Grünes Redeverbot? – find ich gut!

Die Dampfplauerderer von den Grünen sollen nun quasi Redeverbot erhalten, also ihre verbale Müllabsonderung soll nun unter den Vorbehalt gestellt werden, daß die grünen Flintenweiber sich die auch anhören wollen, wenn die Rednerliste der Frauen abgearbeitet ist. So will es ein Beschluß vom grünen Parteitag. Find ich gut, wenn Innenlockenanton, Märchenrobert und Bonusmeilencem ausgebremst werden.

Was das Parteiengesetz betrifft, ist das manchmal leider etwas wackelig:

§ 10 (2) Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht.

§ 15 (3) Das Antragsrecht ist so zu gestalten, daß eine demokratische Willensbildung gewährleistet bleibt, (…)

Was nutzt gleiches Stimmrecht, wenn das Rederecht nicht gleich ist? Wie soll eine demokratische Willensbildung mit begrenztem Rederecht funktionieren? Sicher, das Rederecht ist im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Das konnte sich der Gesetzgeber wohl nicht vorstellen, daß das vom Stimmrecht und Antragsrecht entkoppelt wird. Unmögliches und Unvorstellbares schaffen die Grünen aber sofort.

Bleibt noch ein Wunsch: Daß auch Bienenkatha, Schlechtelaunerenate und Überdenwolkenluisa endlich aufhören zu nerven.