Das Geheimnis von Ganztagsbetreuung und Herdprämie

Politiker, Wirtschaftsverbandsfunktionäre und Journalisten kritisieren die Herdprämie und werben für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Jetzt werde ich mal ausrechnen, was für die Familien so und so rauskommt. Es werden 2 Fälle verglichen. Im ersten Fall gibt es einen Verdiener, der andere Erwachsene bleibt mit 4 Kindern zu Hause. Im zweiten Fall gehen beide Erwachsene arbeiten und die 4 Kinder werden betreut, drei im Kindergarten, ein Kind im Hort.

Als Durchschnittseinkommen gilt das bundesweite Jahresdurchschnittseinkommen von EUR 28.952,-.

Die Kindergarten- und Hortgebühren habe ich für München (sozialdemokratisch regiert) ermittelt. Die Tabellen dazu sind im Netz.

Kindergarten 9 Std, pro Kind 166 € + 58 € Verpflegungsgeld monatlich

Hort 5 Std. pro Kind 128 € + 62 € Verpflegungsgeld monatlich.

Das Verpflegungsgeld wird nicht angesetzt, weil die Kinder auch zu Hause verpflegt werden müssen (Sowiesokosten)

Die Umsatzsteuer wird nach dem gesetzlich festgelegten Durchschnittssatz 7 % berechnet.

Bagatellsteuern wie Sektsteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer und Biersteuer betragen pro Haushalt durchschnittlich 105 Euro im Jahr, die Versicherungssteuer 262 €. Ich gehe hinsichtlich der Tabaksteuer davon aus, daß es sich eine Familie mit 4 Kindern nicht leisten kann zu rauchen.

Die vier Kinder sind 2, 4, 6 und 8 Jahre alt.

Fall 1: Ein Verdiener
Frau zu Hause
Fall 2: Zwei Verdiener
Ganztagsbetreuung
Durchschnittsverdienst 2012

EUR 28.952,-

EUR 57.904,-

ab Sozialabgaben

EUR 6.080,-

EUR 12.160,-

ab Lohnsteuer Soli Kist

EUR 2.916,-

EUR 12.130,-

ab Benzinsteuer

EUR 620,-

EUR 1.240,-

ab Kfz.Steuer

EUR 200,-

EUR 400,-

ab Müllgebühr

EUR 350,-

EUR 350,-

ab Versicherungssteuer

EUR 262,-

EUR 262,-

ab Stromsteuer EEG KWK

EUR 490,-

EUR 490,-

ab Rundfunksteuer

EUR 215,-

EUR 215,-

ab Verbrauchssteuern

EUR 105,-

EUR 105,-

ab 3 x Kindergartengebühr

EUR 5.976,-

ab 1 x Hortgebühr

EUR 1.536,-

dazu Kindergeld

EUR 9.276,-

EUR 9.276,-

dazu Betreuungsgeld für ein Kind

EUR 1.200,-

Nettoeinkommen vor Umsatzsteuer:

EUR 28.190,-

EUR 32.316,-

ab Umsatzsteuer i. M. 7 %

EUR 1.844,-

EUR 2.114,-

Nettoeinkommen nach Ust

EUR 26.346,-

EUR 30.202,-

monatlich pro Kopf

EUR 366,-

EUR 419,-

Durch die Arbeit des zweiten Verdieners erhöht sich das verfügbare Einkommen pro Kopf um ganze 53 Euro pro Monat oder um 14,4 %.

Der Haushalt mit einem Verdiener wird nach Verrechnung mit Kindergeld und Betreuungsgeld mit EUR 2.606,- besteuert (= 9,0 % von EUR 28.952,- ).

Der Haushalt mit zwei Verdienern wird nach Verrechnung mit dem Kindergeld mit EUR 27.702,- besteuert (= 47,8 % von EUR 57.904,- ).

Der zweite Verdiener im Fall 2 hat also einen Nettojahreslohn von EUR 30.202 – EUR 26.346 = EUR 3.860,-. Das sind pro Stunde 3.860 / 12 Monate x 160 Stunden = EUR 2,01. Da lohnt sich Arbeit richtig!

Ob das Betreuungsgeld bezahlt wird oder nicht, ändert eigentlich nichts an der Grundaussage, daß sich ein zweites Beschäftigungsverhältnis nicht lohnt. Das Betreungsgeld macht verteilt auf 6 Personen EUR 16,66 im Monat aus.

Ergebnis: Den Politikern, Wirtschaftsfunktionären und Journalisten, die gegen die Herdprämie hetzen und für Kinderbetreuung trommeln, geht es nur darum aus den Familien mehr Steuern, Abgaben, Gebühren und mehr Arbeitsleistung rauszupressen. Früher nannte man das Sklavenhalterei. Für die Familie kommt unter dem Strich fast nichts raus, nur die Bürokratie profitiert.