Schule ohne Diskriminierung

Immer mehr Schulen geben sich das Label „Schule ohne Rassismus“. Wäre es angesichts der moslemischen Masseneinwanderung nicht angemessener „Schulen ohne Diskriminierung“ zu fordern?

Das Zusammenleben zwischen Moslems und Nichtmoslems ist durch Rechtsgutachten (Fatwas) genau geregelt. Im folgenden sind ein paar Gutachten zitiert, um zu zeigen, wie wenig der Islam mit Rassismus zu tun hat und wie viel mit Diskriminierung. Denn die Herabsetzung Anderer macht sich ja nicht an der Rasse fest, sondern an der Religion.

Eine erste Fatwa beschäftigt sich mit dem schädlichen Einfluß der Schule allgemein: „Ohne Zweifel ist der Aufenthalt in Ländern der Ungläubigen gefährlich und führt zu gewaltigen Schäden. Falls diese [Schäden] einen älteren Mann nicht betreffen, entkommen seine Kinder diesen aber selten: In den dortigen Ländern, in einigen europäischen Ländern, gilt das Lernen als verpflichtend für jede Person. Jeder muss nach seinen Plänen lernen. Es ist bekannt, was das [Lernen] beinhaltet. Es führt dazu, dass die Kinder abseits ihrer Religion [des Islam] aufwachsen. Sie können sogar von der Religion des Landes, in dem sie studieren, geprägt werden. Deshalb ist dies eine gefährliche Angelegenheit.“

Der Islam hat ein kritisches Verhältnis zu den Buchreligionen und lehnt Heidentum klar ab. Frage: “ Wie sieht der Islam die Ungläubigen?“
Antwort: „…Der Islam hat uns [Muslimen] befohlen, gegeneinander barmherzig zu sein. Den Ungläubigen gegenüber müssen wir herablassend und hart sein. Allah beschrieb die Weggefährten Allahs Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – folgendermaßen: ‚Muhammad ist der Gesandte Allahs. Und die, die mit ihm sind, sind hart gegen die Ungläubigen, doch barmherzig gegeneinander.‘ (Sure 48, 29) Der Islam erlaubt uns [Muslimen], die Frauen der Juden und Christen zu heiraten. Diese dürfen jedoch unsere Frauen nicht heiraten, denn die Juden und Christen sind uns unterlegen, unsere Frauen sind ihnen überlegen. Der Niedrige darf nicht über dem Hohen stehen. Der Islam ist überlegen. Nichts darf dem Islam überlegen sein. Wir glauben an ihre Propheten, sie glauben aber nicht an unsere Propheten. (…) Der Islam hat uns verboten, von dem Geschirr der Juden und Christen zu essen, es sei denn, es besteht ein Zwang, das zu tun. In diesem Fall müssen wir zuerst das Geschirr gründlich abwaschen. Als Allahs Prophet – Segen und Heil seien auf ihm – nach dem Essen über das Geschirr der Juden und Christen befragt wurde, antwortete er: ‚Falls ihr [Muslime] anderes Geschirr [als das von Juden oder Christen] findet, benutzt es nicht. Falls ihr nichts anderes findet, dann esst davon, aber wascht es zuerst gründlich.‘ (al-Bukhari 5056 und Muslim 3567). Der Islam hat uns verboten, uns ähnlich wie die Ungläubigen zu kleiden oder ähnlich wie sie zu essen und zu trinken. Denn wir sind die Überlegenen und die Ungläubigen sind die Unterlegenden. Der Überlegene ahmt nicht den Unterlegenen nach. Allahs Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, hat denjenigen, der die Ungläubigen nachahmt, die Hölle versprochen: ‚Wer ein Volk nachahmt, wird einer von ihnen.‘ Diese [Aussage Muhammads] wurde von Abu Dawud (3412) überliefert. Al-Albani stufte diese Überlieferung als authentisch ein [also als hadith sahih]. Die Überlieferung kann (unter Sahih Abu Dawud. 3401) aufgefunden werden. Unser Prophet [Muhammad] hat uns befohlen, gegen die Ungläubigen zu kämpfen, wenn wir in der Lage sind, sie in ihren Ländern zu erobern und sie vor die Wahl zu stellen, bevor wir ihre Länder erobern: 1. Zum Islam überzutreten. In diesem Fall werden sie [die Ungläubigen] wie wir betrachtet, sie haben unsere Pflichten und Rechte; 2. Tribut [an Muslime] im erniedrigten Zustand zu zahlen; 3. Sich für den Krieg [gegen uns Muslime] zu entscheiden. In diesem Fall werden uns [im Falle unseres Sieges] ihr Eigentum, ihre Frauen, Kinder und Ländereien gehören. Sie gelten den Muslimen als Kriegsbeute.“
(Die Antwort gab der prominente saudische Rechtsgutachter Muhammad Salih al-Munajjid Rechtsgutachten-Nr.: 13759 (Institut für Islamfragen, 31.08.2010)

In Schulen sind viele Frauen beschäftigt. Ein Rechtsgutachten hegt milden Zweifel an ihrer Gleichwertigkeit: „Die Bedeutung von ‚Die Frauen leiden an einem Mangel an Intelligenz‘ wurde von Allahs Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – folgendermaßen erklärt: ‚Das Zeugnis [im Gericht] von einer [Frau] zählt [nur] wie das halbe Zeugnis eines Mannes. Zwei Frauen zählen wie ein Mann. Dies ist die Folge des Mangels an Intelligenz‘.
Er [Muhammad] erklärte ebenfalls die Bedeutung des Mangels an Gottesverehrung: ‚Tage und Nächte vergehen, ohne dass die Frau beten darf, weil sie ihre Menstruation hat. Das gleiche gilt während der Tage nach der Geburt‘. Dieser Mangel bei den Frauen lag in der Absicht Allahs. Die Frauen müssen diese Tatsache anerkennen. Es ändert sich auch nichts, wenn eine Frau über viel Intelligenz, Scharfsinn oder Wissen verfügt.“

Nun gibt es in Schulen notgedrungen durch die Verweildauer ja auch Mahlzeiten. „Es ist nicht verboten, zusammen mit einem Ungläubigen zu essen, wenn es notwendig ist oder wenn es Nutzen für den Islam bringt. Aber befreunden Sie sich nicht mit ihnen, indem Sie mit ihnen essen, wenn es keinen religiösen Grund dafür gibt oder keinen Nutzen für den Islam bedeutet. Befreunden und unterhalten Sie sich nicht mit ihnen. Aber [es ist erlaubt], wenn es notwendig ist, indem Sie mit einem [nichtmuslimischen] Gast essen, um diesen dadurch zu Allah und der Wahrheit [des Islam] einzuladen, oder aus anderen religiösen Gründen.
Dass das Essen der Leute der Schrift [der Juden und Christen] uns [den Muslimen] erlaubt ist, heißt nicht, dass wir uns mit ihnen befreunden oder mit ihnen viel Zeit verbringen dürfen. Ebenfalls heißt es nicht, dass wir mit ihnen zusammen essen und trinken dürfen, wenn es nicht notwendig ist oder wenn dadurch kein Nutzen für den Islam entsteht.“

In den Schulen elitaristischer Bundesländer soll Homosexualität behandelt werden. Der Islam zeigt da klare Kante. Frage: „Sieht der Koran eine Bestrafung für Homosexualität vor?“
Antwort: „Jeder, der sexuell abnorme Verhaltensweisen zeigt, wird mit der Strafe für Ehebruch belegt, wie es im Koran vorgeschrieben ist: ‚ Und kommt der Unzucht nicht nahe; seht, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg’ (Sure 17, 32). Allah nannte die Tat von Lots Volk ebenfalls eine Schandtat: ‚Wollt ihr eine Schandtat begehen, wie sie keiner in der Welt vor euch je begangen hat?‘ (Sure 7, 80) Die Schändlichkeit ist verboten: ‚Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen‘ (Sure 6, 151).“

Im Bildungswesen wird zuweilen gemalt. Frage: „Ich habe eine Vorlesung an der Universität zum Thema ‚Zeichnen‘. Es geht darum, ein Gesicht mit allen Details zu zeichnen. Falls ich das nicht tue, werde ich Punkte verlieren. Darf so etwas gezeichnet werden?“
Antwort: „Wenn nur das Gesicht ohne den Rest des [menschlichen] Körpers gezeichnet wird, gilt dies nach den meisten der [muslimischen] Rechtsgelehrten als erlaubt.“

In der Praxis gibt es konkurrierende Rechtsschulen und Auslegungen. Viele Moslems in Europa fallen vom Islam ab oder zumindest beachten oder kennen sie die Gutachten nicht genau.
Trotzdem sind angesichts der Vorbehalte und diskriminierender Glaubensinhalte „Schulen ohne Diskriminierung“ der bessere Weg als „Schulen ohne Rassismus“. Denn rassistisch ist der Islam ja nicht. Er ist gegenüber „Ungläubigen“ diskriminierend.