage ab. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sollen auf nachfolgende Werktage verlegt werden; das ursprüngliche Datum verliert dabei seinen gesetzlichen Feiertagsstatus. Die Fraktion kritisiert den Eingriff in gewachsene Traditionen und zusätzliche Belastungen für Wirtschaft und Schulen. Dazu erklärt Uwe Thrum, Sprecher für Sport, Ländlichen Raum und Heimat:

»Unsere Feiertage haben eine Geschichte und eine Bedeutung, die am jeweiligen Datum hängen. Wer ihnen diesen Platz im Kalender nimmt, degradiert sie zu beliebig verschiebbaren freien Tagen.

Zusätzliche Arbeitsausfälle im Thüringer Alleingang belasten unsere Betriebe und erschweren überregionale Abläufe. Auch unsere Schüler brauchen angesichts des Unterrichtsausfalls jede Stunde. Die Linke verteilt freie Tage – die Rechnung sollen andere bezahlen.«