Merkel ist fahrlässig und geizig

Es hat in Brüssel sehr lange gedauert, bis Sanitäter und Notärzte vor Ort waren. An der U-Bahnstation mehr als 20 Minuten, am Flughafen genauso lange. Für die Verletzten war das Warten eine Tortur. Aber zum Ausgleich bekommen sie von den Lügenmedien ja immer das Mitleid und die Empörung der Politiker serviert. Angemessener als wohlfeile Worte wären kühne Taten: Wirksame Kontrollen an den Eingängen von Bahnhöfen und Flughäfen, Checkpoints in den größeren Städten, eine angemessene Polizeistärke und -ausrüstung, die Wiedereinführung der Wehrpflicht und der Einsatz der Bundeswehr im Innern, wenn der Polizei die erforderlichen Kriegswaffen und Ausrüstungen fehlen. Außerdem ein Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung von Ausländern bei der Einreise. Beim kompetenten Umgang mit dem Islam muß Europa von nahöstlichen Ländern (ich meine da nicht nur Israel) endlich lernen und das Rad nicht völlig neu erfinden.

Wenn sich Bundeskanzler Frau Dr. Merkel hinstellt und den Terror verurteilt, ist das unzureichend. „Meine Damen und Herren, wir alle haben heute die Nachrichten und Berichte aus Brüssel verfolgt, von den ersten Meldungen vom Flughafen, bis zur traurigen Gewissheit über die vielen Todesopfer und die noch weit höhere Zahl von Verletzten. Lassen sie mich für die Bundesregierung und für mich persönlich unsere tiefe Bestürzung und Trauer darüber ausdrücken, was Terroristen den Menschen in Brüssel heute angetan haben. (…) Zuallererst denke ich in dieser Stunde an die vielen, denen ihre Liebsten genommen worden sind, in einer Flughafenhalle oder bei einer U-Bahnfahrt. Ich wünsche ihnen Kraft und, dass sie unser aller Anteilnahme spüren. Ich denke auch an diejenigen, die jetzt in den Krankenhäusern an den Folgen der Bombenexplosionen ringen. Unsere guten Wünsche begleiten sie, hoffentlich bis zur Genesung, körperlich und seelisch.“

Daß alle 230 Verletzten geheilt werden können ist natürlich eine unrealistische Hoffnung, wie alles was die kalt berechnende und dabei infantil wirkende Frau Dr. Merkel so von sich gibt. Angemessen wäre bei so einer Rede, ein fortentwickeltes Entschädigungsgesetz für Opfer von Anschlägen anzukündigen und im Bundestag schnellstmöglich einzubringen. Angemessen wäre die Verkündung von Schritten zur Terrorbekämpfung. Und was der verwunderte Hörer und Fernseher am meisten vermißt: Eine persönliche Entschuldigung der Kanzlerin für ihre fahrlässige Begünstigung der Pariser Anschläge und der offensichtlich im personellen Zusammenhang damit stehenden Explosionen in Brüssel.

Das französische, das flämische und das deutsche Volk haben nicht vergessen, daß Frau Dr. Merkel mit ihrer Politik des offenen Scheunentors zumindest mitverantwortlich für die Einreise von Attentätern war. Eine dezente Selbstkritik wäre da angebracht. Aber dazu fehlt dieser selbstgerechten kalten Altparteienpolitkerin das Verantwortungsgefühl.

In Deutschland gilt das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
(Opferentschädigungsgesetz – OEG) von 1976. Geschädigte erhalten die auf Grund der Schädigungsfolgen notwendigen Maßnahmen der Heilbehandlung und der medizinischen Rehabilitation einschließlich psychotherapeutischer Angebote. Darüber hinaus erhalten Geschädigte entsprechend dem Grad der Schädigungsfolgen eine Einmalzahlung von 714 Euro bis 14.976 €. Bei Verlust mehrerer Gliedmaßen, bei Verlust von Gliedmaßen in Kombination mit einer Schädigung von Sinnesorganen oder in Kombination mit einer Hirnschädigung, bei schweren Verbrennungen oder bei vollständiger Gebrauchsunfähigkeit von mehr als zwei Gliedmaßen beträgt die Einmalzahlung 25.632 Euro. Wird eine Person bei einer Gewalttat im Ausland getötet, erhalten Hinterbliebene eine Entschädigung, als würde es sich bei dem Getöteten um einen Hund handeln. Diese beträgt bei Vollwaisen 2.364 Euro, bei Halbwaisen 1.272 Euro und ansonsten 4.488 Euro. Sach- und Vermögensschäden werden nach dem OEG nicht erstattet. Auch ein Schmerzensgeld wird nach dem OEG nicht gezahlt.

Wenn mehr erforderlich ist, als das medizinisch notwendige, zum Beispiel Operationen zur Wiederherstellung eines angemessenen Aussehens, bleibt das Opfer auf den Kosten sitzen und muß um Spenden betteln, wie eine junge Dame, die von ihrem afrikanischen Ex-Lover mit Batteriesäure übergossen wurde. Für ein Opfer der Ausschreitungen von Suhl hatte die AfD Spenden eingeworben, um wenigstens einen Teil seines krankheitsbedingten Verdienstausfalls zu ersetzen.

Äußerst popelig ist die OEG-Regelung der Opferentschädigung. Als im April 2002 bei einem Anschlag in Tunesien Schwerstverletzte zu versorgen waren, wurden von der damaligen Bundesregierung ad-hoc-Maßnahmen umgesetzt. Es wurde eine Sonderregelung getroffen und zu privaten Spenden aufgerufen. 2007 sprach ein Pariser Schwurgericht 21 deutschen Überlebenden und Hinterbliebenen insgesamt 2,4 Millionen Euro Schadenersatz zu. Bis 2012 war die Summe immer noch nicht komplett an die Opfer ausgezahlt. Rund 1,7 Millionen Euro standen damals (10 Jahre nach dem Anschlag) nach einem Bericht der Deutschen Welle noch aus.

Auch beim NSU-Komplex wurde schon wieder fragwürdiges Einmalrecht angewendet. Einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zufolge erhielten die Ehepartner und Kinder der ermordeten neun Kleinunternehmer eine Pauschale von 10.000 Euro, Geschwister bekamen 5.000 Euro. Im Fall der ermordeten Polizistin seien 25.000 Euro geflossen.

Frankreich und Spanien haben dagegen eine funktionierende Staatshaftung. In Frankreich ist der französische Opfergarantiefonds Fonds de garantie des victimes des actes de terrorisme et d’autres infractions (FGTI), der bereits 1986 eingerichtet wurde, zuständig für die Auszahlungen an die Opfer, ihre Hinterbliebenen und Verwandten. Es wird damit gerechnet, daß für die Opfer der Pariser Anschläge von 2015 (130 Tote, 97 Schwerverletzte) immerhin 300 Millionen Euro gezahlt werden, über eine Million pro Opfer.

Am 16. September 1999 hat das spanische Parlament in seltener Einmütigkeit das „Gesetz der Solidarität mit den Opfern des Terrorismus“ beschlossen. „Uns ist klar, dass die Terroropfer den ersten Platz im Friedensprozess einnehmen werden“, hatte es bereits Anfang des Jahres im Innenministerium gehießen. Angehörigen jedes Ermordeten erhalten rund 125 000 €, andere Opfer, die dauerhafte körperliche Schäden davongetragen haben, werden je nach Schwere der Behinderung mit Beträgen zwischen 20 000 und 380.000 € entschädigt. Summen, die grundsätzlich vom Täter zu zahlen sind. Doch weil in der Mehrzahl der Fälle die Verurteilten dazu nicht in der Lage sind oder die Täter gar nicht ausfindig gemacht werden können, springt der Staat ein.

In Berlin sollte man keine U-Bahn benutzen, weil die deutschen Entschädigungen im Vergleich wirklich lächerlich sind. Frau Merkel ist eine Kanzlerin des hohlen Pathos. Außer Krokodilstränen und dürren Worte von der ansonsten gefühllosen, kalten und autistischen Frau haben deutsche Terroropfer nicht viel zu erwarten.

Wenn jemand fahrlässig ist, gleichzeitig aber großmütig mit den Opfern ist und Reue zeigt, ist das akzeptabel. Fahrlässigkeit, Selbstgerechtigkeit und Geiz zusammen – das ist Merkel, das geht gar nicht!