Bürgermeister Strejc hat das Vertrauen verspielt

Die Legitimität politischer Tätigkeit eines Bürgermeisters ist im Rahmen seiner Parteimitgliedschaft gegeben, als Amtsträger ist er jedoch gemäß Artikel 21 Abs. 1 des Grundgesetzes zu Neutralität verpflichtet.

Wenn der Frankenhäuser Bürgemeister Strejc (SPD) mit einer SPD-Fahne auf dem Marktplatz wie auch immer geartete Propaganda macht oder gar teutonische Kriegstänze aufführt, gefällt das zwar nicht allen Bürgern, es ist aber zulässig, solange er deutlich erkennbar nicht als Amtsträger agiert.

Wenn er den Gewerbetreibenden und Vereinen dagegen mit dem Entzug städtischer Gelder oder Aufträge droht, weil sie von ihm beispielsweise bei einer AfD-Veranstaltung gesehen und fotografiert wurden, ist das illegal. Denn wenns ums Stadtsäckel geht, ist er eindeutig Amtsträger.

Da reicht auch nicht eine halbe Entschuldigung, wie auf einer Facebookseite vorgetragen. Getan ist getan. Viele Leute würden ihre Straftat gern rückgängig machen, wenn sie sich verantworten müssen. Das Recht ist da aber eisern. Mord ist Mord, Betrug ist Betrug und Drohung ist Drohung.

Das Vergaberecht läßt politische Diskriminierung nicht zu. Das hat den guten Grund, daß Bürgermeister, Landräte und Minister nicht alle Aufträge an die eigenen Parteisoldaten vergeben sollen. Unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erfolgt das bei Kleinaufträgen oft, die Limits für öffentliche Ausschreibungen wurden jedoch immer wieder abgesenkt. Welche Tricks angewendet werden, um öffentliche Aufträge an Freunde zu vergeben, darüber könnte man ein Buch schreiben, so plump wie der Frankenhäuser Bürgermeister ist jedoch schon lange niemand mehr vorgegangen.

Kein staatliches Organ darf einer Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht eben diese nicht festgestellt hat. Wenn man den Kreissprecher einer zugelassenen Partei in der Öffentlichkeit als Nazi bezeichnet, ist das für einen normalen Bürger legitim, es ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. In dem Moment, wo durch einen Amtsträger zusätzlich staatliches Handeln gegen die entsprechende Partei angekündigt wird, gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht mehr, sondern das Neutralitätsgebot.

Ein weiteres Problem würde sich ergeben, wenn der Bürgermeister Versammlungsbehörde wäre. Auch dann wäre er zu Neutralität verpflichtet. Das ist bei den Bürgermeistern der kreisfreien Städte der Fall. Für Frankenhausen ist jedoch die Landrätin Hochwind (SPD) Versammlungsbehörde. Die ist wohlweislich bei der Gegendemo nicht erschienen, weil sie entweder geahnt oder gewußt hat, daß das nicht ratsam ist.

In Bad Frankenhausen ist vorprogrammiert, daß die Vereine und Gewerbetreibenden mißtrauisch verfolgen werden, wie die städischen Gelder ausgegeben werden. Gezänk ist praktisch vorprogrammiert. Jeder, der – mit gutem Grund oder auch nicht – glaubt zu wenig Geld zu bekommen oder den Auftrag nicht erlangt, wird das auf die politische Schiene schieben. In dieser verfahrenen Situation wäre ein Rücktritt von Strejc für die Stadt die beste Lösung. Zumal Strejc den Vorwurf des Rechtsbruchs nicht loswerden wird.

Noch eine persönliche Erfahrung aus meiner 16jährigen Zeit als Bürgermeister. Wenn man in einer kleinen Gemeinde den Frieden fördert, alle Bürger gleich schlecht oder auch gleich gut behandelt, wenn man politische Spielchen in Berlin ignoriert, ist man gut beraten und kann viele Perioden hintereinander regieren. Selbst im Wahlkampf sollte man maßvoll vorgehen. Ich hatte einmal einen Gegenkandidaten. Den habe ich einfach ignoriert und kein schlechtes Wort über ihn gesagt oder geschrieben. Vor meiner Wiederwahl waren wir nicht so gut miteinander, danach hatten wir ein nettes Verhältnis.

Man sollte seine Zeit als Bürgermeister nutzen, den Bürgern das Nachbarrecht, das Baurecht, das Umweltrecht, das Wasserrecht zu erklären und ihnen beim Umgang mit Behörden behilflich sein. Das ist eine vorbildliche Amtsführung.

Am Sonntag ist Wahl. Die Ergebnisse in Bad Frankenhausen, Reinsdorf und Umgebung werden sich viele Interessierte genau anschauen. Es könnte eine informelle Volkabstimmung werden.