Mutti bekommt den halben Mindestlohn

Vor einem Jahr hatte ich mal untersucht, ob es sich aus Sicht der Familie lohnt, wenn eine Mutter von vier Kindern als Zweitverdiener arbeiten geht.  Es lohnt sich nicht.

Das war nun ein Extrembeispiel. Die Normalfamilie hat ein oder zwei Kinder. Also werde ich mal für zwei Kinder durchrechnen, ob sich der Aufwand lohnt. Es werden zwei Fälle verglichen. Im ersten Fall gibt es einen Verdiener, der andere Erwachsene bleibt mit 2 Kindern zu Hause. Im zweiten Fall gehen beide Erwachsene arbeiten und die 2 Kinder werden betreut, eins im Kindergarten, ein Kind im Hort.

Als Durchschnittseinkommen gilt das bundesweite Jahresdurchschnittseinkommen von EUR 28.952,-.Das ist ein Stundenlohn von 15,08 €, wenn man 160 Monatsstunden kalkuliert.

Die Kindergarten- und Hortgebühren habe ich für München (sozialdemokratisch regiert) ermittelt. Die Tabellen dazu sind im Netz.

Kindergarten 9 Std, pro Kind 166 € + 58 € Verpflegungsgeld monatlich

Hort 5 Std. pro Kind 128 € + 62 € Verpflegungsgeld monatlich.

Das Verpflegungsgeld wird nicht angesetzt, weil die Kinder auch zu Hause verpflegt werden müssen (Sowiesokosten)

Die Umsatzsteuer wird nach dem gesetzlich festgelegten Durchschnittssatz 7 % berechnet. Dieser niedrige Durchschnitt kommt zustande, weil viele Leistungen umsatzsteuerfrei sind, zum Beispiel die Miete oder Versicherungen.

Bagatellsteuern wie Sektsteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer und Biersteuer betragen pro Haushalt durchschnittlich 105 Euro im Jahr, die Versicherungssteuer 262 €. Ich gehe hinsichtlich der Tabaksteuer davon aus, daß es sich eine Familie mit zwei Kindern nicht leisten kann zu rauchen.

  Fall 1:

Ein Verdiener

2 Kinder (4 und 8 Jahre)

Frau zu Hause

Fall 2:

Zwei Verdiener

2 Kinder (4 und 8 Jahre)

Ganztagsbetreuung

Durchschnittsverdienst 2012

EUR 28.952,-

EUR 57.904,-

ab Sozialabgaben

EUR 6.080,-

EUR 12.160,-

ab Lohnsteuer Soli Kist

EUR 2.916,-

EUR 12.130,-

ab Benzinsteuer

EUR 620,-

EUR 1.240,-

ab Kfz.Steuer

EUR 200,-

EUR 400,-

ab Müllgebühr

EUR 350,-

EUR 350,-

ab Versicherungssteuer

EUR 262,-

EUR 262,-

ab Stromsteuer EEG KWK

EUR 490,-

EUR 490,-

ab Rundfunksteuer

EUR 215,-

EUR 215,-

ab Verbrauchssteuern

EUR 105,-

EUR 105,-

ab Kindergartengebühr

EUR 1.992,-

ab Hortgebühr

EUR 1.536,-

dazu Kindergeld

EUR 4.416,-

EUR 4.416,-

Nettoeinkommen vor Umsatzsteuer:

EUR 22.130,-

EUR 31.440,-

ab Umsatzsteuer i.M. 7 %

EUR 1,448,-

EUR 2.057,-

Netto nach Ust

EUR 20.682,-

EUR 29.383,-

monatlich pro Kopf

EUR 431,-

EUR 612,-

Durch die Arbeit des zweiten Verdieners erhöht sich das verfügbare Einkommen pro Kopf um ganze 181 Euro pro Monat oder um 42 %.

Der Haushalt mit einem Verdiener hat nach Verrechnung mit dem Kindergeld Abgaben von EUR 7.550,- (= 26,1 % von EUR 28.952,- ).

Der Haushalt mit zwei Verdienern wird nach Verrechnung mit dem Kindergeld inclusive Betreuungsgebühren mit EUR 28.521,- besteuert (= 49,3 % von EUR 57.904,- ).

Der zweite Verdiener im Fall 2 hat also einen Nettojahreslohn von 29.383 minus 20.682,- = 8.701- €. Das sind pro Stunde 8.701 / 12 Monate x 160 Stunden = 4,53 €. Das ist halber Mindestlohn.

Zugegeben, ich habe den Nettolohn angesetzt. Die Politiker meinen natürlich immer den Bruttolohn, wenn sie vom Mindestlohn schwafeln. Aber vom Bruttolohn bleibt nichts übrig, wenn die Abgaben gezahlt sind.