Wofür Polen bestraft werden soll

Unsere elitistischen Mainstream-Medien erzählen uns nicht, warum es in Polen zur Verfassungskrise gekommen ist. Warum Polen aus der EU ausgeschlossen werden soll. Hier eine Erklärung, die sich im wesentlichen auf den Wikipedia-Eintrag zum polnischen Verfassungsgericht, Stand 20.12.2017 stützt.

Gegen Ende der Legislaturperiode des VII. Sejms endeten die Amtszeiten von fünf Verfassungsrichtern; drei schieden am 6. November (2015) aus dem Amt, zwei weitere Anfang Dezember. In den beiden letzten Fällen fiel das jeweilige Ende der Amtszeit voraussehbar bereits in die Legislaturperiode des VIII. Sejms, der am 25. Oktober 2015 gewählt wurde.

Am 25. Juni 2015 verabschiedete der Sejm mit den Stimmen der regierenden PO-PSL-Koalition (Bürgerplattform und Bauernpartei) ein neues Gesetz über den Verfassungsgerichtshof, das es dem alten VII. Sejm möglich machte, auch die Nachfolger der zwei im Dezember 2015 ausscheidenden Richter zu wählen. Am 8. Oktober fand schließlich die Wahl für die insgesamt fünf kurz darauf frei werdenden Richterposten statt. Die damals oppositionelle PiS (Recht und Gerechtigkeit) kritisierte dieses Vorgehen massiv, da ihrer Ansicht nach die Regierung in Erwartung einer Wahlniederlage in die Kompetenzen des nachfolgenden Sejms eingriff.

Während die PiS gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagte, weigerte sich Präsident Andrzej Duda, die gewählten Verfassungsrichter zu vereidigen, was jedoch notwendig ist, damit diese ihre Amtsgeschäfte aufnehmen können. Nachdem die PiS die Wahlen im Oktober gewonnen hatte, zog sie ihre Klage gegen das Gesetz zurück.
Daraufhin reichten Abgeordnete der Bürgerplattform (PO) ihrerseits eine Klage ein, um die Frage der Rechtmäßigkeit der Richterwahl vom Verfassungsgericht klären zu lassen. Sie kritisierten, dass Präsident Duda die Vereidigung der Richter mit Zweifeln an der Verfassungskonformität der Beschlüsse begründete, sich aber nicht zur Klärung an das Verfassungsgericht wende. Am 12. November konstituierte sich der neue Sejm, in dem die PiS eine absolute Mehrheit hat. Bereits am 19. November wurde eine Novelle des Verfassungsgerichtsgesetzes verabschiedet, welche unter anderem die neue Vorschrift einführte, dass die Amtszeit eines Richters erst mit seiner Vereidigung beginnt. Da das Gesetz es zudem ermöglichte, nicht nur die bis dahin strittigen zwei, sondern alle fünf im Oktober neu besetzten Richterposten wiederum neu zu besetzen, klagten Abgeordnete der Bürgerplattform umgehend vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz. Nachdem das Verfassungsgericht angekündigt hatte, am 3. Dezember 2015 über die Klage gegen die Gesetzesnovelle vom 25. Juni 2015 und damit über die Rechtmäßigkeit der Richterwahl vom 8. Oktober zu entscheiden, erklärte der Sejm am 25. November 2015 mit den Stimmen der PiS sowie einigen Stimmen von Kukiz’15 ohne Rechtsgrundlage diese Wahl eigenmächtig für ungültig. Einen Tag vor dem angekündigten Urteil wählte der Sejm fünf Kandidaten der PiS auf die fraglichen Richterposten. Kurz nach Mitternacht nahm Präsident Duda diesen fünf Personen den Amtseid ab.

Wenige Stunden später verkündete das Verfassungsgericht sein Urteil über das Gesetz vom 25. Juni 2015 und erklärte die Bestimmung, nach welcher die zwei im Dezember frei werdenden Richterposten vom vorherigen Sejm neu besetzt werden durften, für verfassungswidrig. Das Gericht erklärte, dass demnach auch die Wahl der Nachfolger jener zwei Richter verfassungswidrig gewesen sei. Die drei anderen am 8. Oktober gewählten Richter seien jedoch rechtmäßig gewählt worden. Das Gericht betonte ausführlich, dass der Staatspräsident keinerlei Rolle bei der Auswahl der Verfassungsrichter spiele und die Pflicht habe, die drei rechtmäßig gewählten Richter unverzüglich zu vereidigen. Dieser erklärte nach der Urteilsverkündung wiederum, den drei rechtmäßig vom vorherigen Sejm gewählten Richtern den Eid nicht abnehmen zu können, da das Verfassungsgericht dann überbesetzt sei, obwohl das Verfassungsgericht klargestellt hatte, dass die betreffenden Personen bereits nach ihrer rechtmäßigen Wahl „in der vollen Bedeutung dieses Wortes“ Verfassungsrichter seien. Die Regierung weigerte sich zunächst, das Urteil des Verfassungsgerichts im Gesetzblatt zu veröffentlichen, wonach sie nach Artikel 190 Absatz 2 der polnischen Verfassung unverzüglich verpflichtet ist. Nachdem die Warschauer Staatsanwaltschaft am 11. Dezember wegen der Nichtveröffentlichung Ermittlungen aufgenommen hatte, erschien das Urteil am 16. Dezember 2015 im Gesetzblatt. Am 7. Januar 2016 teilte das Verfassungsgericht mit, dass es ein Verfahren wegen der Beschlüsse des neuen Sejms zur Nichtigkeit der Richterwahlen vom Oktober und zur Neubesetzung der drei bereits rechtskräftig besetzten Richterposten einstelle, da es sich bei diesen Beschlüssen des Sejms um nicht bindende Rechtsakte handele. Auf Grundlage des Urteils vom 3. Dezember 2015 konnten nun die vom neuen Sejm rechtmäßig gewählten Richter Julia Przyłębska und Piotr Pszczółkowski ihre Arbeit aufnehmen. Da Präsident Duda sich weiterhin weigert, den drei rechtmäßig im Oktober 2015 gewählten Richtern den Amtseid abzunehmen, ist das Gericht derzeit nur mit 12 Richtern besetzt.

Am 22. Dezember 2015 beschloss der Sejm eine Reform zur Neuordnung des Verfassungsgerichts. Die Beschlussfähigkeit des Verfassungsgerichts wurde auf 13 (statt bisher 9) festgesetzt. Ferner wurde zur Rechtswirksamkeit jeder Entscheidung die Zweidrittelmehrheit (statt wie bisher eine einfache Mehrheit) festgelegt. Zuvor genügten 5 Richter (von insgesamt 15), um eine Entscheidung zu fällen. Jetzt sind 9 Richter erforderlich (zweidrittel von 13 Anwesenden).

Weitere Neuerungen sind u. a. die chronologische Reihenfolge der Abarbeitung, so daß es den Richtern nicht mehr freisteht, welche Fälle sie als erste prüfen. Am 28. Dezember 2015 unterzeichnete Staatspräsident Duda das Gesetz.

Kritik an der neuen Regelung kam neben der Opposition von deutschsprachigen Medien und EU-Politikern. Die EU-Kommission leitete erstmals ein Verfahren zur Prüfung der Rechtstaatlichkeit Polens ein. Am 19. Januar 2016 kam es zu einer Debatte über die Lage Polens im Europaparlament, an der Beata Szydło teilnahm. Kritik kam von Mitgliedern der EVP, der die oppositionelle PO angehört, sowie der liberalen, linken und grünen Fraktionen. Zuspruch kam von Mitgliedern der konservativen, der die PiS angehört, der EU-skeptischen und rechten Fraktionen sowie von fraktionslosen Mitgliedern.

Am 9. März 2016 erklärte das Verfassungsgericht die Neuregelungen für verfassungswidrig und somit wirkungslos. Ministerpräsidentin Beata Szydło erklärte bereits vorab, dieses Urteil nicht anzuerkennen, da die Zusammensetzung des Gerichts nicht der Gesetzesnovelle entsprach. Auch will sie deswegen die für eine Wirksamkeit des Urteils erforderliche Veröffentlichung im Amtsblatt unterlassen. Die von der polnischen Regierung angerufene Venedig-Kommission des Europarats beurteilte am 11. März die Gesetzesänderungen als Schwächung der Effektivität des Verfassungsgerichts und damit einhergehend als eine Gefährdung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Sie bescheinigt sowohl der vorherigen PO-PSL-Regierung als auch der jetzigen PiS-Regierung verfassungswidriges Verhalten. Der ungarische Vertreter in der Venedig-Kommission stimmte gegen diese Beurteilung, da diese aus seiner Sicht einerseits zu einseitig sei und andererseits die Rolle des Präsidenten nicht beachtet wurde.

Am 13. April 2016 verabschiedete das Europäische Parlament mit 513 Stimmen der christ- und sozialdemokratischen, linken, grünen und liberalen Fraktionen (bei 142 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen) eine Resolution, mit der die Maßnahmen der polnischen Regierung verurteilt und die „effektive Lähmung““ des Verfassungsgerichts als Gefahr für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bewertet wird.
Am 1. Juni 2016 erteilte die EU-Kommission Polen wegen der Justizreform eine offizielle Verwarnung. Dies ist zugleich der formelle Beginn eines dreistufigen Verfahrens zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU. Dieses wurde 2014 eingeführt und kommt erstmals zur Anwendung.

Ich denke, daß die EU-Kommission im Postenstreit zwischen Bürgerplattform und Recht und Gerechtigkeit einseitig Stellung bezieht. Letztlich ist die Krise durch die vorgezogene Besetzung der Richterposten von der Vorgängerregierung ausgelöst worden.

Die ungarische Regierungspartei FIDESZ erklärte gestern dazu: Brüssel will Länder bestrafen, die die Einwanderung ablehnen, und die Entscheidung dieses Mittwochs ist ein Beweis dafür.

Balázs Hidvéghi, Kommunikationsdirektor der Regierungspartei, schrieb in einer Erklärung, dass die EU rechtliche Verfahren für politischen Druck einsetzt. Das ist es, was Ungarn ablehnt und es wird Polen verteidigen, mit dem Willen des ungarischen Volkes, das alle Punkte des „Soros-Plans“ abgelehnt hat. Der Ankündigung zufolge wird der Prozess auf Polen angewandt, weil es neben Ungarn die lauteste Kritik an der Einwanderungspolitik in Brüssel erhoben hat und auch die Einwanderung von Migranten nach Europa und die verbindliche Quote ablehnt. Deshalb will Brüssel es bestrafen, da das Europäische Parlament bereits im Mai einen Beschluss gefasst hat, um mit der Vorbereitung des 7. Artikels über Ungarn zu beginnen.

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_(Polen)
http://magyarhirlap.hu/cikk/106250/Eljarast_inditott_az_Europai_Bizottsag_Lengyelorszag_ellen