Die WELT lügelt zu Geburtstagen am ersten Januar

Heute hat der Agitator und Propagandist Marcel Laubacher einen Eintrag zu den Geburtstagen der Merkelgäste am 1. Januar gepostet. Da werden alle möglichen Gründe zusammengetragen, nur der Hauptgrund nicht. Ich stelle deshalb mal zwei Urteile eines moslemischen Richters zu Geburtstagen ein. Prinzipiell richtet sich die Haltung zu Geburtstagen nach dem Koran und nachgeordnet nach den Erinnerungen der Prophetengefährten. Das waren etwa 20.000 bis 40.000, insbesondere bei der letzten gemeinsamen Reise nach den Heiligen Stätten waren 10.000 bis 20.000 Leute mit. Die meisten Erinnerungen konzentrieren sich auf etwa hundert Gefährten, die besonders oft mit dem Propheten zusammen waren, lange lebten und ein gutes Gedächtnis hatten.

Frage:
Wie lautet die Fatwa über das Geburtstag feiern?

Antwort:
Das Geburtstagfeiern besitzt in der reinen Schariah nirgendwo eine Quelle. Es ist tatsächlich eine Bid’a, über welche der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

{مَنْ أَحْدَثَ فِي أَمْرِنَا هَذَا مَا لَيْسَ فِيهِ فَهُوَ رَدٌّ}

„Wer etwas in unsere Angelegenheit einführt, das nicht von ihr ist, dem wird es zurückgewiesen.“ Dies wurde sowohl von Imam Bukhari (‚Fath al-Baari‘, Nr. 2697, berichtet von ‚A‘ischa) als auch von Imam Muslim überliefert.

In einer anderen Version berichten Muslim und Al-Bukhari in einer definitiven mu’allaq-Form [1]:

{من عمل عملا ليس عليه أمرنا فهو رد}

„Wer eine Tat vollbringt, die unserer Angelegenheit nicht entspricht, dem wird sie zurückgewiesen.“

Es ist uns wohl bekannt, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) während seines ganzen Lebens weder seinen Geburtstag feierte noch jemals anordnete dass er gefeiert werden solle. Auch lehrte er seinen Gefährten nicht, dies zu tun. Daher feierten ihn auch die rechtgeleiteten Khalifen und alle seine Gefährten nicht. Sie sind die Menschen mit dem Größten Wissen über seine Sunnah und sie waren die Beliebtesten bei dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam). Sie waren ebenfalls diejenigen, die am meisten darauf bedacht waren, alles zu befolgen, was der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) gebracht hat.
Wenn also jemand den Geburtstag des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) hätte feiern sollen, dann wäre es zu ihrer Zeit offenkundig gemacht worden. Demgemäß feierte auch keiner der Gelehrten der besten Generationen [2] seinen Geburtstag, noch befahl einer, dies zu tun.

Von dem zuvor genannten ist klar ersichtlich, dass eine derartige Feier nicht von dem Gesetz stammt, das Allah (subhanahu wa ta’ala) (Muhammad) gegeben hat. Wir rufen Allah (subhanahu wa ta’ala) und alle Muslime zu Zeugen, wenn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) dies getan oder nur befohlen hätte, oder wenn auch nur seine Gefährten dies getan hätten, dann würden wir uns beeilen, es ihnen gleich zu tun und andere dazu aufrufen, es auch zu machen. Und dies – alles Lob gebührt Allah (‚azza wa jall) – weil wir diejenigen sind, die am meisten darauf bedacht sind, seiner Sunnah zu folgen und seine Anordnungen und Verbote zu befolgen.

Wir bitten Allah (‚azza wa jall) für uns selbst und unsere muslimischen Brüder um Standhaftigkeit auf der Wahrheit, indem wir alles meiden, was von Allahs reiner Scharia abweicht. Wahrlich, Er ist Der Großzügigste und Edelste.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

[1] Al-Bukhari nannte nicht die ganze Überliefererkette, wenn es jedoch in der „definitiven mu’allaq-Form“ steht, zeigt dies an, dass er ihn bis zum Überlieferer den er nannte, für authentisch hielt.

[2]Die ersten drei Generationen des Islam, d.h. die Generationen des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) und die zwei folgenden.

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Frage:
Was ist Bid’a (Erneuerung) und gibt es (verschiedene) Arten davon?

Antwort:
Al-Bid’a (Erneuerung) ist jeder Akt der Anbetung, der im Widerspruch zur Scharia steht. Dies nennt man Bid’a. Jede neueingeführte Sache (in der Religion), für die Allah keine Berechtigung herabsandte, wird Bid’a genannt.

Wie das Feiern von Geburtstagen, wie das Feiern von Isra wal Miraj, wie das Feiern der ersten Nacht des Rajab auch Raghaib genannt. All dies ist Bid’a. Und ebenfalls das Bauen auf Gräbern, was die Menschen einführten, das Dekorieren von Moscheen mit Kuppeln ist eine Bid’a und ein Übel und einer der Gründe für Schirk und seine Mittel.

Und dies alles ist Irreführung egal welche Art (von Bid’a).

Wie der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Jede Bid’a ist eine Irreleitung.“

Alles von den Erneuerungen ist Irreleitung.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

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Noch ein paar Details aus der Biografie des Richters:

Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn `Abdul-Rahman ibn Muhammad ibn `Abdullah ibn Baz wurde im Dhul Hijja 1330 n. H. (1912 n. Chr.) in der Stadt Riyad geboren.

Sein Streben nach Wissen:

Er lernte bereits vor seinem Pubertätsalter den Qur’an auswendig. Anschließend begab er sich bei vielen Großgelehrten des Königreichs in das Studium der Religionswissenschaft und der arabischen Sprachwissenschaft. Als er sein Wissen in verschiedenen Zweigen der Schari’ah und der arabischen Sprache hervortat, wurde er im Jahre 1357 n. H. (1937 n. Chr.) zum Qadi ernannt. Er hörte nie auf, nach Wissen zu suchen, war ständig mit dem Streben (nach Wissen) und dem Lehren beschäftigt und seine Amtssitze lenkten ihn nicht davon ab. So wurde er kenntnisreich in vielen Wissenschaften.

Er schenkte den Hadith-Wissenschaften besondere Aufmerksamkeit und kannte sich in diesem Bereich so gut aus, dass seine Einstufung eines Hadith als authentisch oder schwach berücksichtigt wurde – und nur wenige erreichten diese Position, besonders in der heutigen Zeit. Dies zeigt sich in seinen Schriften und Fataawa, indem er nur Ansichten übernahm, die an Beweise gestützt waren.

Seine Shuyukh (Lehrer):

– Shaikh Muhammad bin Ibrahim bin ‚Abdul-Latif al ash-Shaykh, der seinerzeit der Mufti Saudi Arabiens war. Shaikh ibn Baz begleitete den Großmufti und lernte ungefähr zehn Jahre, von seinem 17. bis zu seinem 27. Lebensjahr (1347 – 1357 n. H. [1929 – 1939 n. Chr.]) alle Wissenschaften des Islam von ihm. So erhielt er seine religiöse Ausbildung durch die Familie des Imams Muhammad bin ‚Abdul-Wahhab (rahimahullah). Später wurde er von seinem Shaikh zum Richter von al-Kharj, eine Stadt in der Nähe von Riyad, ernannt.
– Shaykh Muhammad ibn `Abdul-Latif ibn `Abdul-Rahman ibn Hasan ibn Al-Shaykh Muhammad ibn `Abdul-Wahhab
– Shaykh Salih ibn `Abdul-Aziz ibn `Abdul-Rahman ibn Hasan ibn Al-Shaykh Muhammad ibn `Abdul-Wahhab, der seinerzeit Richter in Riyad war.
– Shaikh Sa’ad bin Hammad bin ‚Atiq, der seiner Zeit der Richter von Riyad war.
– Shaikh Hammad bin Faris, der seinerzeit Kämmerer von Riyad war; Shaikh ibn Baz zog sehr viel Nutzen im Bereich der arabischen Grammatik von diesem Shaikh.
– Shaikh Sa’d Waqqas al-Bukhari, ein Gelehrter in Makkah Al-Mukarramah. Von ihm lernte er die Wissenschaft des Tajwid im Jahre 1355 n.H.

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Für mich gibt es keinen Zweifel, daß Abdul-Aziz ibn Baz an der Wahrheit näher dran ist, als Marcel Laubacher. Ich kenne persönlich einige Araber, die älter sind als ich und habe deren jordanische Ausweise gesehen. Sie weisen alle den ersten Januar aus. Das sind Leute, die mit Asyl, Landnahme usw. nie was zu tun hatten, fromm sind und ihren Lebensmittelpunkt in Arabien haben. Die Welt dagegen erzählt über den ersten Januar Märchen aus Tausendundeinernacht.

 

Grüße an den V-Schutz. Das Studium der Urteile würde auch den deutschen Behörden viel Nutzen bringen.