Die 159. Steuerschätzung ist unsolide

Im November 2020 trafen sich die Steuerschätzer zum 159. mal, ein Gremium, in dem bisher noch hallewege Sachverstand gewaltet hat. Die Prognose zeigt auch für das Jahr 2021 noch Rezessionssymptome. Die Einnahmen werden im kommenden Jahr wie 2020 unter denen des Jahres 2019 liegen.

In der Begründung heißt es: „Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2020 der Bundesregierung zugrunde gelegt, welche insbesondere auch die erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abbildet. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen überaus deutlichen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um 5,5 % und im kommenden Jahr 2021 einen Anstieg von 4,4 %.“

Nun wissen wir allerdings, daß die Prognosen der Bundesregierung schon seit Menschengedenken immer etwas zu optimistisch waren, insbesondere für Wahljahre. Die Überraschungskiste der Insolvenzen wurde noch nicht geöffnet, das soll angeblich im Januar 2021 passieren. Woran ich nicht glaube. CDU und SPD werden die Offenbarungseide vermutlich hinter den Wahltermin verlagern.

Sollte es im Januar oder auch erst nach der Wahl im Spätherbst viele Insolvenzen geben, kann man die Steuerschätzung in den Müll schmeißen.

Zum anderen fällt auf, daß immer mehr Steuern fehlen. Staatliche Gebühren haben die Eigenschaft, daß ein individueller Anspruch auf eine Leistung besteht. Wenn ich zum Beispiel Maut bezahle, darf ich die Autobahn benutzen. Will ich das nicht tun, brauche ich auch nicht zahlen. Genauso ist es beim Porto. Bei Steuern ist das in der Regel nicht der Fall. Wenn ich Kfz-Steuer bezahle, wird die Straße zum Wohnort noch lange nicht repariert. Die Regierung kann mit dem Steuergeld machen, was sie will, von bereits eingegangenen Verpflichtungen einmal abgesehen.

Die GEZ hat den Charakter einer Steuer, denn sie ist als Zwangsabgabe von der Nutzung des Rundfunks entkoppelt. Sie tauchte in den Steuerschätzungen als Ländersteuer nie auf. Ab 2021 wird eine Steuer, die dem Bund zusteht, offensichtlich nicht berücksichtigt: Die Luftsteuer (auch als „CO2-Bepreisung“ beniemst) mit einem Volumen von ungefähr 24 Mrd €. Auch die EEG-Umlage, die den Charakter einer Steuer hat, wird seit Jahren einfach weggelassen. Letztere kommt zwar nicht dem Staat zugute, sondern Gewerbetreibenden, ist aber auf Grund eines Bundesgesetzes mit einer politischen Zielstellung zustande gekommen.

Geschichtlich gibt es für dieses staatliche Zuschanzen von Abgaben an privilegierte Private durchaus Beipiele. Man lese sich mal den 18. Titel des Preußischen Landrechts durch, wo in 819 Pargraphen nur davon die Rede ist, wie „nutzbare Eigenthümer“ Leistungen an „Obereigenthümer“ abzudrücken haben. Damals stand der Staat Schmiere, um dem Junkertum die Aussaugung abgabenpflichtiger Landwirte zu ermöglichen.  Das Windmühlenwesen des 21. Jahrhunderts ist moderner Feudalismus und mit den Verhältnissen des ausgehenden 18. Jahrhunderts strukturell verwandt.

Überhaupt hat die Merkelepoche auf vielen Gebieten die Tendenz gegen die rechtlichen Fortschritte der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zurückzufallen. Das Ermächtigungsgesetz vom November hat viele Parallelen zum Belagerungszustand, wie er in Preußen, später in ganz Deutschland praktiziert wurde. Der Belagerungszustand war aufgrund eines Gesetzes von 1851 ein von der Regierung verhängter Ausnahmezustand für einen Ort oder einen räumlich begrenzten Bezirk. Er gehört zu den freiheitsbeschränkenden Ausnahmeregelungen des Kriegsrechts und schloß die Einschränkung der Grundrechte der betroffenen Zivilbevölkerung ein. Der König, ab 1871 der Kaiser, ab 1919 der Reichspräsident konnte danach für jeden Landesteil den Belagerungszustand verhängen, jedoch nur, wenn die öffentliche Sicherheit bedroht war. Ich hatte kürzlich davon berichtet, daß Reichspräsident Ebert 1920 den Belagerungszustand über Breslau verhängte. Mittlerweile reicht eine sog. Inzidenzzahl von 50 oder 100 aus, damit der vom Volk Södolf genannte MP das Berchtesgadener Land in den Shutdown versetzte.

Zurück zur Steuerschätzung:

Die aufgestauten Insovenzen mit ihren erheblichen Risiken sind meiner Meinung nach nicht eingepreist.

GEZ, EEG und Luftsteuer sind aus fragwürdigen Gründen nicht berücksichtigt.

Setzen, Fünf.

 

Grüße an den V-Schutz: „Laß sie singen, wenn sie nur bezahlen“, sagte Mazarin, als man ihm Spottlieder auf eine neue Steuer vorlegte.“ (Johann Wolfgang von Goethe)