Langstreckenluisa und das Aktiengesetz

Angeblich hatte der Kaeserich von Siemens der Steinzeitkomunistin Langstreckenluisa ein Aufsichtsratsmandat angeboten. Schade, daß kein Journalist sowas elementar hinterfragt.

Siemens ist eine Aktiengesellschaft mit derzeit 98 Mrd. € Marktkapitalisierung. WKN: 723610 / ISIN: DE0007236101

Da gilt das Aktiengesetz. § 101 regelt die Wahl in den Aufsichtsrat:

Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu wählen sind. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nur gemäß §§ 6 und 8 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes gebunden.

Wollte der Vorstands-Joe die Hauptversammlung umgehen und Langstreckenluisa rechtswidrig ernennen? Oder hat er noch ein Nebenaufsichtsgremium für Spezialunterbringung von Querulanten? Die MSM haben den Gag wie üblich fraglos geschluckt.

Ich hab noch ein paar Vorschläge für den Siemens-Aufsichtsrat: den bum-bum Boris, HC Strache, Loddar Matthäus, sowie wegen der Ausgewogenheit noch Naddel, Claudia Roth und Brigitte Nielsen.  Dolly Buster und Micaela Schäfer vom Dschungelcamp sowie Zlatko Trpkovski von Big Brother kommen leider nicht in Frage, die sind geschäftlich zu erfahren, ja geradezu ausgebufft.