Das Märchen von Ärzten und Ingenieuren aus Südeuropa

Die Zahl der Hartz IV-Empfänger aus ost- und südeuropäischen EU-Staaten ist bis Ende März 2014 auf 297.153 gestiegen. Das berichtete die “Bild-Zeitung” unter Berufung auf eine neue Analyse der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Auswirkungen hat das auf die Sozial- und Steuerabgaben der 29,3 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit regulären Arbeitsverträgen?
Der Hartz-Regelsatz liegt bei 382 € monatlich, dazu kommen etwa 90 € Heizkosten und rund gerechnet  127 € Krankenversicherung. Auf das ganze müssen wir noch 20 % Verwaltungskosten draufgeben, so daß pro Empfänger Kosten von 719 € monatlich entstehen. Weiterbildungsangebote und Kurse sind darin nicht berücksichtigt, ebenso wie Familienleistungen. Zugegeben, es handelt sich um grobe Annahmen.

300.000 Empfänger x 719 € = 216 Mio € monatlich. Pro sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich ein Aufwand von 216 Mio / 29,3 Mio = 7,37 € monatlich.
Bei einem Durchschnittsgehalt von 2.900 € hat der Beschäftigte 43,50 € Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Anteil der Aufwendungen für die 300.000 Einwanderer in die Sozialsysteme beträgt pro Beschäftigten also 7,37 € / 43,50 € = 16,9 % der Arbeitslosenversicherung.

Natürlich ist das keine ganz exakte Betrachtung, sondern ein Überschlag. Das resultiert daraus, daß die Bundesagentur teilweise aus Steuergeldern finanziert wird. Diese Steuergelder werden aber wieder zu einem guten Teil von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aufgebracht.

Die Europaparteien werden behauten, daß diese 17 % der Arbeitslosenversicherung doch für einen guten Zweck eingesetzt werden oder sie werden vorrechnen, daß der Aufwand weniger als 17 % beträgt. Die Nationalsozialisten würden das Geld entsprechend ihrem Wahlplakat lieber für die Rente der Oma einsetzen, was die Beschäftigten auch nicht entlasten würde.

Die Zahl der zugewanderten Einzahler in die Sozialsysteme aus Ost- und Südeuropa ist nicht ganz genau bekannt. Es gibt aber Zahlen zu den Beschäftigten aus dem EU-Gebiet insgesamt, und zwar von Mitte 2013. Sie stammen aus einem „Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ vom Februar 2014.

1,2 Mio Ausländer aus dem EU-Gebiet waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon stammten etwa 80 % aus Ost- und Südeuropa. Das sind etwa eine Million Einzahler. Wenn man die 0,3 Mio Empfänger von Sozialleistungen aus Ost- und Südeuropa den 1,0 Mio Beitragszahlern aus diesem Gebiet entgegenstellt, ist das Ergebnis erschreckend.  Auf viel zu wenig Beitragszahler kommen zu viele Empfänger von Leistungen. Die Einwanderung ist für die Sozialsysteme eher ungünstig. Noch nicht gewertet ist bei dieser Betrachtung, daß das Einkommen und damit die Sozialbeiträge der Zuwanderer geringer sind, als die der deutschen Eingeborenen.

Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sollten selbst die Gelegenheit bekommen per Abstimmung über die Zuwanderung in die Sozialsysteme zu entscheiden. Wer bestellt, muß bezahlen. Alle Bezahlsysteme, wo die Einen bestellen und die Anderen bezahlen, sind in einer Demokratie nicht systemkonform.