Nur Verbieten ist noch nicht verboten

Die Bundesländer wollen Benzin- und Dieselautos bis 2030 verbieten. Sigmar Gabriel hat die Glühlampe verboten. Die Weltgesundheitsorganisation hat das Rauchen in deutschen Kneipen verboten. Die Brüsseler Kommissare haben funktionierende Spülkästen auf dem Klo verboten. Das Europäische Parlament hat die Vertragsfreiheit verboten. Bundeskanzler Dr. Merkel hat die Nutzung der Kernenergie verboten. Der Bundestag hat Nachtspeicherheizungen verboten. Auf Usedom ist der Bau von Strandburgen verboten. Die Väter des Grundgesetzes haben die Beleidigung des Bundespräsidenten verboten. Adolf Hitler hat verboten, daß Schokoladenweihnachtsmänner so hergestellt werden, daß sie im Frühjahr nicht zu Osterhasen umgezogen werden können. Ein Amtsgericht verbot in Mehrfamilienhäusern das laute Stöhnen beim Sexualverkehr zwischen 22 und 6 Uhr. Die Kanzlerin hat ihrem damaligen Generalsekretär das Schwenken der deutschen Fahne verboten.

Auch zu Staubsaugern gibt es irgendwelche Verbote, der Selbstschutz von Bürgern durch Bewaffnung ist natürlich auch verboten, beim Duschen ist der Verbrauch von zu viel Wasser verboten, der Neubau von Häusern ohne unsinnig dicke Wärmedämmung ist verboten. Das Fahren mit alten Autos in Innenstädte ist verboten. Bundesländer haben nicht genehme Hundesrassen verboten. Weimar hat Bierflaschen beim Zwiebelmarkt verboten und München Rucksäcke auf der Wiesn. Das Vermummen bei Demonstrationen ist verboten.

Einen letzten Lichtblick der Freiheit gibt es: Für Frauen in Burkas gilt das Vermummungsverbot nicht.