Luxussteuern für Luxusweibchen

Verstädterte Frauen waren immer schon ein teures Hobby, siehe Beitragsbild mit Gräfin Marie v. Langsfeld, der Geliebten von König Ludwig I., in ihrem Palais in der Barer Straße Nr. 7 in München. Zumindest waren sie es, seit sie im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. massenhaft aus der Arbeitswelt desintegriert wurden und neuerdings sogar zum Hummeressen nach Malta geflogen werden. Der heutzutage per Quote ergatterte Aufenthalt im politischen oder medialen Raum ist ja keine Arbeit. Er ist nur eine moderne Variante des Ausverkaufs, liebloser als bei Gäfin Langsfeld, aka Lola Montez.

Der Gesetzgeber hat diesen ambivalenten Umstand des Glanzes und des Elends der Kurtisanen bereits in das Umsatzsteuergesetz eingearbeitet. In Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UstG sind die Gegenstände mit ermäßigtem Steuersatz (ab 1. Januar wieder 7 %) festgelegt. Dazu gehören Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen wurden Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken als Luxusgüter. Da sind 19 % abzudrücken.

Der Bundesrechnungshof hatte in seinem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Besteuerung der Prostitution vom 24.1.2014 festgestellt: Selbständig tätige Prostituierte sind Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz. Sie erbringen Dienstleistungen (sonstige Leistungen), die der Umsatzsteuer (…) unterliegen. Auf die Umsätze der im Inland ansässigen selbständig tätigen Prostituierten ist – wenn diese die Kleinunternehmergrenze in § 19 Umsatzsteuergesetz von 17 500 Euro Umsatz jährlich überschreiten – der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % anzuwenden.

Nun haben viele Politikerinnen und Journalistinnen einen Vorteil: Sie arbeiten nicht selbständig, sondern im streng kontrollierten Puff des Zeitgeistes.

 

Grüße an den V-Schutz: „Der Feind befindet sich in unseren Mauern. Gegen unseren eigenen Luxus, unsere eigene Dummheit und unsere eigene Kriminalität müssen wir kämpfen.“ Marcus Tullius Cicero

 

Beitragsbild: Gräfin Marie von Langsfeld aka Lola Montez, 1847, Archiv des Verfassers.