Der Augustusplatz war voll

Querdenken hatte nach Leipzig eingeladen. Nach einigem Hickhack wurde die Veranstaltung genehmigt.

Als Antwort auf das Ermächtigungsgesetz der Regierung Merkel kommt die Demo zur rechten Zeit. Nach verschiedenen Berichten hatten sich deutlich über 20.000 Kóronageschädigte und Freiheitsfreunde eingefunden. Nach der Kundgebung, die von der Polizei aufgelöst wurde, wurde offensichtlich noch durch die Stadt gezogen. Eine Polizeikette soll überrannt worden sein und es ging nach guter alter leipziger Sitte auf den Ring. Am Rand standen 2020 nicht die Kampfgruppen, sondern Dr. Merkels Spezialkräfte aus Connewitz.

Das Infektionsschutzgesetz mit zahlreichen Grundrechtseinschränkungen (betreffend die Unverletzlichkeit der Wohnung, Zwangsquarantäne, Reisebeschränkungen, Kontaktbeschränkungen) wird immer ins Verhältnis zum Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (RGBl. I 1933, S. 141) gebracht. In Wirklichkeit gab es in der Weimarer Republik jedoch eine ganze Staffette von Ermächtigungsgesetzen, hier die beiden bedeutendsten:

Ermächtigungsgesetz vom 13. Oktober 1923 (RGBl. I 1923, S. 943). Anlass: Inflationsbedingte Wirtschafts- und Finanzkrise. Initiative: Vorlage des Gesetzentwurfs durch die Reichsregierung (Regierungskoalition aus SPD, Zentrum, DVP, DDP unter Reichskanzler Gustav Stresemann, DVP) durch den Reichsminister des Innern, Wilhelm Sollmann (SPD) am 8. Oktober 1923. Parlamentarische Behandlung: Gesetzentwurf mit kleineren Änderungen in namentlicher Schlussabstimmung bei 24 Gegenstimmen, einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme mitverfassungsändernder Mehrheit vom Deutschen Reichstag in seiner Sitzung am 13. Oktober 1923 angenommen.

  General v. Seeckt, die „Sphinx mit dem Monokel“

Am 9.11.1923 übertrug Reichspräsident Ebert die vollziehende Gewalt im Reich an General v. Seeckt. Ein vor geraumer Zeit aus der kaiserlichen Kadettenanstalt entsprungener Monokelträger war die ultima ratio der demokratischen Republik. So wie Heinrich Mann vor dem Weltkrieg im „Untertan“ das Bündnis zwischen dem konservativen Diederich Heßling und dem Sozialdemokraten Napoleon Fischer skizziert hatte, so wurde es zwischen Hans v. Seeckt und Friedrich Ebert ins politische Werk gesetzt, um den Heuteufels [1] die reformistische Suppe zu versalzen. Seeckt hatte zumindest in Deutschland klare Ordnungsvorstellungen und räumte mit den Kulturrevolutionären auf. Am 23.11. verbot er reichsweit die radikalen Elitaristenparteien KPD und NSDAP.

[1] Dr. Heuteufel war der reformistische Gegner von Heßling und Fischer in Heinrich Manns „Untertan“

Ein weiteres Ermächtigungsgesetz folgte schon am 8. Dezember 1923 (RGBl. I 1923, S. 1179). Anlass: Inflationsbedingte Wirtschafts- und Finanzkrise.Initiative: Vorlage des Gesetzentwurfs durch die Reichsregierung (Regierungskoalition aus Zentrum, DDP, DVP unter Reichskanzler Wilhelm Marx, Zentrum) durch Reichskanzler Wilhelm Marx am 4. Dezember 1923. Parlamentarische Behandlung: Gesetzentwurf mit kleineren Änderungen in namentlicher Schlussabstimmung bei 8 Gegenstimmen, einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme mitverfassungsändernder Mehrheit vom Deutschen Reichstag in seiner Sitzung am 8. Dezember 1923 angenommen.

Mit zahlreichen Ermächtigungsgesetzen von 1914 bis 1927 wurde der Weg zum Ermächtigungsgesetz von 1933 geebnet, das der Demokratie für 12 Jahre den Garaus machte. Man muß nicht immer gleich den Adolf rausholen, die Demokraten haben auch gegen den Geist der Verfassung gesündigt.

Grüße an den V-Schutz: Darum wehret den Anfängen.