Hamburg braucht wieder eine Stunde Null

Hamburg war nach dem vorübergehenden Scheitern des Sozialismus im Sommer 1945 eine Trümmerwüste. Beim Wiederaufbau wurde nicht nach Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsgutachten vorgegangen, sondern pragmatisch nach erkannten Erfordernissen. Der Schutt kam in die Elbe, wenn er sich nicht anderweitig verwenden ließ. Entscheidungen wurden vor Ort getroffen und nicht in Brüsseler Gerichten und Behörden. So wurden binnen zehn Jahren meßbare Erfolge erzielt und das Nachkriegselend schnell reduziert.

Zugegeben, ganz so hemdsärmlig konnte es bis heute nicht weitergehen. Doch statt eines Mittelwegs zwischen Wohlstandsbewahrung und Natur- bzw. Landschaftsschutz wurde schon seit den neunziger Jahren zunehmend der Pfad der Bockeligkeit gegen die ökonomische Vernunft eingeschlagen. Wobei die Bedürfnisse von Fischen, Vögeln und Gekreuch zunehmend nur Vorwände für Fortschrittsverhinderung lieferten.

Ein Exempel ist das Kohlekraftwerk Moorburg. Es wurde wegen den Belangen von seltenen Fischen immer wieder umgeplant. Während heute täglich tausende Vögel von grünen Windmühlen geschreddert werden, ohne daß ein Hahn danach kräht. Freilich außer einigen Vogelkundlern, alternativen Medien und der alternativen Partei.

Das Steinkohlekraftwerk Moorburg ging 2015 ans Netz und ersetzte ein Gaskraftwerk, welches wegen gestiegenen Rohstoffkosten unwirtschaftlich geworden war. Die Standortentscheidung für Moorburg wurde 2004 von Vattenfall getroffen, um Importkohle ohne weitere Transportkosten gleich am Hafen zu verheizen. Der bauwütige Ole von Beust (Start der Elbphilharmonie) war damals Bürgermeister. Der Senat ermutigte Vattenfall das Kraftwerk doppelt so groß zu bauen, um zusätzlich zum Strom Fernwärme zu erzeugen. 2007 wurde die Norddeutsche Affinerie (ein Kupferproduzent) Gesellschafter des Kraftwerks mit einem Anspruch auf 115 MW Leistung von insgesamt 1.600 MW.

Kaum war der Regierungswechsel zur SPD (Bgm. Olaf Scholz) erfolgt, wurde die Fernwärme abbestellt. Am 18. November 2015 weihte Scholz das Kraftwerk ein. Bei der Beschreibung der Rechtsstreitigkeiten folgen wir Wikipedia:

Im Jahre 2010 erhob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Beschwerde bei der EU-Kommission. Im März 2015 gab die EU-Kommission bekannt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anzustoßen, da die wasserrechtliche Genehmigung des Kraftwerks gegen die Habitatrichtlinie verstoße. Es bestehe die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirkt. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme sei schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks habe Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

Im April 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die Genehmigung für das Kraftwerk fehlerhaft ist, da die Umweltverträglichkeit nicht korrekt geprüft worden sei. Konkret sei die Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verletzt worden, da Auswirkungen auf bestimmte Fischarten nicht ausreichend geprüft wurden. Die EU-Kommission hatte geklagt, die nun weitere Schritte ergreifen kann. Statt der Kühlung mit Elbe-Wasser könnte ein Kreislaufkühlungssystem genutzt werden. Dies jedoch bewirkt einen erhöhten Eigenbedarf des Kraftwerkes und damit höhere Stromgestehungskosten sowie erhöhte CO2-Emissionen. Der Betreiber Vattenfall entgegnete, dass nur eine sehr geringe Anzahl besonders schützenswerter FFH-Fischarten geschädigt werde.

Am 1. Juni 2017 untersagte die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) in Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung. Damit darf das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden. Für die Durchlaufkühlung sind 64 m³/s Elbwasser notwendig, für die Kreislaufkühlung 1 m³/s.

Am 30. September 2008 erteilte Hamburgs Umweltsenatorin Anja Hajduk (GAL) die endgültige Genehmigung zum Bau des Kraftwerkes unter strengen Umweltauflagen. Da die Menge des Kühlwassers, das der Elbe entnommen werden darf, vom jeweiligen Wasserstand abhängig sein soll, kann dies an 250 Tagen im Jahr zu einer gedrosselten Leistung des Kraftwerkes führen. Im Februar 2009 gab Vattenfall bekannt, dass die geforderten Auflagen den Bau des Kraftwerks massiv verteuern. Grund hierfür ist unter anderem die als Ausgleichsmaßnahme geforderte zweite Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht.

Im April 2009 klagte Vattenfall wegen der Verschärfung von Umweltauflagen vor Gericht. Dieses Streitverfahren wurde solange ausgesetzt, bis der Prozessvergleich vor dem OVG Hamburg vom 30. September 2008 bis zum 31. März 2011 umgesetzt wird. Schadensersatz wurde nicht zugestanden, Vattenfall und die Bundesrepublik Deutschland tragen jeweils ihre eigenen Kosten, während beide Parteien die Kosten für das Schiedsgerichtverfahren jeweils zur Hälfte tragen.

Das Verfahren wurde am 15. März 2010 ausgesetzt. Zwei Wochen zuvor hatte eine Klage des BUND vor dem OVG Hamburg Erfolg. Sie richtete sich gegen die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und deren Bewilligung der Fernwärmetrasse des Kraftwerks Moorburg. Das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren muss durch ein Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ersetzt werden.

Wie man sieht: Stromerzeugung und Fernwärme wird von Teilen der Hamburger Bevölkerung nicht mehr gewünscht, jedenfalls nicht zu vertretbaren Kosten.

Nun droht das nächste Ungemach. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Kraftwerks beträgt 25 Jahre, das heißt jedes Jahr werden 4 % der erstmaligen Herstellungskosten abgeschrieben. Das würde bis 2040 vollständig erfolgen. Wenn es Dr. Merkel und Olaf Scholz nicht gäbe.

Nach einem Gesetzentwurf der sog. „Bundesregierung“, der am Mittwoch nächster Woche ins Bundeskabinett kommt, sollen alle Steinkohle-Kraftwerke die nach 2026 noch übrig sind, schrittweise bis 2033 ohne jeden Ausgleich stillgelegt werden. Das heißt Vattenfall soll auf 840 bis 1.680 Millionen € Abschreibung sitzenbleiben.

Zudem muß man bedenken, was die Errichtung eines zum Beispiel nuklearen Ersatzkraftwerks (Einsatz von Kernkraft wegen CO2) kosten würde. Das Steinkohlekraftwerk Moorburg hat pro MW Leistung 1,9 Mio € gekostet. Ein Kernkraftwerk würde etwa 6 Mio. pro MW Leistung erfordern. Das wären für 1.600 MW Leistung fast 10 Milliarden €.

Etwa 11 Milliarden Mehrkosten wegen feuchten Träumen der verzopften grünen Hüpfdohlen. Zum Schluß zahlt das nicht der Kraftwerksbetreiber, sondern über den Strompreis der Verbraucher. Hamburg hat 1,8 Mio Einwohner. Pro Kopf kommen für Schließung und Neubau des Kraftwerks 6.100 € zusammen, für eine vierköpfige Familie stolze 24.400 €. Moorburg ist ein Fanal, eine Investruine, welche für die ganzen Fehlfunktionen in diesem Land steht. Wer jetzt noch glaubt, daß solche Investitionsdesaster keine Schleifspuren hinterlassen, der irrt. Ab Mitte der 20er Jahre wird der Sozialismus in Hamburg wieder mal scheitern und es müssen endlich Probleme gelöst werden, statt immer neue zu schaffen.

Schon die Elbphilharmonie und der G 20 waren teure Hamburger Katastrophen, die eigentlich nach Abwahl der Verantwortlichen schreien. Es müßte in der Bürgerschaft doch wenigstens eine starke Opposition geben. Wenn ich mir die Umfragen zur bevorstehenden Wahl in Hamburg ansehe wird mir schlecht. Es wohnen scheinbar fast nur noch Ängstliche und Gleichgültige in der Hansestadt, die sich zwar waschen wollen, aber der Pelz darf nicht naß werden. Über 70 % für die Weiter-so-Parteien Grüne, CDU und SPD, da fragt man sich wozu es Wahlen eigentlich gibt.