Der Asyl-Krisengipfel als Auslöser

Der Maulkorberlaß des Thüringer Innenministeriums, der über die Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamts ausgesendet wurde, und der den Kommunalpolitikern den Mund verbieten sollte, bewegt nach wie vor die Gemüter. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund äußerte in einem Brief vom 8.9.2015 an den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts den Verdacht, daß die Kommunalvertreter in der Asylfrage mundtot gemacht werden sollen. Im Brief heißt es unter anderem:

„Unklar bleibt auch der zeitliche Zusammenhang mit der alles überragenden Debatte im Umgang mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern. Soll es hier den Hinweis an die gewählten Kommunalvertreter geben, sich auch in diesen Fragen besser nicht mehr zu äußern? … Da das Schreiben mit Telefax versandt worden ist, liegt die Vermutung nahe, daß es hier um eine sehr eilbedürftige Angelegenheit gehen könnte. Hat dies mit dem parallel verlaufenden Krisengipfel zur Flüchtlingsproblematik am 7. September 2015 in Erfurt zu tun?“

Ein Kommentator hat mir eine erste juristische Bewertung des Maulkorberlasses zugesendet:

„Kommunale Mandatsträger, auch Kommunale Entscheidungsgremien dürfen sich in ihrer amtlichen Eigenschaft nicht qualitativ zu Themen äußern, die nicht in ihren, sondern in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, es sei denn, die Kommune ist unmittelbar von einer Entscheidung des Bundes betroffen (…) In der Flüchtlingsfrage sieht das aber etwas anders aus.

Die Gesetzgebungszuständigkeit bezüglich des Aufenthalts- und Niederlassungsrecht für Ausländer unterfällt der konkurrierenden Gesetzgebung (Art.74 Abs.1 Nr. 6 GG), was bedeutet, dass die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, bis der Bund diese Zuständigkeit durch GESETZ an sich zieht.

Die Länder haben daraufhin die Zuständigkeit für Ausländerangelegenheiten in den jeweiligen Landeskommunalgesetzen den Kommunen, also Städten und Landkreisen gelegt. Schon aufgrund dieser Zuständigkeitsregelungen ist der Brief des Ministeriums Tinnef.

Die Kommunen sind zuständig und somit darf sich jeder Bürgermeister kritisch über diesen ganzen Irrsinn äußern. Jedenfalls solange der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch GESETZ an sich zieht. Der Brief des Ministeriums stellt nun alles mögliche dar, aber er ist kein Gesetz.

Aber selbst wenn der Bund die Zuständigkeit durch Gesetz an sich zieht, dürften sich kommunale Mandatsträger nach anfangs Gesagtem auch weiterhin äußern, da es ihre Kommunen unmittelbar betrifft. Denn die Einwanderer bleiben ja nicht samt und sonders in Einrichtungen des Bundes, sondern werden sich früher oder später in Kommunen niederlassen und dort für positive aber auch für negative Effekte verantwortlich sein.

Wie das Ministerium es also dreht und wendet. Dieser Brief ist ein „juristisches Nullum“ und damit für die Adressaten unbeachtlich.“

Also Landräte und Bürgermeister: Jetzt ist „Mannesmut vor Königsthronen“ angesagt, wie der politische Widerstand gegen die Obrigkeit vor etwas mehr als 100 Jahren hieß. Im Gegensatz zum 19. Jahrhundert können auch gescheite Frauen dem Innenministerium mal zeigen, wo es langgeht. Die Landrätin des Ilm-Kreises Petra Enders, im Volksmund Schneewittchen genannt, äußerte sich wie folgt „Eine Einschüchterung meinerseits durch das Schreiben wird es nicht geben. Ich lasse mir keinen ’Maulkorb’ verpassen!“ Die Präsidentin des Thüringer Landkreistages, die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) kritisierte Schulmeisterei und eine hochgradig irritierende Aktion der Landesregierung.

Im allgemeinen gut informierte Erfurter Beobachter vermuten, daß die Affäre durch Dieter Lauinger (Grüne) ins Rollen gebracht wurde. Der SPD-Landrat Peter Heimrich hatte nämlich vor kurzem die Flüchtlingspolitik von Migrationsminister Lauinger öffentlich, fundiert und treffend kritisiert.